Weiter widerrechtliche Laienwerbung von MSD Austria

§ 50. (1) Als „Werbung für Arzneimittel” gelten alle Maßnahmen zur Information, zur Marktuntersuchung und Marktbearbeitung und zur Schaffung von Anreizen mit dem Ziel, die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch von Arzneimitteln zu fördern. Sie umfasst insbesondere:
1. die Arzneimittelwerbung, die für Verbraucher bestimmt ist (Laienwerbung),
2. die Arzneimittelwerbung für Personen, die zur Verschreibung oder zur Abgabe von Arzneimitteln befugt sind (Fachwerbung),
...

§ 51. (1) Laienwerbung darf nicht für
1. Arzneispezialitäten, die der Rezeptpflicht unterliegen,
...
betrieben werden.
Aus dem österreichischen Arzneimittelgesetz.

Wie trennt MSD Österreich bei dem Diabetes-Medikament Januvia® im Internet die Fachwerbung von der Laienwerbung?

Durch nette Buttons in Magenta.

Damit ist nicht sichergestellt, dass die Informationen nur Personen erreichen, die zur Verschreibung oder zur Abgabe von Arzneimitteln befugt sind. Sollte ein klarer Verstoss gegen das Arzneimittelgesetz sein. Was aber in Österreich weder Behörden noch Mitbewerber besonders interessiert. Die Seite steht unverändert schon mindestens seit Juni im Netz.

Durch die Werbung könnte MSD Österreich (dortige Tochterfirma des Pharmakonzerns Merck & Co.) auch deutsches Recht verletzen. Das Telemediengesetz legt fest:
§ 3 Herkunftslandprinzip
5) Das Angebot und die Erbringung von Telemedien durch einen Diensteanbieter, der in einem anderen Staat im Geltungsbereich der Richtlinie 2000/31/EG niedergelassen ist, unterliegen abweichend von Absatz 2 den Einschränkungen des innerstaatlichen Rechts, soweit dieses dem Schutz
...
2. der öffentlichen Gesundheit,
3. der Interessen der Verbraucher, einschließlich des Schutzes von Anlegern,
vor Beeinträchtigungen oder ernsthaften und schwerwiegenden Gefahren dient und die auf der Grundlage des innerstaatlichen Rechts in Betracht kommenden Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu diesen Schutzzielen stehen.

In Deutschland darf nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden. Das HWG dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und des Verbrauchers. Ich bin kein Jurist, aber somit sollte auch die deutschsprachige Seite zu Januvia® von MSD Österreich, trotz des Firmensitzes in Wien und der .at-Domain, in den Geltungsbereich des HWG fallen und das Herkunftsland-Prinzip nicht gelten.

Die rechtlichen Implikationen dadurch, dass im Herkunftsland die Internetseite wahrscheinlich auch nicht mit den Gesetz vereinbar ist und wie sich das auf das Privileg des freien Dienstleistungsverkehrs von Telemedien durch Anbieter, die in einem anderen Staat innerhalb der EU niedergelassen sind, auswirkt, überlasse ich mal den Juristen. Nach meiner Meinung stände einem Unterlassungsanspruch nichts entgegen, da auch nach der österreichischen Rechtsordnung ein Unterlassungsanspruch bestände.
 
[Oesterreich]
Autor: strappato   2008-11-08   Link   (9 KommentareIhr Kommentar  


siyani   2008-11-08  
was ich noch für pikant halte...
angenommen, man gibt bei google "januvia österreich" ein, erhält man ziemlich gut gereiht unter dem titel

Höchste Pharma-Auszeichnung für Sitagliptin (Januvia®)

folgenden, völlig freien link:
www.januvia.at/secure/service/news/pm_070710_00368.html

frage mich, ob das /secure/ ne bedeutung haben soll? ;-)


kelef   2008-11-08  
das muss so.
ich kenn da einen 70jährigen pensionisten, der vor vierzig jahren mal pressefotograg war, und dann jahrzehntelang ein photogeschäft betrieb und nebenbei für die vet.uni arbeitete. der loggt sich seit immer mit "pressefotograf" oder "presse" ein, wenn das nicht funktioniert, mit dem namen eines mediums. funktioniert irgendwie immer. und der ist noch nicht mal generation internet, er kann nur denken.

einige mir persönlich bekannte firmen geben im übrigen offen zu: "wir lassen klicken". no na, warum sonst wären sie die ersten die herr guhgel und tante wiki finden.

vor ein paar jahren gab es eine reihe interessanter veranstaltungen zm thema pharmawerbung, product placement etc.. hervorragend waren damals die beiträge von axel anderl http://www.dbj.co.at/phps/start.php?noie=&lang=de&content=person_show.php&navi=team&person_nr=158 - neutral, sachlich und wirklich kompetent, man muss ja auch mal die jungen loben. sehr pointiert und leidenschaftslos nannte er die gefahren und ungesetzlichkeiten derartiger unterfangen, und sparte auch nicht mit der nennung der gesetzlichen strafrahmen.

