Adäquat

Der Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute hat zusammen mit anderen Verbänden eine Richtlinie für Befragungen von Ärzten zu Zwecken der Markt- und Sozialforschung (pdf) herausgegeben. Das ist ehrenwert aber angesichts des mittlerweile fast 2,5 Jahre bestehenden Kodex der Mitglieder des Vereins Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie für die Zusammenarbeit der Pharmazeutischen Industrie mit Ärzten ein wenig spät.

Wie weit diese Richtlinie an der Wirklichkeit vorbeigeht zeigt sich an ein paar Punkten, die mir besonders aufgefallen sind:

Bei der Terminvereinbarung für die Interviews sollen das die Befragung durchführende Forschungsinstitut bzw. die in seinem Auftrag tätigen Interviewer Termine außerhalb der Dienstzeit der zu befragenden Ärzte vereinbaren. Darüber hinaus sollen bei Befragungen von angestellten Ärzten die Interviews außerhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers oder Dienstherren, in denen sie gewöhnlich ihre Leistungen erbringen, durchgeführt werden.
Das gleicht ja fast konspirativen Treffen. Keinen Arzt wird man dazu bringen, extra für ein Interview z.B. von einer Stunde auch noch eine Fahrt auf sich zu nehmen. Die Frage der Telefoninterviews oder auch online-/e-mail-Befragungen bleibt offen. Soll der Interviewer die Dienstzeit kontrollieren?

Incentives sind lediglich ein Stimulus und „Dankeschön“ für die Teilnahme und dürfen nicht ein zentrales Motiv für die Teilnahme darstellen. Bei Befragungen von Ärzten sollen Incentives vorzugsweise in Form eines Geldbetrages gewährt werden.
Das zentrale Motiv ist immer, gerade bei niedergelassenen Ärzten oder privat liquidierenden Chefärzten, dass sie die Mindereinnahmen durch die Zeit des Interviews wieder wettmachen. Interviewfragen zu beantworten gehört auch nicht zur primären Motivation für den Arztberuf. Besonders, wenn die Fragen ziemlich bescheuert sind. Da darf es ruhig auch ein Schmerzensgeldzuschlag sein.

Incentives müssen als Stimulus und „Dankeschön“ untersuchungs- und zielgruppenspezifisch neutral sein. Deshalb ist ihre Höhe sozial adäquat so zu gestalten, dass durch die Gewährung weder die Stichprobe verzerrt noch das Antwortverhalten der Befragten beeinflusst wird. Als diesbezüglicher Orientierungsrahmen soll vorzugsweise die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) herangezogen werden.
Hier wären wir wieder beim obigen Punkt. Wie hoch ist adäquat und wann wird ein zentrales Motiv daraus? Die GOÄ hat keinen Abrechungspunkt: Interview. Daher bestimmt am Ende doch der Markt das Honorar. Diese Forderung ist ein Feigenblatt ohne klare Beträge und Spielräume.

Incentives dürfen nur vom die Befragung durchführenden Forschungsinstitut gewährt werden, nicht aber vom Auftraggeber der Befragung. Die Gewährung von Incentives ist auf geeignete Weise zu dokumentieren.
Indirekt zahlt es natürlich doch der Auftraggeber, da die Kosten Teil des Projektbudgets sind. Jedem Arzt ist klar, dass hinter einer Befragung oder einem Interview ein Auftraggeber aus der Pharma- oder Medizintechnikindustrie steckt. Die Gretchenfrage, die sich hinter dieser Forderung versteckt ist, ob der Auftraggeber genannt werden soll oder nicht. Methodisch sauber ist, wenn der Aufraggeber nicht genannt wird. Oftmals ist aber das Unternehmen oder Produkt aus den Fragen nachvollziehbar, gerade wenn es um Experteninterviews und neue Präparate oder Produkte geht. Denn: Der Experte zeichnet sich ja auch darin aus, dass er das Feld kennt und weiss, welche Studien laufen und was in der Pipeline der Industrie in seinem Fachgebiet ist. Wenn er nicht eh schon als Studienzentrum an den klinischen Studien für das neue Produkt teilnimmt.

Die privatwirtschaftlichen Markt- und Sozialforschungsinstitute sowie die in gleicher Weise tätigen öffentlichen und privaten Forschungseinrichtungen sehen es als Teil ihrer gesellschaftlichen Verantwortung im Rahmen der Arzneimittelsicherheit, bei Befragungen von Ärzten vorsorglich auf die gemäß Arzneimittelgesetz bestehenden ärztlichen Meldepflichten von unerwünschten Arzneimittelwirkungen an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hinzuweisen. Dazu ist bei persönlich-mündlichen, schriftlichen oder online durchgeführten Interviews den befragten Ärzten am Ende des Interviews der dieser Richtlinie als Anlage 1 beigefügte Standardtext in Form eines Merkblattes zu übergeben bzw. vorzulegen. Bei telefonischen Interviews ist am Ende des Interviews der als Anlage 2 beigefügte Standardtext vorzulesen.
Vorsorglich. Aha. Da machen sich die Forschungsinstitute zu Hilfstruppen der Behörden und Verbänden. Wenn es die Ärzteschaft und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nicht schaffen, die ärztliche Meldepflicht zu etablieren - welchen Erfolg wird denn ein Interviewer wohl dann haben? Ich stelle mir im übrigen gerade vor, wie Edelmann oder andere PR-Agenturen sich der gesellschaftlichen Verantwortung im Rahmen der Arzneimittelsicherheit stellen. Bizarr.

Grundsätzlich: Der Markt ist versaut. Die relevanten Experten werden mit Anfragen zu Interviews und Stellungnahmen überhäuft. Dazu kommen noch die Arbeitsbedingungen in der Klinik oder Praxis, die wenig Luft für solche Anfragen lassen. Ein klassicher Verkäufermarkt. Echte Reichtümer kann ein Arzt zwar mit solchen Honoraren nicht anhäufen - dafür müsste sowas sein Hauptberuf werden, aber die Stundensätze lassen oft genug selbst Berater von internationalen Unternehmensberatungen erblassen.
 
[Ethik & Monetik]
Autor: strappato   2006-10-10   Link   (0 Kommentare)  Ihr Kommentar  








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