Zur Vorlage bei der ARD: Auszüge aus dem Heilmittelwerbegesetz

Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz - HWG)

§ 1
(1) Dieses Gesetz findet Anwendung auf die Werbung für

1. Arzneimittel im Sinne des § 2 des Arzneimittelgesetzes,
1a. Medizinprodukte im Sinne des § 3 des Medizinproduktegesetzes,

[...]

§ 3
Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor,

1. wenn Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben,
2. wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, daß

a) ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann,
b) bei bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten,
c) die Werbung nicht zu Zwecken des Wettbewerbs veranstaltet wird,

3. wenn unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben

[...]

b) über die Person, Vorbildung, Befähigung oder Erfolge des Herstellers, Erfinders oder der für sie tätigen oder tätig gewesenen Personen

gemacht werden.

[...]

§ 11
(1) Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden

1. mit Gutachten, Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen sowie mit Hinweisen darauf,
2. mit Angaben, daß das Arzneimittel, das Verfahren, die Behandlung, der Gegenstand oder das andere Mittel ärztlich, zahnärztlich, tierärztlich oder anderweitig fachlich empfohlen oder geprüft ist oder angewendet wird,
3. mit der Wiedergabe von Krankengeschichten sowie mit Hinweisen darauf,
4. mit der bildlichen Darstellung von Personen in der Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe, des Heilgewerbes oder des Arzneimittelhandels,
5. mit der bildlichen Darstellung

a) von Veränderungen des menschlichen Körpers oder seiner Teile durch Krankheiten, Leiden oder Körperschäden,
b) der Wirkung eines Arzneimittels, eines Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach der Anwendung,
c) des Wirkungsvorganges eines Arzneimittels, eines Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels am menschlichen Körper oder an seinen Teilen,

[...]

11. mit Äußerungen Dritter, insbesondere mit Dank-, Anerkennungs- oder Empfehlungsschreiben, oder mit Hinweisen auf solche Äußerungen,

[...]

(2) Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel zur Anwendung bei Menschen nicht mit Angaben geworben werden, die nahe legen, dass die Wirkung des Arzneimittels einem anderen Arzneimittel oder einer anderen Behandlung entspricht oder überlegen ist.

[...]

§ 15
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

8. auf eine durch § 11 verbotene Weise außerhalb der Fachkreise wirbt,

(2) Ordnungswidrig handelt ferner, wer fahrlässig dem Verbot der irreführenden Werbung (§ 3) zuwiderhandelt.
(3) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 2 mit einer Geldbuße bis zu zwanzigtausend Euro geahndet werden.

 
[Regividerm]
Autor: hockeystick   2009-10-29   Link   (6 KommentareIhr Kommentar  


werner_cc   2009-10-29  
Über andere Verfehlungen beim verschwiegenen "Hofstaat" WDR wurde im September an folgender Stelle berichtet:

http://www.ruhrbarone.de/der-mantel-des-schweigens-beim-wdr/


drgeldgier   2009-10-30  
Medienskandal ohne Skandal
Ein Medienskandal ohne Gleichen, der Dank "Medien-Eigenzensur" in der Öffentlichkeit praktisch nicht vorkommt, oder täuscht es mich?
Wenn 3 Ärzte in Hintertupfing zu viel abgerechnet haben, dann werden kollektiv alle Ärzte wieder mal als betrügerische Schweine durchs Dorf getrieben. Wenn es gilt die "böse Pharmaindustrie" an den Pranger zu stellen, dann springt auch gleich jeder auf. Aber hier: Totenstille.
Im Gegenteil. Das bei TopBlogs "erfolgreichste" Gesundheitsblog (ich nenne den Namen nicht, da ich keine Werbung machen will) tut weiter so, als wäre die Angelegenheit wieder mal ein tolles Beispiel für die Raffgier der bösen Pharmaindustrie.

