Im Test: Rachenleuchte

Heute soll hier einmal etwas anderes als Pharmakugelschreiber getestet werden. Die Pharmaindustrie hält noch andere nützliche Produkte für den Arzt bereit. Zum Beispiel eine "klassische MagLite Rachenleuchte", wie es die Antwortkarte verspricht. Die kann ein Arzt in Österreich von Sanofi-Aventis bekommen, wenn er in den "Klassiker-Club" beitritt und regelmässig über alle Vorteile und Serviceangebote für seine Ordination informiert werden will.


Natürlich hat die Firma MagLite keine Rachenleuchten im Programm. Nach dem Medizinproduktegesetz müsste die Taschenlampe für die Diagnostik beim Menschen beim Register für Medizinprodukte eingetragen sein. Ist leider nicht online verfügbar. Aber das ist auch eher nebensächlich.

Betrachten wir die Taschenlampe mal genauer und vergleichen sie mit den Klassikern von MagLite:


Sieht aus, als wäre die "Rachenleuchte" auf der Karte eine ausgewachsene 4D-Cell Lampe mit 37 cm Länge. Ich habe hier im Haus eine 3D-Cell und konnte niemanden finden, der sich von mir damit freiwillig den Rachen inspizieren lassen wollte. Ist eher was für Tierärzte, die damit die Mandelentzündung von Elefantenbullen diagnostizieren.

Der Verdacht liegt nahe, dass Sanofi-Aventis mit dieser Elefantenrachenleuchte das Arzneimittelgesetz umgehen will:
§55a
(1) Im Rahmen der Verkaufsförderung für Arzneimittel bei den zur Verschreibung oder Abgabe berechtigten Personen ist es verboten, diesen eine Prämie, finanzielle oder materielle Vorteile zu gewähren, anzubieten oder zu versprechen, es sei denn, diese sind von geringem Wert und für die medizinische oder pharmazeutische Praxis von Belang.

Das untere Bild basiert auf dem Bild Maglite.jpg aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Der Urheber des Bildes ist Tam.
 
[Oesterreich]
Autor: strappato   2007-06-15   Link   (1 KommentarIhr Kommentar  


hockeystick   2007-06-16  
Grandios. Eine ähnlich wichtige Rolle wie der zitierte Absatz 1 dürfte bei der Erfindung der Elefanten-Rachenleuchte der Absatz 4 des gleichen Paragrafen gespielt haben:
(4) Den zur Verschreibung oder zur Abgabe berechtigten Personen ist es untersagt, entgegen Abs. 1 bis 3 eine Prämie, finanzielle oder materielle Vorteile zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen.









Stationäre Aufnahme












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