Klientelpolitik für den Pharmagrosshandel Der Pharmagrosshandel in Deutschland sieht seine Felle wegschmimmen. Immer öfter beliefern Pharmaunternehmen die Apotheken direkt. Das betrifft insbesondere hochpreisige patentgeschützte Präparate und nimmt schon einen Anteil von 17% der an Apotheken abgegebenen Arzneimittel ein. Der Markt ist hart, seitdem mit dem "Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung" (AVWG) Rabatte nur noch Rahmen der Großhandelsspanne gewährt werden dürfen. Im Mai 2007 hatte der Bundesverband pharmazeutischer Grosshändler (Phagro) gefordert, das Prinzip der Vollversorgung durch einen herstellerneutralen Pharma-Großhandel als einzige Form des Medikamentenvertriebs in das Arzneimittelgesetz aufzunehmen. Nur so könne die Patientenversorgung durch die Apotheken weiter aufrechterhalten werden. Ein Vorschlag, der vor den Wettbewerbshütern der EU sicher keinen Bestand gehabt hätte. Nun hat Bundeswirtschaftsminister Glos Erbarmen gezeigt. In einem Schreiben an die Pharmainsdustrie hat er, laut dem Handelblatt, angeregt, die bisherigen prozentualen Handelsspannen durch einen Festzuschlag von 93 Cent pro Packung und einen prozentualen Zuschlag auf den Abgabepreis von bis zu 3% zu ersetzen. Klarer Fall von Klientelpolitik, der für viel Aufregung gesorgt hat. Prompt versuchte das Bundeswirtschaftsministerium diesen Anschein zu zerstreuen. Das von der Zeitung zitierte Schreiben sei lediglich die Aufforderung von Fachbeamten, zu den Änderungsvorschlägen des Phagro an der Arzneimittelpreisverordnung Stellung zu nehmen. Dem Pharmagrosshandel wird geholfen werden. Irgendwo müssen ja die Gewinne herkommen, um nach der erwarteten Liberalisierung des Apothekenmarktes in den Endkundenvertrieb einzusteigen. [Apotheken]
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