Doc-Blog

Die Allgemeinärztin (und medienerfahrene Autorin) Frauke Höllering bloggt im Online-Angebot der Zeitschrift "Ärztliche Praxis" über ihren Praxisalltag.

In einem Posting, das mir aufgefallen ist, zeigt sich ein Grundproblem unseres Gesundheitswesens. Die Intransparenz bzw. Komplexität. Im Kommentar wird der Fall eines Patienten geschildert, der unbedingt zum Fädenziehen nach einer Operation wieder ins Krankenhaus kommen sollte. Der Schreiber, ein Allgemeinarzt, fühlt sich in seiner Kompetenz beschnitten. Als Grund wird gemutmasst, dass dieser Besuch als poststationäre Behandlung mit ca. 75 € angerechnet werden würde.

Ich nehme mal an, dass eine ambulante Operation damit gemeint ist. Stationär ist die postoperative Versorgung mit der Fallpauschale abgegolten. Dann sieht der EBM2008, nach dem die vertragsärztliche Versorgung abgerechnet wird für:
Postoperative Behandlung nach der Erbringung einer Leistung entsprechend den Gebührenordnungspositionen .... bei Überweisung durch den Operateur. Obligater Leistungsinhalt
- Befundbesprechung,
- Befundkontrolle(n),
Fakultativer Leistungsinhalt
- Verbandwechsel,
- Drainagewechsel,
- Drainageentfernung,
- Einleitung und/oder Kontrolle der medikamentösen Therapie,
einmalig im Zeitraum von 21 Tagen nach Erbringung einer Leistung des Abschnitts 31.2

je nach Art der Operation einen Punktwert zwischen 300 und 975 Punkten vor. Das sind bei 0,045 Euro je Punkt maximal 43 Euro, also ein gutes Stück von den in den Raum gestellten 75 Euro entfernt. Wobei bei ambulanten Operationen die Leistungen "extrabudgetär" mit festen Punktwert gezahlt wird, was besonders interessant ist, da es nicht in das normale Budget geht.

Es ist für den Arzt und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen nicht mehr nachzuvollziehen, wie die Mittel verteilt werden. Dies führt dazu, dass jeder sich ungerecht behandelt und benachteiligt sieht. Und in dem Fall sind wir noch im überschaubaren EBM bzw. bei den ambulanten Operationen nach § 115b SGB V. Die Wirkung etwa von Integrierten Versorgungsverträgen oder Hausarztverträgen, die einzelne Krankenkassen mit Ärzten bzw. Gruppen von Ärzten abschliessen können, ist sowohl auf die Steuerungs- als auch auf die Vergütungsebene höchstens für Experten nachvollziehbar.
 
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Autor: strappato   2008-06-19   Link   (0 Kommentare)  Ihr Kommentar  








Stationäre Aufnahme












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