Wege zur Pflichtzulassung Das Ärzteblatt fragt sich, wie eine Zwangszulassung von Avastin® für die Behandlung von AMD rechtlich durchgesetzt werden soll. Eigentlich hat das Bundesgesundheitsministerium den Weg in dem "Bericht der Bundesregierung" vorgegeben: Zulassungsübergreifender Einsatz nach § 35b Absatz 3 des Sozialgesetzbuches (SGB V). Liege ich da als Nicht-Jurist so falsch? Any comments? -- Update Das Angebot von Novartis, Kosten über 315 Millionen Euro für Lucentis® zu übrnehmen, hat Ulla Schmidt, nach dem Bericht der Ärzte Zeitung, als "keine Lösung" abgelehnt. Die Pharmaindustrie ist von der Idee einer Zwangszulassung wie erwartet nicht begeistert. [Avastin - Lucentis]
mager 2007-10-18 (nur als Hinweis, ich bin auch kein Jurist; man könnte mal AMG §29, 3 lesen) >> Kommentieren |
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