Beziehung zwischen Selbsthilfeverbänden und Pharmaindustrie am Beispiel Janssen-Cilag Die Pharmaindustrie sucht den Kontakt zu den Selbsthilfeverbänden und diese lassen sich oft als Marketinginstrument missbrauchen. Bisher fehlt ein verbindlicher Kodex, der Standards für die Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen festlegt. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt ein Standard "Sponsoring-Vertrag" von Janssen-Cilag, einer Johnson & Johnson Tochterfirma, der bei von Janssen-Cilag geförderten Veranstaltungen von Selbsthilfeverbänden benutzt wird. Im §2 kommt man schnell zur Sache: Es wird klar festgelegt, was der Selbsthilfeverband für die finanzielle Unterstützung leisten muss. Der Sponsor soll auf allen Drucksachen genannt werden, auf der Veranstaltung darf sich Janssen-Cilag mit einem Stand präsentieren und Werbeartikel abgeben. Das könnte man als Verstoss gegen das Heilmittelwerbegesetz auslegen. Es werden keine Fachkreise angesprochen, sondern Patienten, die sich beim Selbsthilfeverband informieren wollen. Die Patientenverbände betonen immer wieder ihre Neutralität bei der Information der Betroffenen, Patienten und Angehörigen. So auch bei den Leitsätzen der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG Selbsthilfe), deren Einhaltung für die angeschlossenen Selbsthilfeorganisationen verpflichtend ist. Die lässt sich nicht mit der vertraglich vereinbarten Abgabe von Werbeartikeln in Einklang bringen. Janssen-Cilag hat eigene Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen und Selbsthilfegruppen, in denen auf die nötige Unabhängigkeit eingegangen wird: Wir beachten die in der Satzung unserer Partner festgelegten Ziele und Aufträge und werden diese bei Kooperationen ohne Einschränkungen berücksichtigen. Wir respektieren in vollem Umfang das Bestreben der Organisationen nach Neutralität und Unabhängigkeit. Wir beachten, dass jede Form von produktbezogenen werblichen Aktivitäten unternehmensseitig unterbleibt. Trotzdem ist bei Janssen-Cilag ein Vertragsentwurf in Gebrauch, der diese Grundsätze des Unternehmens missachtet. ... und wird von Selbsthilfeverbänden unterschrieben, die ihre eigene Unabhängigkeit für kleines Geld verkaufen - zu einem Vertrag gehören bekanntlich mindestens zwei. Am Ende wird im Vertrag der Fall von "ärztlichen Veranstaltern/Kliniken" als Vertragspartner angesprochen, bei denen die Verwaltung ihre Zustimmung geben muss. Ein Indiz, dass er als Entwurf sowohl bei der Förderung von ärztlichen Fortbildungen, als auch von Veranstaltungen von Selbsthilfeverbänden dient. Wenn Janssen-Cilag seine Leitsätze Ernst nimmt, sollte es zumindest einen eigenen Vertragsentwurf für das Sponsoring von Veranstaltungen von Selbsthilfegruppen geben und Informationsstände und die Abgabe von Werbeartikeln sollten unterbleiben. [Selbsthilfe]
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