EU-Kommission kritisiert Wettbewerbsmängel auf dem Pharmamarkt Die EU-Kommsission hat den Bericht zu den Kartelluntersuchungen gegen die europäische Pharmaindustrie veröffentlicht. In dem 18-monatigen Verfahren wollte die EU-Kommission herausfinden, ob Unternehmen Patente und andere Rechte missbrauchen, um Konkurrenten vom Markt fern zu halten. Während des Verfahrens hatte es Razzien bei Pharmaunternehmen gegeben. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass Wettbewerbsmängel in der Pharmabranche weitere Massnahmen notwendig machen. Der Abschlussbericht stellt Verzögerungen bei der Markteinführung von Nachahmerpräparaten (Generika) fest und gibt den Pharmaunternehmen die Mitschuld dafür - jedoch schliesst andere Gründe wie Unzulänglichkeiten im Zulassungverfahren nicht aus. Die Kommission will die Beobachtung der Pharmabranche weiter intensivieren, einschliesslich der Kontrolle von Vereinbarungen der zwischen dem Originalherstellern und den Generikaanbietern, damit durch Ausgleichszahlungen die Markteinführung von Medikamenten nach Auslaufen des Patentschutzes nicht verzögert werden. Die Ermittlung haben Verstösse gegen das EU-Wettbewerbsrecht an den Tag gebracht. Nach Angaben der EU-Kommissarin Neelie Kroes sind erste Kartellverfahren eingeleitet worden. Betroffen seien Servier und die Generikahersteller Teva, Krka, Lupin, Matrix Laboratories (Mylan) und Niche Generics (Teil von Unichem). Die Kommissarin betont, dass es mehr Wettbewerb bei Medikamenten geben müsse. Die Untersuchungen hätten gezeigt, was in diesem Sektor falsch laufe und nun sei die Zeit zum Handeln gekommen. Der über 500 Seiten starke Bericht verdient eine nähere Betrachtung. Es gibt eine deutsche Zusammenfassung. Als weitere Strategie der Arzneimittelhersteller wird der Missbrauch der Patentgesetze genannt. In diesem Zusammenhang stellt die Untersuchung fest, dass individuelle Arzneien von bis zu beinahe 100 produktspezifischen Patentfamilien geschützt werden, was bis zu 1300 Patente und/oder anhängige Patentanmeldungen innerhalb der Mitgliedstaaten bedeuten kann. Die Tatsache, dass die durchschnittliche Zahl der Patente und Patentanmeldungen für die bestverkauften Arzneien 140% höher ist als der Durchschnitt der Gesamtprobe, bestätigt den Vorwurf. Ist die Zahl der Patente und insbesondere der anhängigen Patentanmeldungen hoch, kann dies zu Unsicherheiten für Generikahersteller führen und sich auf ihre Fähigkeit, in den Markt einzutreten, auswirken Als weites Instrument, das von Originalpräparateherstellern verwendet wird, hat die Kommission die Praxis der Einreichung von freiwilligen "Teilpatentanmeldungen" identifiziert. Mit freiwilligen Teilpatentanmeldungen, die nach Patentrecht eine rechtmässige Möglichkeit zur Aufteilung einer Patentanmeldung darstellen, kann zwar weder der Inhalt der ursprünglichen Anmeldung erweitert noch die Schutzfrist verlängert werden. Jedoch kann damit jedoch die Frist für die Prüfung durch das Patentamt verlängert werden, da die Prüfung der Teilanmeldungen auch dann weitergeführt wird, wenn die Hauptanmeldung zurückgezogen oder widerrufen wurde, was unter bestimmten Umständen zu weiteren rechtlichen Unsicherheiten für Generikahersteller führen kann. Das Marketing trägt seinen Teil dazu bei, den Generikaherstellern das Geschäft schwer zu machen. In dieser Hinsicht ergab die Untersuchung, dass die Originalpräparatehersteller für die erfolgreiche Markteinführung eines Arzneimittels der zweiten Generation intensiv Marketing betreiben, mit dem Ziel, eine erhebliche Zahl von Patienten zu einem Wechsel zum neuen Arzneimittel zu bewegen, bevor die generische Version des Produkts der ersten Generation auf den Markt kommt. Nach Angaben im Bericht war ein me-too Präparat im Durchschnitt ein Jahr und fünf Monate vor dem Verlust der Exklusivität des Produktes der ersten Generation auf dem Markt. Indirekt wird die deutsche Gesundheitspolitik gelobt. Eine im Zuge der Sektoruntersuchung durchgeführte ökonometrische Analysen der Wirkung eines Markteintritts von Generika würden darauf hindeuten, dass der Preiswettbewerb und die Marktpenetration von Generika erleichtert werden durch eine zwingende Generikasubstitution in den Apotheken und die Ermunterung der Ärzte, den Wirkstoff und nicht ein bestimmten Handelsnamen zu verschreiben. Auch die Aussschreibung für bestimmte Generika, um durch Rabattverhandlungen den Preis zu senken, wird als positive Massnahme gewertet, den Wettbewerb zu fördern. Der Bericht wird auf grosses Interesse in den USA stossen und kommt zum richtigen Zeitpunkt. Im Zuge der Gesundheitsreform sind dort ebenfalls die Praktiken der Originalhersteller, Generikakonkurrenz vom Markt fernzuhalten, in die Diskussion geraten. -- Update Der vfa weist alle alle Vorwürfe von sich und reicht den schwarzen Peter an die Generikahersteller weiter: Verzögerungen des Markteintritts von Generika sind daher vor allem auf unternehmerische Entscheidungen der Generikahersteller selbst und nationale Marktregulierungen zurückzuführen. Hat Frau Yzer den Bericht gelesen? In dem Zusammenhang wird wieder einmal das 800-Millionen-Mantra gebetet. [EU]
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