Thou shalt not clone

Die willkürliche Herstellung erbidentischer Menschen - das reproduktive Klonen - verletzt die Autonomie eines Individuums und muss deshalb moralisch geächtet und rechtlich verboten werden. Diese Ansicht vertritt Dr. Christof Tannert, Leiter der Arbeitsgruppe Bioethik und Wissenschaftskommunikation am Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC) in einem Beitrag für die EMBO reports.

Er verfolgt darin einen interessanten Ansatz, indem er sich auf das Autonomieaxiom des kategorischen Imperativs von Kant bezieht: "Handle so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest." (Immanuel Kant: Grundlegung der Metaphysik der Sitten, 1785).

Lesenswerter Artikel.
 
[Ethik & Monetik]
Autor: strappato   2006-03-15   Link   (0 Kommentare)  Ihr Kommentar  








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