Zum Wohl!


Wenn es an der Haltestelle hustet, ohne dass ein Passant zu sehen ist, dann bitte nicht vom Rad fallen. Es ist nur das Haltestellenplakat. Klingt wirr? Die Österreichische Gesellschaft für Pneumologie lässt für eine Asthma-Aufklärungskampagne "Citylights", beleuchtete Werbeträger z.B. an Haltestellen, husten.

Wie so oft bei solchen Aktionen in Österreich fehlt es an Transparenz. Der Einsatz von 630 interaktiven Werbeträger ist nicht billig. Beteiligt sind der Aussenwerber Epamedia, die Werbeagentur Phase 5 und die Mediaagentur Wirz. Wer bezahlt es also? Dazu muss man sich nur einmal die auf den Plakaten genannte Internetadresse - http://www.asthmatest.at - ansehen. Domaininhaber:

GlaxoSmithKline Pharma G.m.b.H.
Albert-Schweitzer-Gasse 6
A-1140 Wien

Der Asthmakontrolltest auf der Internetseite wird von GlaxoSmithKline (GSK) zur Verfügung gestellt. Nur links zu englischspachigen "Disclaimer", "Copyright" und "Privacy" in grauer Schrift auf grauem Hintergrund am Fuss der Seite, weisen auf GSK hin. Die Österreichische Gesellschaft für Pneumologie, der in den Medien genannte eigentliche Initiator der Kampagne, ist irgendwie verlorengegangen.
 
[Oesterreich]
Autor: strappato   2007-04-18   Link   (2 KommentareIhr Kommentar  


hockeystick   2007-04-18  
Das österreichische E-Commerce-Gesetz würde ja folgendes vorschreiben:
§ 5. (1) Ein Diensteanbieter hat den Nutzern ständig zumindest folgende Informationen leicht und unmittelbar zugänglich zur Verfügung zu stellen:

1. seinen Namen oder seine Firma;
2. die geografische Anschrift, unter der er niedergelassen ist;
3. Angaben, auf Grund deren die Nutzer mit ihm rasch und unmittelbar in Verbindung treten können, einschließlich seiner elektronischen Postadresse;
4. sofern vorhanden, die Firmenbuchnummer und das Firmenbuchgericht;
5. soweit die Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt, die für ihn zuständige Aufsichtsbehörde;
6. bei einem Diensteanbieter, der gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften unterliegt, die Kammer, den Berufsverband oder eine ähnliche Einrichtung, der er angehört, die Berufsbezeichnung und den Mitgliedstaat, in dem diese verliehen worden ist, sowie einen Hinweis auf die anwendbaren gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften und den Zugang zu diesen;
7. sofern vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.



richard_friedel   2009-03-13  
Asthma - keine Transparenz
Asthma. Prinzip der Behandlung ist falsch.
Mit einem Spray bekommt der Asthmatiker mehr Luft, aber beweist das wissenschaftlich, dass nur Medikamente helfen können?

Japanische Autoren wie der über 100 Jahr alte Dr. N. Shioya und Dr. T. Nakamura zeigen wie die Einatmung durch Bauchdruck gekräftigt wird. Ein Schwerpunkt bei der Asthmabehandlung in Europa ist aber eine Weitung des Rumpfes bei der Einatmung und Minimierung der Atemarbeit (Physiotherapeutisches Rezeptbuch, K. Knauth u. a.), das entgegengesetzt Prinzip also. Solche japanischen Autoren betonen die Rolle der Blutförderung bei der Atmung, die in der europäischen medizinischen Praxis mit übertriebener Spezialisierung außer Acht gelassen wird. Siehe http://www.lrz-muenchen.de/~s3e0101/webserver/webdata/Q3.pdf

Von daher kann die Vermutung einer Entzündung der Atemwege als Primärursache der Krankheit nicht als bewiesen gelten.

Ohne Wissenschaftlichkeit können die armen Sportler und auch Otto-Normal-Asthmatiker bis geht nicht mehr instrumentalisiert werden. RF.








Stationäre Aufnahme












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