Zwangsholzklasse bei der PKV rechtens

Die Gesundheitsreform der Grossen Koalition ist in zentralen Punkten rechtens: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage von fünf privaten Krankenversicherungen gegen die Reform zurückgewiesen. Die privaten Krankenkassen müssen für weiterhin einen Basistarif für pauschal 570 Euro im Monat anbieten, dessen Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen liegen. Sozusagen eine Zwangsholzklasse im Luxusliner PKV. Für diese Versicherten entfällt die sonst obligatorische Gesundheitsprüfung. Dies macht den Tarif für die privaten Krankenkassen zu einem Zuschussgeschäft. Die DKV und Viktoria (DKV-Ergo-Gruppe) geben an, dass diese Mitglieder mit 3120 Euro im Jahr unterversichert seien.

Hochgerechnet auf die 8,6 Millionen privat Krankenversicherten liegt der Anteil der Basisversicherten bei unter 1 Promille. Die Klage war nicht primär finanziell begründet, sondern ein Kampf gegen das System. Das Bundesverfassungsgericht hat nun festgestellt, dass die privaten Krankenkassen ein Teil des Gesundheitssystems sind und sie ihren Anteil am sozialen Ausgleich tragen müssen. Damit wird die Existenzberechtigung der der PKV weiter unterminiert, ein Abbruch auf Raten, denn die nächste Gesundheitsreform wartet schon.
 
[GKV & PKV]
Autor: strappato   2009-06-10   Link   (0 Kommentare)  Ihr Kommentar  



 

Gesundheitsfonds belohnt "kranke" Krankenkassen

Ich werde Ende der Woche noch etwas zum Gesundheitsfonds schreiben. Aber eine Anmerkung kann ich mir nicht verkneifen. Die erste Krankenkasse hat angekündigt, den Versicherten 2009 Prämien zurückzuzahlen. Was verwundern könnte: Es ist die Knappschaft. Eine Krankenkasse, die erst seit dem 1. April 2007 für alle gesetzlich Versicherten frei wählbar ist und die vorher jahrelang durch Bundeszuschüsse am Leben erhalten wurde. Eine Kasse, die 2006 noch einen Rentneranteil von 75% und ein Durchschnittsalter der Versicherten von 72 Jahren gehabt hat.

Besser kann man nicht verdeutlichen, dass der morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) tendenziell Kassen mit Versicherten belohnt, die an den vom Morbi-RSA berücksichtigten Erkrankungen leiden. Überspitzt: Prävention lohnt für die Krankenkassen sich nur, wenn es die Patienten mit dem Morbi-RSA-Krankheiten vom Arztbesuch oder Klinikaufenthalt abhält.

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Natürlich ist bei der Ankündigung ein gutes Stück Marketing dabei. Eine derart überalterte Kankenkasse ist auf neue Mitglieder angewiesen.
 
[GKV & PKV]
Autor: strappato   2008-10-09   Link   (0 Kommentare)  Ihr Kommentar  



 

G-BA empfiehlt Januvia® nur für Ausnahmefälle

Der Gemeinsame Bundesaussschuss (G-BA) hat in einem heute in Kraft getretenen Beschluss die Arzneimittel-Richtlinie geändert. Damit präzisierte der G-BA die Verordnung des von MSD massiv beworbenen Diabetes-Medikament Januvia® (Wirkstoff Sitagliptin) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung und empfiehlt das Präparat nur als "last choice", wenn vorhandenen kostengünstigeren Alternativen aufgrund von Kontraindikationen nicht eingesetzt werden können. Nach dem SGB V soll der G-BA in die Arzneimittelrichtlinien Hinweise aufnehmen, die dem Arzt eine therapie- und preisgerechte Auswahl der Arzneimittel ermöglichen.
Die Gabe von Sitagliptin ist auf die Fälle zu beschränken, bei denen die vorhandenen kostengünstigeren Alternativen aufgrund von Kontraindikationen nicht eingesetzt werden können, unverträglich sind oder nicht zu einer adäquaten Blutzuckerkontrolle führen. Metformin und Sulfonylharnstoffe sind bei belegtem Langzeitnutzen und günstigen Kosten orale Antidiabetika der ersten Wahl. Wenn Glitazone unter Berücksichtigung ihrer Risiken in der Second-line-Therapie nicht in Frage kommen und die Insulintherapie noch nicht angezeigt ist, kann Sitagliptin eine Alternative sein.

