KV und AOK in Bayern setzen auf whistleblowing Im Kampf gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen haben die AOK Bayern und die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) eine gemeinsame Kommunikationsplattform eingerichtet, auf der Hinweisgeber ihren Verdacht auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen, wie Abrechnungsbetrug, unzulässige Zusammenarbeit von Leistungserbringern, Missbrauch der Krankenversicherungskarte, Urkundenfälschung oder Unterschlagung äussern können. Whistleblower erhalten umfangreiche Informationen zu jedem Prozessschritt und Erklärungen zu den abgefragten Daten in den unterstützenden Formularen. Darüber hinaus gibt es für Hinweisgeber die Möglichkeit, ein anonymes Postfach einzurichten und darin die Folgekommunikation abzuwickeln (Informationen zum Bearbeitungsstand, Rückfragen seitens der AOK oder KVB). Eine technische Rückverfolgung zum Hinweisgeber ist unmöglich, solange er selbst keine Daten eingibt, die Rückschlüsse auf seine Person zulassen. [GKV & PKV]
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