Bayer und Jenapharm suchen den Q-Punkt

Bayer startet die Vermarktung einer neuen Verhütungspille, die - so die Pressemitteilung - "den Ansprüchen gerecht wird, die Frauen an moderne Verhütungsmittel stellen". Qlaira - ausgesprochen Klära, soll eine Art Lifestyle-Pille für die junge, moderne, berufstätige Frau werden. Frauen, die gerne in den Biosupermarkt einkaufen gehen und der Naturheilkunde nicht abgeneigt sind, sollen nun mit Präparat, dass das gleiche "natürliche" Östrogen enthält, welches der weibliche Körper produziert, eine Verhütungs-Alternative haben, die ihrem Lebensstil entspricht.

Die Auswahl von Kontrazeptiva unter dem Aspekt des Lebensstils, und nicht Verträglichkeit, Nebenwirkungen und Sicherheit, ging in den USA vor einigen Jahren ziemlich schief.

Was die Pressemitteilung nicht verrät, da Laienwerbung für rezeptpflichtige Arzneimittel in Deutschland verboten ist: Es gibt natürlich eine Internetseite für die neue Pille - pille-mit-q.de.

Da erklärt "Miss Q", eine den Vorabend Soap-Operas á la GZSZ entsprunge junge Frau alles über den "Q-Punkt". In einem Test soll der persönlichen Q-Punkt" gesucht und der "Q-Typ" betimmt werden. Wer sich in einen Newsletter einträgt, kann "tolle Preise" gewinnen. Zur Erinnerung: Das Heilmittelwerbegesetz verbietet Werbung mit Gewinnspielen - aber nur für frei verkäufliche Medikamente. Hier geht es um eine rezeptpflichtige Pille, für die keine Werbung gemacht werden darf.

"Pille mit Q" ist eine recht unverhohlene Werbung für das neue Medikament, die sicher in den nächsten Wochen durch Anzeigen, Spots und gekaufte redaktionelle Artikel in Frauenzeitschriften ergänzt wird. Damit überschreiten Bayer und Jenapharm mal wieder (siehe Kommentar) die Grenzen im Marketing für rezeptpflichtige Medikamente. Meist bleibt es bei "Dieseas Awareness Kampagnen", in denen mehr oder weniger neutral über bestimmte Erkrankungen und deren Therapie informiert wird. Dabei kommt natürlich das jeweilige Präparat des Hersteller nie zu kurz, jedoch ohne Produktnennung, wie es hier mit der Betonung des "Q" als Aufhänger der Kampagne gemacht wird.

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Das ist eines der pdf-DateiTestergebnisse bei dem "Q-Typ".
Moderne Frauen machen häufig einen Spagat zwischen scheinbar unvereinbaren Gegensätzen. Tagsüber sind Durchsetzung im Beruf oder Ehrgeiz in der Ausbildung gefragt, abends geben sie das Superweib auf der Piste oder Zuhause. Sie haben eine perfekt gestylte, gemütliche Wohnung, und sind trotzdem spontan genug für einen aufregenden Wochenendtrip. Sie haben ihren eigenen Kopf, und sind gleichzeitig einfühlsame Gesprächspartnerinnen.
...
Wirksame Verhütung, die in Einklang mit dem natürlichen Zyklus der Frau wirkt, sorgt dafür, dass alles im Gleichgewicht bleibt.

Na dann ist ja gut.
 
[Klaera]
Autor: strappato   2009-05-14   Link   (5 KommentareIhr Kommentar  


hockeystick   2009-05-14  
In diesem Segment gab es auch in der Vergangenheit schon gezielte Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz, auch mit Nennung der Produktnamen, und zwar aus dem gleichen Hause.

So sah "yasminelle.de" mal aus (klicken zum Vergrößern):



strappato   2009-05-14  
Auch von Bayer:

Der Bayer-Konzern hat in Spanien eine Werbekampagne für sein Potenzmittel Levitra® gestoppt. Wie ein Unternehmenssprecher am Mittwoch mitteilte, hatten sich Ärzte und Apotheker über die Kampagne beschwert, in der etwa ein angeblicher Don Juan aus Rio de Janeiro an seinen Arzt schrieb: "Ich bin hier der Schwarm aller Frauen." Nun benötige er ein Mittel zur Stärkung seiner Potenz.


strappato   2009-05-14  
Noch eine Anmerkung. Die Datenschutzerklärung lässt Fragen offen:
Wir werden die Kontrolle und Verantwortung für den Gebrauch der Daten, die Sie uns bekannt gegeben haben, behalten. Dabei können wir Ihre Daten ggf. auch auf anderen Servern und in anderen Ländern, zum Beispiel in den USA, verarbeiten lassen. Sollten deren Datenschutzgesetze von Ihrer gewohnten Rechtssprechung abweichen, werden wir sicherstellen, dass der Datenverarbeiter in dem Land entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen umsetzt, die im Vergleich zu Ihrem Land ebenfalls ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten.
Was ist ein "angemessenes" Datenschutzniveau? Wer definiert dies?

Und noch etwas zu dem "Gewinnspiel". Nach dem "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb darf die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel von dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung nicht abhängig gemacht werden. Es sei denn, das Preisausschreiben oder Gewinnspiel ist naturgemäss mit der Ware oder der Dienstleistung verbunden. Danach müsste hier die Auswahl zwischen "Newsletter", "Nur Gewinnspiel" oder "Newsletter & Gewinnspiel" möglich sein. Ob eine zweifelsfreie Beschreibungen zu den verlosten Gewinnen vorhanden sein müsste - was bei der Q-Punkt-Seite nicht der Fall ist, ist rechtlich strittig, aber für eine Abmahnung durch einen Mitbewerber immer gut.


mager   2009-05-18  
Eine Krähe...
... mahnt der anderen keine Homepage ab.


strappato   2009-05-18  
Natürlich nicht.








Stationäre Aufnahme












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