Weitgehende Freigabe von Patientendaten Ein Datenschutzkollege hat einmal behauptet, der Patient sei nicht mündig, sondern krank. Diese Sicht entspricht nicht der eines modernen Gesundheitssystems. Dennoch muss der Einwand ernst genommen werden. Es besteht die nicht ganz ungegründete Befürchtung, dass Patienten ihre Daten weitgehend freigeben, weil sie mit einer differenzierten Rechtevergabe überfordert sind. Diese Vermutung wird sich in einer frühen Phase nach Einführung einer bundesweiten Telematikinfrastruktur voraussichtlich bestätigen.
Thilo Weichert, Landesbeauftragter für den Datenschutz Schleswig-Holstein in einem Vortrag auf dem 111. Deutschen Ärztetag.Hat tip: Hal Faber [Internet]
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