Suffer no more [Quelle with thanks: Satan's Laundromat] Würde in Deutschland wohl nicht als Praxisschild durchgehen: §17 (4) Der Praxissitz ist durch ein Praxisschild kenntlich zu machen. Ärztinnen und Ärzte haben auf ihrem Praxisschild - den Namen, - die (Fach-) Arztbezeichnung, - die Sprechzeiten sowie - ggf. die Zugehörigkeit zu einer Berufsausübungsgemeinschaft gem. § 18 a anzugeben. §27 (3) Berufswidrige Werbung ist Ärztinnen und Ärzten untersagt. Berufswidrig ist insbesondere eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung. Ärztinnen und Ärzte dürfen eine solche Werbung durch andere weder veranlassen noch dulden. (Muster-) Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte. [Ausland]
chat atkins 2006-10-06 Jaha ...
... sonst "könnt ja jeder kommen"!>> Kommentieren |
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