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Ethikregeln machen keinen Spass Wie schwer es ist, den Sumpf aus Interessen und Zuwendungen der Pharmaindustrie trocken zu legen, muss derzeit das amerikanische Nach einigen Skandalen wegen Nebeneinkünften hatte das NIH im August 2005 neue Ethik-Richtlinien beschlossen, die z.B. die Annahme von Zuwendungen von Pharmakonzernen für Vorträge oder Beraterverträge faktisch ausschliessen. Damit sollen potentielle conflicts of interest gar nicht erst auftreten. Nach einem Jahr wurde nun mit einer Umfrage die Zufriedenheit mit den neuen Regeln evaluiert. Das Ergebnis ist deprimierend. Trotz der Skandale, die auch in der amerikanischen Öffentlichkeit das Image der NIH-Forscher beschädigt haben, waren nur zwei Drittel der Befragten der Meinung, dass es notwendig war, die Regeln zur Veröffenlichung der conflict of interest zu verschärfen. Von den wissenschaftlichen Angestellten waren sogar fast 60% der Meinung, dass die Ethikregeln zu restriktiv sind. Ein Viertel von ihnen fühlt sich persönlich negativ betroffen. Am meisten besorgt sind die Mitarbeiter, dass sie nicht mehr im Spiel mit Big Pharma mitspielen können: Bei den "outside activities" wird am häufigsten eine negative Wirkung gesehen. Immerhin 17,8% sehen negative Auswirkungen auf ihre finanzielle Situation. Die entsprechenden Zahlen für die wissenschaftlichen Mitarbeiter werden in der Präsentation gar nicht erst erwähnt. Fast 40% der Wissenschaftler suchen einen neuen Job. Das könnte die Arbeitsfähigkeit der Behörde und damit sogar die Gesundheit der US-Amerikaner beeinrächtigen. Arthur Caplan, Lehrstuhlinhaber für Medizinethik an der University of Pennsylvania plädiert daher für eine Lockerung: The leaders of the NIH and in Congress have to think a bit harder about giving a tiny bit of breathing room so that NIH scientists are not sent into a monastery from which they can't ever come out in the name of scientific integrity. Als nächstes sollen in einem Telefoninterview Mitarbeiter, die das NIH verlassen haben, über ihre Beweggründe und die Rolle der neuen Ethikregeln befragt werden. Ausserdem potentielle neue Mitarbeiter, ob durch die Regeln das NIH als Arbeitgeber an Attraktivität verloren hat. [Ethik & Monetik]
PR Ausfälle An was mag der Texter der Pressemitteilung bei der Überschrift gedacht haben? An seine letzte Nacht? Kein One-Night-Stent auf der MEDICA. Oder an seine kommenden Nächte auf der Medica? [heile Welt]
Unternehmertum Niedergelassene Ärzte verweisen gerne auf ihre Freiberuflichkeit und die damit verbundenen Risiken, um mehr Honorar zu rechtfertigen. Wenn das Die Ärzte Zeitung weist auf die Kehrseite hin: Wenn sich Krankenkassen künftig im Wettbewerb untereinander auch durch Einzelverträge profilieren können, dann kann man andere Kassen für die Folgen nicht mehr haftbar machen. Die Gesundheitsreform hat mit der Beseitigung der Verbandshaftung ungewohnte Konsequenzen: Wird in Zukunft eine Krankenkasse zahlungsunfähig, müssen die Gläubiger ihre Ansprüche nach den Regelungen des Fünften Teils der Insolvenzordnung schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden. Gläubiger können außer Versicherten und Arbeitgebern auch Ärzte, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer sowie deren Organisationen sein. Was von den Gläubigern beim Insolvenzverwalter als Forderungen angemeldet wird, ist dann Grundlage für die Verteilung der Konkursmasse. Krankenkassen, die Pleite gehen? Was bisher eher spekulativ anmutet, soll ab 2008 Realität werden. Für alle Kassen soll ab 2008 das Insolvenzrecht gelten. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass ein Paragraf der Insolvenzordnung, der es bisher den Landesregierungen erlaubte, Kassen als Einrichtung des öffentlichen Rechts vor dem Insolvenzverfahren zu retten, keine Anwendung mehr findet. Die kasseninternen Haftungsverbünde auf Bundesebene sollen dann künftig nur noch für Altschulden, die vor dem 1. Januar 2008 aufgelaufen sind möglich sein. Durch den Gesundheitsfonds und die Begrenzung der Zusatzprämie auf 1% des Einkommens sind Krankenkasseninsolvenzen wahrscheinlich, wenn eine Kasse mit dem Geld nicht hinkommt. Der Arzt kann noch nicht einmal die Behandlung eines Patienten einer von der Insolvenz bedrohten Krankenkasse verweigern, da in der vertragsärztlichen Versorgung der Versicherte Anspruch auf Behandlung nach dem Sachleistungsprinzip hat und sich der Zahlungsanspruch des Arztes gegen die Kasse richtet. Ulla Schmidt will mit aller Macht die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen reduzieren. Da sind fast alle Mittel recht - auch wenn es die Ärzte trifft. [Ambulante Versorgung]
Interessen und Transparenz Ein Artikel in der Technology Review beschreibt ganz grundlegend die Problematik der industriefinanzierten klinischen Studien. Gibt aber auch keine Lösung. [Links]
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