Die Kosten und den geringen Zusatznutzen hatte das "arznei-telegramm sich schon vor einem Jahr kritisiert.
Die zusätzliche Verordnung von täglich 100 mg Sitagliptin (JANUVIA, 66 €/Monat) verteuert die Therapiekosten gegenüber Metformin allein (METFORMIN AL u.a.; 7 €/Monat, bei täglich 1.700 mg) um das Neunfache.
[...]
Risikosignale ergeben sich aufgrund der potenziellen Steigerung der kardiovaskulären Toxizität von Pioglitazon und erhöhter Mortalität bei Nierenfunktionseinschränkung.
[...]
Ein therapeutischer Stellenwert des wirkschwachen Antidiabetikums ist nicht erkennbar.

Der Therapiehinweis ist das dem G-BA zur Verfügung stehende Mittel mit den geringsten Konsequenzen. Die Alternativen Leistungsausschluss oder Festbetrag unter Einbeziehung der unwirtschaftlichen Arzneimittel wären die weiteren Handlungsoptionen. Die geplante Einführung der Kosten-Nutzen-Analyse wird zukünftig die Möglichkeit eröffnen, Höchstbeträge für bestimmte Medikamente festzulegen, die nicht in eine Festbetragsgruppe einbezogen werden können.
 
[GKV & PKV]
Autor: strappato   2008-07-30   Link   (0 Kommentare)  Ihr Kommentar  



 

Verschlungene Datenwege bei der PKV

Die Wirtschaftswoche wird noch zum kritischen Beobachter unseres Gesundheitssystems. Diese Woche: Ein Artikel über den Umgang mit Versichertendaten bei der Privaten Krankenversicherung (PKV). Das kann auch GKV-Versicherte treffen.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die eine Zusatzversicherung für Zähne, Chefarzt oder Heilpraktiker bei einem privaten Anbieter abschliessen wollen, können in eine Datenaustausch-Mühle zwischen GKV und PKV geraten – obwohl der Transfer zum Teil verboten ist.
Online ist der Artikel mit "Wechselhürden für Privatversicherte" überschrieben. Die Print-Ausgabe der Wirtschaftswoche titelt da eindeutiger: "Kontrollwahn".
 
[GKV & PKV]
Autor: strappato   2008-04-09   Link   (0 Kommentare)  Ihr Kommentar  



 

AOK hat 58.000 Euro übrig

58.000 Euro für die mediale Gesundheit des Bundesrates von der AOK. Mit diesem Gesamtbetrag hat die Krankenkasse zweimal den "Tag der offenen Tür" der Länderkammer unterstützt. Stolzer Betrag für die Gegenleistung, einen Stand aufbauen zu dürfen.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob Unternehmen und Verbände als Sponsoren solcher PR-Veranstaltungen der Politik auftreten sollen, da der Korruptionsvorwurf immer im Raum steht . Bei der AOK kommt noch hinzu, dass die klammen Ortskrankenkassen am Finanzausgleich der Krankenkassen (Risikostrukturausgleich) hängen, und eigentlich nichts zu verschenken hätten.

Hat tip: Holgis Nightline
 
[GKV & PKV]
Autor: strappato   2008-01-29   Link   (0 Kommentare)  Ihr Kommentar  



 

KV und AOK in Bayern setzen auf whistleblowing

Im Kampf gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen haben die AOK Bayern und die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) eine gemeinsame Kommunikationsplattform eingerichtet, auf der Hinweisgeber ihren Verdacht auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen, wie Abrechnungsbetrug, unzulässige Zusammenarbeit von Leistungserbringern, Missbrauch der Krankenversicherungskarte, Urkundenfälschung oder Unterschlagung äussern können. Whistleblower erhalten umfangreiche Informationen zu jedem Prozessschritt und Erklärungen zu den abgefragten Daten in den unterstützenden Formularen. Darüber hinaus gibt es für Hinweisgeber die Möglichkeit, ein anonymes Postfach einzurichten und darin die Folgekommunikation abzuwickeln (Informationen zum Bearbeitungsstand, Rückfragen seitens der AOK oder KVB). Eine technische Rückverfolgung zum Hinweisgeber ist unmöglich, solange er selbst keine Daten eingibt, die Rückschlüsse auf seine Person zulassen.
 
[GKV & PKV]
Autor: strappato   2008-01-23   Link   (0 Kommentare)  Ihr Kommentar  



 

Betrug mit Krebsmedikamenten

Mit nicht zugelassenen und gefälschten Krebsmedikamenten sollen zwei Pharmahändler und rund 100 Apotheker Krankenkassen um mehrere Millionen Euro betrogen haben. Die in Deutschland nicht zugelassenen Zytostatika sollen importiert und mit den Krankenkassen die Kosten für teurere zugelassene Präparate abgerechnet worden sein.

