Starke Lobby für Wohlfahrtsverbände Weihnachten wird abgearbeitet, was liegen geblieben ist: Ein Bericht in der FAZ über die Geschäfte der gemeinnützigen Konzerne in Deutschland. Diese sollen zukünftig noch besser laufen. Der Bundesfinanzminister hat Anfang Dezember zur Freude der Wohlfahrtsverbände ein 10-Punkte Programm vorgelegt, um den Spendenstrom noch stärker fliessen zu lassen. Obwohl sich der Wissenschaftliche Beirat des Ministeriums in einem Gutachten für den Abbau der Steuerförderung ausgesprochen hatte. Aber die gegen die Wohlfahrtslobby kommt keiner an und so kritisierten alle Parteien unisono das Gutachten. Die Verbände bereiten sich darauf vor: Die Johanniter haben sich beispielsweise die Unternehmensberatung Roland Berger in Haus geholt, während die Malteser auf McKinsey vertrauen. Ziel ist, ein schärferes Markenprofil aufzubauen - essentiell notwendig, um das Spendenaufkommen zu erhöhen. Fundraising wie aus dem Lehrbuch. Grösster Feind der Privilegien der Gemeinnützigkeit ist Brüssel. Erst vor Weihnachten musste die Bundesregierung die intransparente Vergabepraxis im Rettungsdienst gegen die Kritik der Europäische Kommisson verteidigen. Nach Auffassung der Brüsseler Behörde sind Einsätze zur Notfallrettung und zum Krankentransport keine hoheitlichen Aufgaben, sondern öffentliche Dienstleistungen, für die grundsätzlich die Vorschriften des europäischen Vergaberechts gelten. Recherchen der Brüsseler Beamten hatten ergeben, dass die deutschen Kommunen zwischen 2001 und 2005 lediglich elf Vergabeverfahren öffentlich bekannt gemacht haben. Ein Vertragsverletzungsverfahren ist androht worden. Aber auch von anderer Seite können sind die deutschen Wohlfahrtsverbände ihrer besonderen Stellung nicht sicher sein: Der Europäische Gerichtshof hat am 14. September 2006 entschieden, dass der durch § 5 Abs. 2 Nr. 2 KStG bewirkte Ausschluss ausländischer Körperschaften von den gemeinnützigen Steuervergünstigungen gegen die Kapitalverkehrsfreiheit in der EU verstößt. Damit können auch Einrichtungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht die Steuervergünstigungen wegen Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen, wenn sie die Voraussetzungen der Abgabordnung, also insbesondere steuerbegünstigte Zwecke verfolgen. Wenn Intransparenz und Ineffizienz im Gesundheits- und Sozialwesen beklagt werden, dann sollte auch auf die Wohlfahrtsbranche ein Auge geworfen werden. Deren Umsatz liegt bei 55 Milliarden Euro, von denen über 80% der Einnahmen Zuwendungen des Sozialstaats sind. [Gesundheitswirtschaft]
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