Pfizer will Peer-Review-Verfahren sprengen Das New England Journal of Medicine (NEJM) kämpft mit gerichtlichen Verfügungen, in denen eine Offenlegung des Begutachtungsprozesses gefordert wird. Wie Donald Kennedy im Editorial der aktuellen Ausgabe von "Science" schreibt, hat der Pharmakonzern Pfizer diese Klagen angestrengt, weil sich das Unternehmen entlastende Beweise bei Schadensersatzklagen erhofft. Die Kläger, die sich durch die Behandlung mit den COX-2-Hemmern Bextra® (2005 vom Markt genommenen ) und Celebrex® geschädigt sehen, berufen sich unter anderem auf im NEJM veröffentlichte Studien. Ein Interessanter Fall, in dem Vertrauen gegen Transparenz steht. Beim in der Wissenschaft üblichen Peer-review Verfahren wird das Manuskript bei der Zeitschrift eingereicht, die es zur Begutachtung an andere ausgewählte Wissenschafler ("peers") weitergibt. Dabei bleiben die Autoren meist gegenüber den Reviewern anonym, der Autor erfährt grundsätzlich nicht, wer das Gutachten angefertigt hat, in denen die Punkte zur Überarbeitung vor der Veröffentlichung vorgeschlagen werden - oder der Artikel sofort nicht als publikationswürdig verworfen wird. Das soll eine unabhängige Bewertung gewährleisten und die Qualität der Ergebnisse fördern. Die Kritik an dem anonymen Verfahren ist vielfältig und reicht von der Einladung zum Ideenklau, über dem Trend zu schlechten Gutachten, Revierverhalten durch Wegbeissen, bis hin zu der Länge des Prozesses, der nicht mehr den Anforderungen des schnellen digitalen Kommunikationszeitalters entsprechen würde. Grundsätzlich ist es fraglich, ob in der vernetzten, hoch spezialisierten Forschungswelt echte Anonymität sicher gestellt werden kann. Über neue Methoden und offene Review-Prozesse wird intensiv diskutiert, nicht zuletzt getrieben durch die OpenAccess-Bewegung. Bis dahin bleibt das Peer-Review Verfahren das von der Wissenschaft akzeptierte Modell, um Qualität bei der Publikation zu sichern. Eine gerichtlich verfügte Offenlegung würde die medizinische Forschung hart treffen und eine Vertrauenskrise heraufbeschwören. An diesem Fall sieht man, was von dem Anspruch der Pharmaindustrie zu halten ist, die Wissenschaft zu fördern und Partner bei der Gewinnung neuer Erkenntnisse zu sein. Dass die Kläger in dem Schadensersatzprozess ähnliche Anträge gestellt haben, entbindend Pfizer nicht von seiner Verantwortung gegenüber den Forschern. -- Da der Artikel in Science nicht frei verfügbar ist, hier zwei Blogpostings zu dem Thema: Jacob Goldstein in WSJ Health Blog Peter Rost in Brandweek NRX [Wissenschaft]
hockeystick 2008-02-24
Ist der Volltext.
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