Krankenkassen und EU-Wettbewerbspolitik

In den Mitteilungen des Wissenschaftszentrum für Sozialforschung (WZB) weisen Rolf Rosenbrock (Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen) und Thomas Gerlinger (Direktor des Instituts für medizinische Soziologie an der Goethe-Uni Frankfurt) auf das EU-Wettbewerbsrecht hin, das den Reformen der GKV Grenzen setzt.

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Bisher hat die EuGH-Rechtssprechung den Unternehmenscharakter der Gesetzlichen Krankenkassen verneint und so Kollektivverträge auch gegen das Wettbewerbsrecht ermöglicht.
Je stärker diem Privatisierung von Behandlungskosten und Privatversicherungsformen in der GKV vorangetrieben wird, desto wahrscheinlicher wird es, dass die europäische Rechtssprechung den gestezlichen Krankenkassen den sozialen Charakter abspricht. Wird der soziale Charakter der GKV durch eine Fortsetzung des umrissenen Reformtrends weiter ausgehöhlt, könnte sie auf diese Weise unter den Unternehmensbegriff des EU-Wettbewerbsrecht fallen.

Würden die Kollektivverträge in der Krankenversicherung für vertragswidrig erklärt werden, wäre ein Kernelement unseres Gesundheitssystems in Frage gestellt.
 
[Reform]
Autor: strappato   2006-09-15   Link   (0 Kommentare)  Ihr Kommentar  








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