Schweinsbraten und Wartelisten Österreich ist zwar klein, aber es hat trotzdem einen Bundeskanzler, eine rot-schwarze Bundesregierung, eine Bundesliga und ein nationale Dependance der Organisation Transparency International. Ende des Jahres hat "Transparency International Austrian Chapter" (TI-AC) das lange angekündigte Grundsatzpapier zu Transparenzmängel im Gesundheitswesen in unserem Nachbarland vorgestellt. Wie in Deutschland beschränkt sich der Bericht darauf, mögliche Transparenzmängel als Einfallstore für korruptes bzw. missbräuchliches Verhalten aufzuzeigen - ohne Bewertung der Relevanz. Bei Beispielen hätte sich TI-AC gerne hier im blog bedienen können. Wenn man den Bericht von einer extremen Warte aus liest, dann kann das österreichische Gesundheitswesen jeden Vergleich mit den maroden Systemen in Osteuropa aufnehmen. Informelle unter-der-Hand Zahlungen, Ungerechtigkeit bei Wartelisten, Abrechnungsbetrug, Rabatte und Kickback Zahlungen, Nebeneinkünfte von Ärzten durch Privatordination, usw. Dies relativiert sich, da auffallend oft Deutschland als Ersatz für konkrete Anhaltspunkte in Österreich herhalten muss - Österreich misst sich halt gerne am grossen Nachbarn, statt sich im eigenen Land umzusehen. Besonders viel öffentliches Aufsehen hatten Vorwürfe erregt, dass OP-Termine gegen Zusatzzahlungen vorverlegt würden. Gesundheitsministerin Kdolsky wies dies prompt zurück und präsentierte lieber ihr neues Schweine-Kochbuch in den Medien statt sich der Meldungen von wachsenden Wartezeiten auf Operationen zu widmen. Beim Schweinsbraten gibt es keine 2-Klassen und keine Wartelisten. Passend dazu: Ein krasser Fall von Bestechung hat im Dezember seinen endgültigen Abschluss genommen. 2005 waren gegen Hausapotheken führende Landärzte und Pharmafirmen Vorwürfe aufgetaucht, dass es jahrelang gängige Praxis der Pharmaindustrie gewesen sein sollte, Ärzten Gratis-Medikamente zu liefern, die diese dann den Krankenkassen in Rechnung stellten. Dies war insbesondere bei Generika üblich. Ähnlichkeiten mit den Fall Ratiopharm in Deutschland sind nicht zufällig. Die Politik hatte dann zügig diese Naturalrabatte verboten. Was die Ärzte nicht so recht einsehen wollten. Ein Arzt ging bis zum Verfassungsgerichsthof, da die gesetzliche Beschränkung der Gewährung von Naturalrabatten beim Einkauf von Medikamenten einen Eingriff in die Privatautonomie und daher eine Eigentumsbeschränkung darstelle. Dieser Auffassung konnten sich die Wiener Verfassungsrichter in ihrer Entscheidung vom 4. Dezember 2007 (naturalrabatte_g_113-06 (pdf, 66 KB)) nicht anschliessen. [Oesterreich]
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