G-BA empfiehlt Januvia® nur für Ausnahmefälle Der Gemeinsame Bundesaussschuss (G-BA) hat in einem heute in Kraft getretenen Beschluss die Arzneimittel-Richtlinie geändert. Damit präzisierte der G-BA die Verordnung des von MSD massiv beworbenen Diabetes-Medikament Januvia® (Wirkstoff Sitagliptin) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung und empfiehlt das Präparat nur als "last choice", wenn vorhandenen kostengünstigeren Alternativen aufgrund von Kontraindikationen nicht eingesetzt werden können. Nach dem SGB V soll der G-BA in die Arzneimittelrichtlinien Hinweise aufnehmen, die dem Arzt eine therapie- und preisgerechte Auswahl der Arzneimittel ermöglichen. Die Gabe von Sitagliptin ist auf die Fälle zu beschränken, bei denen die vorhandenen kostengünstigeren Alternativen aufgrund von Kontraindikationen nicht eingesetzt werden können, unverträglich sind oder nicht zu einer adäquaten Blutzuckerkontrolle führen. Metformin und Sulfonylharnstoffe sind bei belegtem Langzeitnutzen und günstigen Kosten orale Antidiabetika der ersten Wahl. Wenn Glitazone unter Berücksichtigung ihrer Risiken in der Second-line-Therapie nicht in Frage kommen und die Insulintherapie noch nicht angezeigt ist, kann Sitagliptin eine Alternative sein. Die Kosten und den geringen Zusatznutzen hatte das "arznei-telegramm sich schon vor einem Jahr kritisiert. Die zusätzliche Verordnung von täglich 100 mg Sitagliptin (JANUVIA, 66 €/Monat) verteuert die Therapiekosten gegenüber Metformin allein (METFORMIN AL u.a.; 7 €/Monat, bei täglich 1.700 mg) um das Neunfache. [...] Risikosignale ergeben sich aufgrund der potenziellen Steigerung der kardiovaskulären Toxizität von Pioglitazon und erhöhter Mortalität bei Nierenfunktionseinschränkung. [...] Ein therapeutischer Stellenwert des wirkschwachen Antidiabetikums ist nicht erkennbar. Der Therapiehinweis ist das dem G-BA zur Verfügung stehende Mittel mit den geringsten Konsequenzen. Die Alternativen Leistungsausschluss oder Festbetrag unter Einbeziehung der unwirtschaftlichen Arzneimittel wären die weiteren Handlungsoptionen. Die geplante Einführung der Kosten-Nutzen-Analyse wird zukünftig die Möglichkeit eröffnen, Höchstbeträge für bestimmte Medikamente festzulegen, die nicht in eine Festbetragsgruppe einbezogen werden können. [GKV & PKV]
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