Lesetest von Wyeth Wellcome Images Die Seite Comeback ins Leben ist auf den ersten Blick das beim Pharma-PR gewohnte Portal eines Pharmakonzerns zu einem nicht weiter genannten Medikament, das die Patienten durch Unterstützung bei ihrer Erkrankung ansprechen soll. Positiv: Das Pharmaunternehmen wird klar genannt und das Impressum ist vollständig. Bis man auf das Patientenportal stösst. Wir erinnern uns: Werbung zu verschreibungspflichtigen Medikamenten darf nur Personen, die zur Verschreibung oder zur Abgabe von Arzneimitteln befugt sind, erreichen. Anscheinend ist man bei der PR-Agentur "Public Health" der Auffassung, dass Informationen für Patienten, der ein Medikament schon vom Arzt verschrieben bekommen haben, keine Werbung - im Sinne einer Verkaufsförderung - darstellt. Trickreich wird der Zugang zu den Fachinformationen durch eine Maske verwehrt, in die man die Chargennummer der Medikamentenpackung eintragen muss. Rechts danaben wird gezeigt , wo man die findet, und wer dies nicht schafft, kann auch die abgebildete Nummer "24010" nehmen. Also eher ein Lesetest, als eine Zugangsbeschränkung. Dort findet der Patient dann Gebrauchsinformation zu dem beworbenen TNF-alpha-Blocker Enbrel® (Etanercept), eine FAQ mit kurzer Auflistung der Nebenwirkungen (die nicht den Vorgaben der Beipackzettel mit Relevanzangaben entsprechen), Anwendungsbroschüren (die sonst der Pharmareferent an Ärzte verteilt) und ein SMS-Reminder (der via SMS an den Injektionstermin erinnert). Bei der Umgehung des Werbeverbots im Arzneimittelgesetz lassen sich die österreichischen Agenturen immer etwas einfallen. Sehr kreativ. Könnte man fast den Hut vor ziehen. -- Ich sollte mir die cleveren Burschen und Madls wirklich mal bei der Verleihung des goldenen Skalpels ansehen. [Oesterreich]
galapagos 2007-07-19 >> Kommentieren galapagos 2007-07-19 >> Kommentieren fabianfuchs 2007-07-19 >> Kommentieren hockeystick 2007-07-19
Aber auch nur leicht:
Keine besonders schwere Strafe, da das Gesetz Haft oder Busse bis zu 50 000 Franken zulässt», qualifizierte Schweizer-Werbung-Rechtskonsulent Marc Schwenninger am Donnerstag gegenüber dem Klein Report das Urteil. siyani 2007-07-19
Ganz so einfach ist es ja nicht.
Das Arzt-Patient-Verhältnis hat doch noch eine andere Qualität, wie das Arzt-Pharmaberater-Verhältnis. >> Kommentieren |
br> |
Letzte Beiträge und Kommentare / Frohe Weihnachten
(strappato) / OH!!!
(kelef) / Frohe Weihnachten
(strappato) / Subjektive Wahrnehmung
(casadelmar) / Sehr interessante Sichtweise,...
(akademischer ghostwriter)
Zum Kommentieren bitte einloggen. |