SBK veröffentlicht Rezepte

Die Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) informiert auf Sonderseiten in der Mitgliederzeitschrift ihre eine Million Versicherten über die von der Krankekasse ausgehandelten Rabattverträge für Medikamente. Gleichzeitig werden erhalten die Leser jedoch auch Einblick in die Rezepte von zwei Patienten.

Auf einem Foto, das mit "Es ist Ihr Geld“ – die SBK setzt sich für einen effizienten Mitteleinsatz ein" untertitelt ist, sind zwei Rezepte zu sehen.

Was in der pdf-Version nicht lesbar ist, kommt im gedruckten Heft für Leute mit einigermassen guten Augen zum Vorschein. Der Name der Patienten, Wohnort, Geburtsdatum und die Angaben zu den verschriebenen Medikamenten. Aus den Informationen lässt sich leicht die Erkrankung herauslesen. In einem Fall ein junger Mann, mit einem Leiden, mit dem man als Patient ungern in einer Zeitschrift mit einer Auflage von 500.000 Exemplaren stehen würde.

Das Foto ist nach meinen Recherchen 2008 in der Schiller Apotheke in Frankfurt aufgenommen worden und wird über eine Fotoagentur vertrieben. Die Agentur und der Fotograf sollten kritisch ihren Umgang mit personenbezogenen Angaben überprüfen.

Produziert wird die Mitgliederzeitschrift vom Süddeutschen Verlag onpact GmbH. Bei den dortigen verantwortlichen Redakteuren liegt wahrscheinlich die Hauptschuld für diese Veröffentlichung von Personen- und Verordnungsdaten. Wer jedoch die Kommunikation mit seinen Mitgliedern bei so ethisch relevanten Themen wie Gesundheit und Medizin an "Coporate Publishing"-Dienstleister auslagert, die neben Informationen für Patienten in anderen Produkten Hausbesitzer, Spitzenhotellerie, Kunden von "Kommunikationsarchitekten" oder Interessenten für postgraduale Studiengänge bedient, darf sich nicht wundern, wenn der Hochglanz auf Kosten von Patienten produziert wird.
 
[Journalismus]
Autor: strappato   2011-01-31   Link   (7 KommentareIhr Kommentar  


mgue   2011-02-02  
Krass!
Danke für Deine Meldung. Ist ja heftig, wenn es sich da um ein "echtes Rezept" handelt. Ich wundere mich, warum dort nicht für das Foto ein "Max-Mustermann-Rezept" verwendet wurde. Unglaublich!

Verstöße gegen das Datenschutzgesetz fangen bei (glaube ich) 5.000 € an. Warum riskieren Apotheker und Fotograf so etwas?


strappato   2011-02-02  
Ist ein echtes Rezept. Daten der Redaktion bekannt...

Bemerkenswert ist, dass an so vielen Stellen das nicht aufgefallen ist. Bei der Apotheke, beim Fotografen, in der Bildagentur, bei onpact und am Ende bei der SBK.


hockeystick   2011-02-02  
Wissen die betroffenen Patienten schon von ihrer überregionalen Popularität? Evtl. kann man da ein wenig Schadenersatz einfordern.


strappato   2011-02-02  
Meines Wissens wurde die SBK darauf hingewiesen. Hoffentlich haben die den Anstand, den Patienten auf diesen Fehler ihrerseits hinzuweisen.


hockeystick   2011-02-02  
Das ganze erinnert sehr entfernt an jenes legendäre Foto eines Innenministers:

http://unintendedpurpose.wordpress.com/2009/07/01/klasse-wtf-das-sieht-aus-wie-ein-fake-ist-aber-real-und-mein-fundstuck-des-monats-fail-schuenemann/


mgue   2011-02-03  
*lol* ... ich würde nur zu gern wissen, wer dieses "Missgeschick" zuerst bemerkt hat? Die Abwehr gegen die OK? Oder die OK?

Aber davon ab: dass solche Zugangsdaten da so am Rechner pappen ist schon schlichtweg unglaublich. Schließlich kommt ja sicher auch noch jemand in das Büro, der diese Zugangsdaten nicht wissen soll (und wenn es das Reinigungspersonal ist)


pharmacist   2011-02-03  
Nicht der Verlag hätte aufpassen müssen, sondern vor allem erstmal die Apotheke, in der die Photos entstanden sind - Verletzung von Privatgeheimnissen, §203 Stgb. Mal gucken, was die Apothekerkammer Hessen dazu sagt ...








Stationäre Aufnahme












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