Wege zur Pflichtzulassung

Das Ärzteblatt fragt sich, wie eine Zwangszulassung von Avastin® für die Behandlung von AMD rechtlich durchgesetzt werden soll.

Eigentlich hat das Bundesgesundheitsministerium den Weg in dem "Bericht der Bundesregierung" vorgegeben: Zulassungsübergreifender Einsatz nach § 35b Absatz 3 des Sozialgesetzbuches (SGB V).

Liege ich da als Nicht-Jurist so falsch? Any comments?

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Update
Das Angebot von Novartis, Kosten über 315 Millionen Euro für Lucentis® zu übrnehmen, hat Ulla Schmidt, nach dem Bericht der Ärzte Zeitung, als "keine Lösung" abgelehnt.

Die Pharmaindustrie ist von der Idee einer Zwangszulassung wie erwartet nicht begeistert.
 
[Avastin - Lucentis]
Autor: strappato   2007-10-18   Link   (1 KommentarIhr Kommentar  


mager   2007-10-18  
Hier der Gesetzestext zum Nachlesen, wobei man aber Sozialrecht und Arzneimittelrecht nicht vermischen sollte.
(nur als Hinweis, ich bin auch kein Jurist; man könnte mal AMG §29, 3 lesen)








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