Produkt-PR im Pharmabereich Interessante E-Mail aus Österreich: Subject EINLADUNG: Was kann und darf Produkt PR im Pharmabereich? Einladung: „Was kann und darf Produkt PR im Pharmabereich?“ Sehr geehrter der Umgang mit Medien wird von vielen Pharmaexperten noch immer sehr ambivalent gesehen, dabei sind die österreichischen Gesundheitsjournalisten offen und bereit über die Leistungen und Fortschritte der Pharmaindustrie zu berichten. Professionelle Öffentlichkeitsarbeit bietet mit ihren Methoden einen optimalen Weg, um Patienten zu informieren, ohne werblich aktiv zu werden. Mit unserem Public Health Ansatz haben wir die Massnahmenvielfalt der PR in ein pharmaspezifisches Setting gebracht, das allen rechtlichen und ethischen sowie allen wissenschaftlichen und psychosozialen Anforderungen an Pharmaproduktkommunikation entspricht. Wir laden Sie ein diesen Ansatz bei einem Vormittagsworkshop zum Thema „Was kann und darf ProduktPR im Pharmabereich“ am Freitag den 29. Juni 2007 (9 bis 13 Uhr) kennen zu lernen. Anmeldungen bitte mit dem beiliegenden Antwortfax. Kosten pro Person: 200 Euro. Gerne bieten wir Ihnen und Ihrem Produktteam auch einen speziellen halbtägigen Workshop zu diesem und weiteren Themen der Öffentlichkeitsarbeit an – das individuelle Produkt-PR-Coaching. Besuchen Sie auch unsere Website Beste Grüsse Die österreichischen Gesundheitsjournalisten sind "offen und bereit", alles klar. Jetzt fehlen nur noch die Unternehmen, die auch bereit sind - zu zahlen. Den Patienten über Medikamente zu informieren, ohne werblich aktiv zu werden, gleicht der unbefleckten Empfängnis. Das Arzneimittelgesetz in Österreich stellt klar fest: V. ABSCHNITT Werbebeschränkungen Allgemeine Bestimmungen § 50. (1) Als „Werbung für Arzneimittel” gelten alle Massnahmen zur Information, zur Marktuntersuchung und Marktbearbeitung und zur Schaffung von Anreizen mit dem Ziel, die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch von Arzneimitteln zu fördern. Sie umfasst insbesondere: 1. die Arzneimittelwerbung, die für Verbraucher bestimmt ist (Laienwerbung), 2. die Arzneimittelwerbung für Personen, die zur Verschreibung oder zur Abgabe von Arzneimitteln befugt sind (Fachwerbung), ... Eine Ausnahme gibt es nur für journalistische Texte. (2) Dieser Abschnitt betrifft nicht ... 3. Informationen über die Gesundheit oder Krankheiten von Mensch und Tier, sofern darin nicht, auch nicht in indirekter Weise, auf ein Arzneimittel Bezug genommen wird. Wenn wir zum Subject der E-Mail zurückkommen: Produkt-PR, ohne dass, auch nicht in indirekter Weise, auf ein Arzneimittel Bezug genommen wird? Wie diese professionelle Öffentlichkeitsarbeit aussieht, kann man an den Beispielen sehen: hier hier hier hier hier hier [Oesterreich]
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