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![]() FSA untersucht Vorwürfe gegen Stada Die Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) hat gegen die Stada Arzneimittel AG ein Prüfungsverfahren eingeleitet. Grundlage sind die in der ZDF-Sendung Frontal21 vom 17. März 2009 erhobenen ![]() Während der FSA bei Mitgliedern, in der Regel forschende Pharmaunternehmen, klare Sanktionsmöglichkeiten hat, kann er beim Generika-Hersteller Stada lediglich abmahnen. Stada hat sich nicht dem Kodex des Vereins unterworfen. Der FSA ist hier auf die Funktion als Abmahnverein gegen wettbewerbswidriges Verhalten beschränkt. [Ethik & Monetik]
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