andere referenten wiesen zu meinem grossen erstaunen darauf hin, dass es wohl nicht mehr lange gut gehen könne wenn sich die industrievertreter im geheimen träfen und dann den konsens "klagst du mich nicht, klag ich dich nicht" träfen. auch namen und beispiele wurden genannt. bedauerlicherweise auch namen und firmen, die mir sehr gut bekannt waren. eine rechtsanwältin, z.b., ebenfalls namentlich genannt, die im internet nicht recherchieren kann weil sie sonst einen schlechten ruf bekommen könnte wegen internetp*rno etc. andere hat das weniger gekümmert: http://www.dbj.co.at/phps/start.php?noie=&lang=de&content=person_show.php&navi=team&person_nr=158, with fatal outcomes, btw. aber ich kenn mich da ja nicht so genau aus. entschuldigen sie sie kilometerlangen links, aber ich seh links, also auf dem linken auge, im moment nicht so gut und copy/paste ist einfach einfacher als codes tippen, das geht nicht blindlings.


strappato   2008-11-08  
In Österreich muss das so sein?

In Deutschland ist meist der Zugangsschutz mit "doccheck" üblich.


kelef   2008-11-09  
woll, muss so - sonst täten die das doch nicht, oder?

auch in österreich gibt es eigentlich geschützte zugänge für fachleute, entweder auch via doccheck oder z.b. emailadresse+eigenes passwort. aber was nutzt das, wenn aushilfen, ferialpraktikanten u. ä. diese passwörter in den firmen bekommen "schauen sie doch schnell einmal für mich nach". kann man dann gerne von zuhause auch weiterverwenden, gelöscht wird da nix und einer fröhlichen weitergabe der zugangsmodalitäten an interessenten steht auch nix im weg.


strappato   2008-11-09  
Es ist aber ein Unterschied, ob ein Unternehmen sich bemüht, den Anforderungen des Gesetzes Rechnung zu tragen, z.B. durch docchek oder eine eigene Zugangsprüfung, oder durch ein "Feigenblatt" es darauf anlegt, dass die Werbung alle Internetnutzer erreicht.

Da kann man sich ausrechnen, wie mit einer Lockerung der Einschränkungen, wie es die EU-Kommission plant, umgegangen wird.


spaetburgunder   2008-11-10  
"Das HWG dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und des Verbrauchers." - aber ist damit auch diese "Zweiteilung" der Information gerechtfertigt? Sicherlich ist das ein Verstoß dagegen, ebenso wenn große deutsch/schweizer Unternehmen ihren Firmennamen als Login haben ... aber die Frage muss dennoch gestellt werden: Brauchen wir nichtöffentliche Informationen für die Fachkreise?
BTW: Ich gehöre nicht zu den "Fachkreisen", sehe das vielleicht also zu weit?


strappato   2008-11-10  
Die EU-Kommission will den Pharmaunternehmen erlauben, Patienten direkt zu informieren. Wo die Grenzen sind und wie man überzogene Marketing-Aussagen von Informationen trennt, die dem Patienten nutzen, wird disktutiert. pdf-DateiHier beispielsweise die Stellungnahme der Patientenverbände.

Das Interesse der Verbraucher an Information, Mitwirkung und Mitentscheidung bei der medizinischen Behandlung ist gestiegen. Was sicher positiv zu bewerten ist. Die Grundsatzfrage ist, in welcher Form die Information verfügbar gemacht werden soll. Da machen sich einige ihre Gedanken.

Für mich steht jedoch fest: Unabhängige Informationen kann es nicht von der Pharmaindustrie geben. Beim Vergleich von Marketingaussagen mit der Evidenz aus Studien sind Dritte gefordert, genau wie bei der Bereitstellung der Informationen in einer Weise, die den Patienten hilft und nicht verunsichert.


the daily mirror   2008-11-24  
Sofern der Patient weiß, von wem die Info stammt kann er sie sicherlich auch dementsprechend bewerten. Die Problematik besteht dort, wo unter dem Deckmantel der "Awareness" Werbung versteckt betrieben wird.

Dem Vorschlag der Gesundheitskommissarin Vassiliou, Informationen nur nach Vorabgenehmigung von einzelstaatlichen Organisationen abgeben zu dürfen, kann ich einiges Abgewinnen.


strappato   2008-11-24  
Die Pharmaindustrie wird dies eben nicht wollen. Denn dadurch entwertet sie die Informationen, weil ein Pharmakonzern-Logo drauf klebt. Die Unternehmen werden sich Verbände und Initiativen, auch aus der Selbsthilfe, als Vermittler kaufen, um den Informationen einen professionellen Anstrich zu geben. Wie man es bei den Disease-Awareness-Kampagnen in Österreich sehen kann.

Wie auch immer das gemacht werden soll. Wichtig erscheint mir, das von politischer Seite intensiv zu begleiten und gegebenfalls steuernd einzugreifen.








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