Verstoss gegen das Heilmittelwerbegesetz bei Qlaira

Mit der Anmeldung zum Newsletter zur "neuen Pille mit Q" qualifiziert man sich bei Bayer wohl automatisch als Heilberuflerin. Wie sonst ist es zu erklären, dass Bayer als "Gewinn" nach Anmeldung Päckchen verschickt, deren Inhalt mit dem Namen ihres neuen "Öko"-Verhütungsmittels verziert ist?


Absender ist Mitvertreiber Jenapharm:

Sehr geehrte Frau ***,

vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Website www. pille-mit-Q.de und dem dazugehörigen Gewinnspiel. Sie wurden als eine der Gewinnerinnen ausgelost. Wir freuen uns, Ihnen den Loofah-Schwamm mit Seife überreichen zu können.

Loofah ist ein natürlicher, pflanzlicher Schwamm für ein sanftes Peeling. Eine Loofah Massage kann Blutzirkulation und Muskeltonus anregen und darüber hinaus straffend auf die Haut wirken. Das Zusammenspiel mit der Seife ergibt bei der täglichen Dusche ein anregendes Gefühl. Selbstverständlich ist diese Kombination auch bestens als natürlicher Duftspender für Schränke und Räume geeignet.

Seien Sie gespannt auf weitere neue Inhalte auf www. pille-mit-Q.de. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns bald wieder online besuchen.

Mit freundlichen Grüßen

Jenapharm GmbH & Co. KG

Laienwerbung mit dem Namen des Produktes bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ist illegal. Bayer - auf de Internetseite als verantwortlich für den Newsletter zu identifizieren - bzw. Jenapharm - Mitherausgeber und Absender des "Gewinns" - verstossen hier klar gegen geltendes Recht. Oder hofft man einfach, dass man erst auf die Finger bekommt, wenn schon genug Konsumentinnen gewonnen wurden?

Bleibt noch die Frage nach dem Daten. In der Datenschutzerklärung sichert Bayer zu:
Bayer ist sich darüber bewusst, dass Ihnen der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Benutzung unserer Websites ein wichtiges Anliegen ist. Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Deshalb möchten wir, dass Sie wissen, wann wir welche Daten speichern und wie wir sie verwenden.
...
Die Datenbank und ihre Inhalte bleiben bei unserem Unternehmen und unserem Provider. Ihre persönlichen Daten werden in keiner Form von uns oder von uns beauftragten Personen Dritten zur Verfügung gestellt, es sei denn, dass hierzu Ihr Einverständnis oder eine behördliche Anordnung vorliegt.

Wie gelangen dann die Daten zu Jenapharm? Jenapharm wird als Mitherausgeber des Internetangebots angegeben, jedoch muss die Nutzerin aufgrund der Datenschutzerklärung und des Logos auf der Seite davon ausgehen, dass Bayer ihre Daten verarbeitet.
 
[Klaera]
Autor: strappato   2009-07-15   Link   (3 KommentareIhr Kommentar  


hockeystick   2009-07-15  
Die explizite Nennung des Produktnamens ist übrigens weitaus unerheblicher, als dies gelegentlich kolportiert wird. Professor Benedikt Buchner, Direktor des Instituts für Gesundheits­ und Medizinrecht der Uni Bremen, bringt es auf den Punkt:
Eine nach dem Heilmittelwerbegesetz unzulässige Werbung ist jedoch auch dann zu bejahen, wenn zwar der Produktname nicht explizit erwähnt wird, nach dem Gesamterscheinungsbild der Werbeanzeige jedoch die Anpreisung eines bestimmten Arzneimittels eindeutig im Vordergrund steht und dieses für den Adressatenkreis zumindest individualisierbar ist.

Demnach ist selbstverständlich auch die Website ein klarer Gesetzesverstoß, ebenso wie die Werbung in der BILD.


stinger1234   2009-07-16  
Nicht reden, handeln!
Kurze Info: Ich bin Ihrer Meinung.
Doch wenn es ein so offensichtlicher Verstoß ist:
Warum zeigen SIE die Fa. Bayer und Jenapharm nicht an?
Wir zahlen doch Steuergelder, damit sich der Gesetzgeber um so etwas kümmert? Oder zum Kümmern gebracht wird.
Mein Fazit aus dem Blog:
Weder die Mitbewerber noch informierte Verbraucher / Fachleute tun effektiv etwas dagegen.
Somit erscheint mir das übliche Marketing, sich an die dümmsten Kundinen zu wenden, zwar unmoralisch, aber wohl legal.
So what?


hockeystick   2009-07-16  
Ich kenne keinen Fall, in dem ein Pharmakonzern für Verstöße gegen das HWG zur Rechenschaft gezogen wurde. So etwas ist wie das Parken an einer abgelaufenen Parkuhr nur eine Ordnungswidrigkeit. Dem Management werden wegen des theoretisch denkbaren Bußgelds von ein paar Euro fünfzig keine grauen Haare wachsen.

Die Sanktionen sind offensichtlich nicht ausreichend und eine Verfolgung durch Behörden findet praktisch nicht statt.

Jenapharm ist ja bereits "Wiederholungstäter"; auch bei der Gestaltung ihrer "AIDA"-Website haben sie auf das HWG gepfiffen.








Stationäre Aufnahme












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