Markenrechtsverletzung von Wyeth Österreich? Mit Google-AdWords kann man viel Schindluder treiben. Etwa den Konkurrenten arm klicken oder Nutzer mit falschen Angaben auf fragwürdige Seiten locken. Auch beliebt ist, eingetragene Markenzeichen der Konkurrenz als Keyword zu buchen. Dies ist jedoch eine Markenrechtsverletzung. Sowohl in Österreich als auch hierzulande haben Gerichte entschieden, dass die Verwendung eines markenrechtlich geschützten Begriffs als AdWord eine Verletzungshandlung darstellt. Diese Information ist noch nicht bis zur Österreich-Dependance des Pharmakonzerns Wyeth, Wyeth-Lederle Pharma GmbH, gedrungen. Sonst würde nicht bei der google-Suche nach Medikamenten zur Therapie von Rheumatoide Arthritis, Psoriasis oder Morbus Bechterew als bezahlte Anzeige der Link zur Seite comebackinsleben.at auftauchen. Eine nur nachlässig als Informationsseite getarnte Werbung für Enbrel® von Wyeth. Ein paar Beispiele (zum Vergrössern klicken): MabThera®, eine Marke von Roche. Humira® eine Marke von Abbott. Remicade®, eine Marke von Schering-Plough (in Deutschland und Österreich Essex Pharma). Die Marketing-Agentur (pbk Ideenreich) war gründlich. Klar, dass auch alle relevanten Krankheitsbegriffe und Wirkstoffnamen bei google gebucht worden sind. Ein wenig im Eifer über das Ziel hinaus geschossen? Für Stammleser: comebackinsleben.at ist schon vor einem halben Jahr hier im blog durch den lockeren Umgang mit Fachinformationen aufgefallen. Mittlerweile ist dieses Loch gestopft, aber unter enbrel.at erhält das Fachpublikum - und wer meint, dazu zu gehören - weiterhin ohne Zugangsschutz Marketing-Informationen über das Medikament. Der Geschäftsführer von Wyeth Österreich steht dem Forum der forschenden pharmazeutischen Industrie (FOPI) vor. Das FOPI setzt sich dafür ein, dass ein rechtlicher Rahmen geschaffen wird, welcher den Zugang zu Informationen über Gesundheit und Medikamente für BürgerInnen und PatientInnen verbessert. Die AdWord-Manipulationen und der ungenügende Zugangsschutz zu Fachinformationen geben einen Vorgeschmack darauf, was Patienten bei einer Lockerung der Werbebeschränkungen erwarten würde. -- Update Sehr gewissenhaft, würde man bei Österreichern gar nicht erwarten. Bei Yahoo war die Agentur auch keyword-shopping. [Oesterreich]
rollblau 2008-02-08 Für die Bejahung einer Markenrechtsverletzung verlangt Braunschweig nunmehr, dass der Werbetreibende den geschützten Begriff tatsächlich als Keyword benutzt.
Das wäre hier eindeutig der Fall, im strittigen Fall war offenbar noch ein weiteres, nicht geschütztes Wort in der Suchanfrage.Ich vermute nur, dass kein Pharmakonzern einen anderen wegen sowas verklagen wird, weil die alle genug Leichen im Keller haben. Nett ist z.B. die in meinen Augen klar illegale Sortis-Werbung von Pfizer auf "cholesterin.de" (in der FAQ) ohne Beschränkung auf Fachkreise: Gibt es Vorteile von Sortis gegenüber anderen Medikamenten der gleichen Wirkstoffgruppe? Die Vorteile von Atorvastatin in Wirksamkeit und Schnelligkeit bei gleichzeitig guter Verträglichkeit wird durch viele klinische Untersuchungen gestützt, wobei die Wirksamkeit im Bereich der LDL-Cholesterin-Senkung und auch die Schnelligkeit der einsetzenden Wirkung für eine erfolgreiche Therapie bei Patienten mit kardiovaskulären Erkrankungen entscheidend sein kann. Die einzelnen Wirkstoffe unterscheiden sich teilweise erheblich in der Wirkung auf die Senkung des "schädlichen" Cholesterins. >> Kommentieren |
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