Es ist ein Beispiel der Dummheit und der fehlenden Pressefreiheit in diesem Land.


kelef   2009-10-30  
wo kein kläger, da kein richter.

hier in österreich gab es vor ein paar jahren fortbildungsveranstaltungen zum thema werbung/pr/internet/recht.

recht interessant, was da die vortragenden rechtsanwälte kund und zu wissen taten. z.b., warum niemand anzeige erstattet. die pharmafirmen sitzen am runden tisch und schnapsen sich aus, wer wem was nicht vorwirft damit er selber dann auch keine vorwürfe kriegt. hauptsache die bezahlte werbung steht irgendwo an der richtigen stelle neben dem mitgelieferten dazupassenden artikel.

folgerichtig müssten im vorliegenden fall also die pharmafirmen eine gemeinschaftsklage einreichen, z.b. wegen rufschädigung. wäre ja nett. können die aber nicht, weil sonst diverse product placements in diversen eigenproduktionen diverser sender nicht mehr möglich wären - hat eigentlich irgendwer schon einmal gezählt, wie oft gewisse blaue pillen in diversen filmen erwähnt oder gezeigt wurden? oder ass in den diversen erscheinungsformen? ibuprofen? usw.

eine patientenvertretung oder ein patientenanwalt könnte eine klage einreichen, wegen irreführung oder verunsicherung oder was auch immer. aber dann fielen wieder manche sponsorengelder aus.

oder der staat müsste die rundfunkanstalt klagen, wegen der vergehen gegen das o.a. gesetz. und dann? so viele verrisse, verzerrte berichte etc. kann sich keine partei leisten.

eine hand wäscht die andere, und jeder hat dreck am stecken. also wird wieder nichts passieren und wir können getrost auf die nächsten eklats warten.


hockeystick   2009-10-30  
Dass das Martens-Buch in großem Umfang ausgeliefert werden kann, halte ich angesichts der klaren Rechtslage keineswegs für eine ausgemachte Sache.

Es wirkt fast so, als hätte Martens beim Schreiben des Drehbuchs das HWG vor Augen gehabt, um ja keinen Gesetzesverstoß auszulassen.


multiresistent   2009-10-30  
Niederrhein-Connection?
Kann es sein, dass Klaus Martens am 18. Mai 1954 in Uedem am Niederrhein geboren ist und dort aufgewachsen ist?

Wenn man "klaus martens" und "uedem" in Google eingibt, bekommt man einen link auf ein pdf zum Helmut-Schmidt-Preis 2005, in dem dies erwähnt ist (ist leider nicht mehr im Original verfügbar).

Von Uedem ist es nicht allzu weit nach Kleve (20 km). Würde mich nicht wundern, wenn sich die in diesem Blog erwähnten Herren aus der Gegend schon länger kennen.


hockeystick   2009-10-30  
Einfach die "HTML-Version" anklicken:
Klaus Martens
geboren am 18. Mai 1954 in Uedem am Niederrhein.
Nach einigen gescheiterten Versuchen mit verschiedenen Schulformen 1971 Beginn einer Lehre zum Industriekaufmann.
CJT Zunächst kaufmännischer Angestellter, dann Schichtarbeiter und Liedermacher.
Gleichzeitig "letzter Versuch der Partizipation an bürgerlicher Bildung" durch Besuch des Abendgymnasiums
Abitur
Studium der Geschichtswissenschaften,
Politikwissenschaft und Philosophie in Münster
Magister Artium und Entlassung in die
Arbeitslosigkeit
LKW Fahrer im Ruhrgebiet und musikalischer
Interpret von Erich Kästner Texten
Zeitvertrag beim WDR als wissenschaftlicher Mitarbeiter
Freie Mitarbeit bei der Regionalsendung "Hier und Heute"
Festanstellung als Redakteur und Reporter
CJT Mitaufbau des ARD "Morgenmagazin" als Planungsredakteur und Chef vom Dienst, Redakteur in den Programmbereichen Kultur, Ausland, Inland, Chefredaktion und seit 2002 Redakteur und Autor in der Redaktion der
Dokumentationsreihe "die story"

(Im Vergleich zu anderen Medizinjournalisten ist er eigentlich top qualifiziert.)








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