Den üblichen seriösen Standards entsprechend Das Ärzteblatt Baden-Württemberg (ÄBW) ist das offizielle Amts- und Mitteilungsblatt der Landesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württembergs. Damit auch die Ärzte im Südwesten fachlich auf dem Laufenden bleiben, beglückt das Blatt seine Leserschaft regelmäßig mit Artikeln in der Rubrik "Fortbildung". So, wie es branchenüblich ist, streift das Blatt gar nicht selten Themen, die der Pharmaindustrie besonders am Herzen liegen. Gerne hübsch aufbereitet mit bunten Grafiken: Das Bild zeigt eine Seite des Ärzteblatts Baden-Württemberg aus der Ausgabe September 2007 (unten rechts) und eine aus der Ausgabe Juni 2009 (oben links). Die Artikel unterscheiden sich besonders in einem kleinen Detail. Unten rechts ist die erste Seite eines Fachartikels zu sehen. Oben links ist die erste Seite einer doppelseitigen bezahlten Anzeige des Impfstoffherstellers Baxter zu sehen. Sie ist gekennzeichnet durch das klein gesetzte Wörtchen "Anzeige" direkt unter der Rubrikenüberschrift "Fortbildung". Das Arzneitelegramm (a-t) hat auf Hinweis eines Lesers nachgefragt: Die Redaktion des Ärzteblattes erachtet die Anzeige auf Anfrage als "formal korrekt" und "den üblichen seriösen Standards aller Zeitschriften des Verlags" entsprechend. Der Kolumnentitel "Fortbildung" sei bei Umbrucharbeiten im Verlag "leider nicht korrigiert worden". [Pharmamarketing]
kandreas 2009-07-07 Aha ...
... und wie sehen im Gegensatz dazu die üblichen unseriösen Standards des Verlags aus?>> Kommentieren hockeystick 2009-07-07
§ 4 (1) Jede Werbung für Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 des Arzneimittelgesetzes muß folgende Angaben enthalten: 1. den Namen oder die Firma und den Sitz des pharmazeutischen Unternehmers, 2. die Bezeichnung des Arzneimittels, 3. die Zusammensetzung des Arzneimittels gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe d des Arzneimittelgesetzes, 4. die Anwendungsgebiete, 5. die Gegenanzeigen, 6. die Nebenwirkungen, 7. Warnhinweise, soweit sie für die Kennzeichnung der Behältnisse und äußeren Umhüllungen vorgeschrieben sind, 7a. bei Arzneimitteln, die nur auf ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Verschreibung abgegeben werden dürfen, der Hinweis "Verschreibungspflichtig", [...] (2) Die Angaben nach den Absätzen 1 und 1a müssen mit denjenigen übereinstimmen, die nach § 11 oder § 12 des Arzneimittelgesetzes für die Packungsbeilage vorgeschrieben sind. [...] (4) Die nach Absatz 1 vorgeschriebenen Angaben müssen von den übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzt, abgegrenzt und gut lesbar sein. Wenn ich mir das Baxter-Stück mal im Detail ansehe, fehlt mir so einiges, was da oben vom Gesetzgeber aufgelistet ist, insbesondere die Angaben zu Gegenanzeigen und Nebenwirkungen. Gerade bei FSME-IMMUN ja kein ganz uninteressanter Aspekt. Hier das ganze online (mittleweile wurde der Name der Rubrik online in "Industrieinformationen" geändert): http://www.aerztekammer-bw.de/aerzteblatt/archiv/2009/Aerzteblatt_Baden-Wuerttemberg_06-2009.pdf
„Hinsichtlich der FSME-Kontrolle nimmt Österreich international eine Vorbildrolle ein“, erklärte Professor Dr. med. Michael Kunz, Direktor des Instituts für Sozialmedizin Wien, Vorsitzender der Internationalen wissenschaftlichen FSME-Arbeitsgruppe ISW-TBE.
Die ISW-TBE wird natürlich von Baxter bezahlt. Vorbild Österreich? http://derstandard.at/fs//1246541463673/Zecken-Heuer-bereits-21-FSME-Erkrankungen Der Standard kann auch kritisch sein: http://derstandard.at/fs/2839822 In Österreich wird der Umsatz mit FSME-Impfstoffen jährlich auf 40 Millionen Euro geschätzt. Baxter ist Marktführer. Wenn wir "österreichische Verhältnisse" in Deutschland bekommen, sind also 400 Millionen Euro drin.
Überflüssig zu erwähnen: Der zitierte Professor Franz X. Heinz ist natürlich auch für Baxter unterwegs.
Die Ausbreitung der Zecken in höhere Regionen belegte Prof. Dr. Franz X. Heinz, Vorstand des klinischen Institutes für Virologie der MedUni Wien: In Vorarlberg wurde durch nichtpasteurisierte Milch eine Übertragung des FSME-Virus beobachtet. Sechs ungeimpfte Personen wurden durch den Genuss von Käse – hergestellt aus der Milch einer einzigen infizierten Ziege – mit dem FSME-Virus angesteckt (die Ärzte Woche berichtete). [...] Bis 31. Juli wird der FSME-Impfstoff vergünstigt abgegeben. Der Preis beträgt für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 22,60 Euro, für ältere Personen 26,60 Euro. Quelle: Pressekonferenz von Baxter, 17. Februar 2009, Wien. >> Kommentieren |
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