Vertragsärztin kündigt Eine Ärztin gibt ihre Vertragsarztzulassung zurück. Die Düsseldorfer Allgemeinmedizinerin und Bloggerin Dr. Sarah Schons vollzieht damit einen Schritt, den viele Ärzte als Reaktion auf die Gesundheitsreform und den sich seit Jahren verschlechternden Bedingungen für ihre Tätigkeit angekündigt haben und der in Umfragen immer wieder auf Zustimmung stösst. Jedoch lassen die wenigsten niedergelassenen Ärzte den Worten Taten folgen. Obwohl der § 95b SGB V (Kollektiver Verzicht auf die Zulassung) einen Weg öffnet, um weiterhin Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung nach GOÄ zu behandeln. Schwerer wiegt bei den Ärzten der Absatz 2 des Paragraphen: Eine erneute Zulassung kann frühestens nach Ablauf von sechs Jahren erteilt werden. So bleibt es bei der individuellen Rückgabe der Zulassung - ohne dass es den Druck auf die Gesundheitspolitik erhöht. Besonders schmerzlich: Gerade engagierte Ärzte kapitulieren vor dem System - oder lassen sich als Jungmediziner gar nicht erst auf die frustbeladene Tätigkeit als niedergelassener Arzt ein. So ganz kommt Dr. Schons aus dem System nicht raus: Privatärzte ohne Vertragsarztzulassung müssen sich am ärztlichen Notfalldienst selbst dann beteiligen, wenn dieser von der Kassenärztlichen Vereinigung organisiert wird. Das Heilberufsgesetz NRW verpflichtet alle niedergelassenen Ärzte, somit auch Privat- und Fachärzte, am Notfalldienst teilzunehmen. [Ambulante Versorgung]
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