Suffer no more


[Quelle with thanks: Satan's Laundromat]

Würde in Deutschland wohl nicht als Praxisschild durchgehen:

§17
(4) Der Praxissitz ist durch ein Praxisschild kenntlich zu machen.

Ärztinnen und Ärzte haben auf ihrem Praxisschild
- den Namen,
- die (Fach-) Arztbezeichnung,
- die Sprechzeiten sowie
- ggf. die Zugehörigkeit zu einer Berufsausübungsgemeinschaft gem. § 18 a anzugeben.

§27
(3) Berufswidrige Werbung ist Ärztinnen und Ärzten untersagt. Berufswidrig ist insbesondere eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung. Ärztinnen und Ärzte dürfen eine solche Werbung durch andere weder veranlassen noch dulden.

(Muster-) Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte.
 
[Ausland]
Autor: strappato   2006-10-06   Link   (1 KommentarIhr Kommentar  


chat atkins   2006-10-06  
Jaha ...
... sonst "könnt ja jeder kommen"!








Stationäre Aufnahme












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