(Fast) keine Brust-OP als Gewinn bei Disco-Event Die Party in der Celler Disco muss ohne Verlosung einer Brustvergrösserung auskommen. Die Diskothek ist von der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg abgemahnt worden. Eine Abmahnung erhielt auch die vermittelnde Agentur, wie eine Sprecherin der Wettbewerbszentrale am Donnerstag in Bad Homburg sagte. Grund ist der Verstoss gegen das Heilmittelwerbegesetz. Die Agentur "Du bist schön", hat jedoch eine Hintertür gefunden. Statt der Operation will die Disko nun einen Schönheitsgutschein in Höhe von 3700 Euro verlosen, der laut Webseite des Veranstalters für "Wimpern-Verlängerungen" oder "Profi-Make-Ups" einsetzbar ist. Bei dem Betrag würde dies lebenslang lange Wimpern bedeuten. Gut, dass der Gutschein nur bei der Schönheitsagentur einlösbar ist, die sich laut ihrer Internetseite mit dem Ziel gegründet hat, "Schönheitsoperationen nach Polen zu günstigen Preisen zu vermitteln". Bleibt weiterhin die Frage, warum nebenberuflich betriebene Agenturen Patienten in ausländische Kliniken verfrachten können, deren Qualifikation der Betreiberinnen einzig in Werbung, Marketing und Promotion besteht? Die derzeitige gesetzliche Lage scheint Lücken im Verbraucherschutz aufzuweisen. [Ethik & Monetik]
siyani 2008-11-15 >> Kommentieren |
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