Möglich ist dies, weil die Apotheken die Infusionen für die Krebspatienten nach individuellen Anforderungen auf Rezept des Arztes hergestellen und der Infusion nicht mehr anzusehen ist, von welchem Hersteller der Wirkstoff stammt.
 
[GKV & PKV]
Autor: strappato   2007-09-17   Link   (0 Kommentare)  Ihr Kommentar  



 

Counter-detailing

Die AOK Hessen hat im Februar 2007 mit einer offensiven Kampagne gegen die einseitige indurstrieabhängige Information der Ärzte bundesweites Aufsehen erregt. Damals stellte die Krankenkasse eine CD vor, die als Lernmedium die Vertragsärzte über die Tricks der Pharmaberater informieren sollte. Die Reaktionen waren erwartungsgemäss: Selbst die hessische Sozialministerin sorgte sich um die Arbeitsplätze in der Pharmaindustrie. Anscheinend blieb das trotz der Kritik nicht erfolglos. Mittlerweile können interessierte Ärzte aus anderen Bundesländern die CD über einen Verlag für 19,95 Euro käuflich erwerben.

Die AOK verwies auf Befragungen von Ärzten und Versicherten, die sich mehr unabhängige Informationen über Arzneimittel wünschten. Leider hat die AOK die Ergebnisse bis auf einige Zahlen in der Pressekonferenz und Sildes in der Pressemappe (aok-versichertenbefragung (pdf, 101 KB)) bisher nicht veröffentlicht und verweigert auch auf Anfrage detaillierte Informationen.

Nun ist die zweite Stufe angelaufen. Wie schon im Februar angekündigt, sollen Ärzte, die Patienten auf preiswertere Medikamente umstellen, für die die Kasse Rabattverträge mit Herstellern ausgehandelt hat, 20 Euro "Beratungshonorar" erhalten. Prompt ist von "Bestechung" die Rede. Ein aberwitziges Argument, angesichts der Marketingpraxis der Pharmaindustrie, die für die Umstellung des Patienten auf teure Präparate im Rahmen von Anwendungsbeobachtungen weit höhere Summen dem Arzt zusteckt. Jedoch zeigt dies, wie üblich für die Ärzte das Pharmamarketing mit allen Facetten, ob Anwendungsbeobachtungen mit fraglichen wissenschaftlichen Wert, geschönten Informationen durch den Pharmaaussendient oder industriefinanzierte Fortbildungen, geworden ist.

Die Aufregung über das Vorgehen der AOK Hessen komt nicht von ungefähr. Zum ersten Mal wird von einer Krankenkasse systematisch counter-detailing betrieben. Weitere Aktionen sind denkbar. In den USA gibt es sogar Programme, in denen die Ärzte von Aussendienstmitarbeitern besucht werden.
 
[GKV & PKV]
Autor: strappato   2007-05-26   Link   (2 KommentareIhr Kommentar  



 

Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte stockt

Weitere Negativmeldungen über die elektronische Gesundheitskarte. Nachdem eine Testregion Ende des letzten Jahres ausgestiegen ist, geht die Ausgabe der ersten Karten in den verbleibenden beiden Testregionen deutlich langsamer voran als erwartet.

Der Vorsitzende Debeka, Uwe Laue, zeigt sich für die PKV in schon mal skeptisch bezüglich des Nutzens der elektronischen Gesundheitskarte. Könnte man als Absetzbewegung auslegen.
 
[GKV & PKV]
Autor: strappato   2007-01-28   Link   (0 Kommentare)  Ihr Kommentar  



 

Nicht-Antwort

Die FDP-Bundestagsfraktion wollte in einer Kleinen Anfrage mehr Informationen über Bürger mit fehlenden Krankenversicherungsschutz bekommen. Nun liegt die Antwort als Drucksache 16/615 vor.

An der Antwort kann man sehen, wie eine übermächtige grosse Koalition mit der Oppositon umspringt. Den Inhalt kann man sich auch in 10 Minuten im Internet zusammensuchen. Wirkliche Information: Keine. Am ehesten könnte man da noch rauslesen, dass die Bundesregierung dem Problem keine besondere Relevanz beimisst. Ein Hinweis auf die grosse Zahl der Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus war sowieso nicht zu erwarten.
 
[GKV & PKV]
Autor: strappato   2006-02-27   Link   (0 Kommentare)  Ihr Kommentar  



 



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