Ausgebankhofert (III)


Die Firma Camp TV produziert das regionale Fenster von RTL und Sat.1 in Bayern. Seit Jahren wird ihr Schleichwerbung vorgeworfen. Der Verdacht wiegt schwer: Konnten Unternehmen sich journalistische Berichte und Sendezeit im Bayernjournal für einige Tausend Euro kaufen? Verträge die Zapp vorliegen, legen das nahe. Noch in diesem Jahr bezahlten Unternehmen offenbar die „Herstellung sendefähiger TV-Beiträge“ für die „Sendung: Bayern Journal“ auf RTL: 11.500 Euro. In E-Mails stehen Einzelheiten, etwa zu einer Talkrunde im Bayern Journal. (Auszug von o.g. Unterlagen) „Teilnehmer der Studiorunde: 1 Experte zum Thema (neutraler Arzt) – wird von Ihnen gestellt.“

Zapp mit neuen Einzelheiten zum Skandal um das "Bayern Journal" mit der Bankhofer-Sendung Spektrum Gesundheit.
 
[Medien]
Autor: hockeystick   2009-05-25   Link   (2 KommentareIhr Kommentar  


hockeystick   2009-05-25  
"1 Experte zum Thema (neutraler Arzt) – wird von Ihnen gestellt" ist wirklich hübsch. Nicht, dass das die Sache billiger macht.


plazebo   2009-05-27  
wie hatte Bankhofer im Sommer letzen Jahres Kollege Knüwer geantwortet:

"Wenn in der Collage die Sendung “Spektrum Gesundheit” genannt und gezeigt wird, so möchte ich darauf hinweisen, daß schon vor Jahren die Süddeutsche Zeitung recherchiert hat und mich von Schuld freigeschrieben hat. Da muß es sogar bei der ARD Unterlagen geben. Außerdem: Warum darf eine Gesundheitsendung, in der ich übrigens gar nicht die Themen auswähle, nicht über ein neues Atemgerät berichten, das Menschen helfen kann?"

In der SZ schrieb Klaus Ott am 14.10.2005 damals u.a.:

"Anlass der BLM-Prüfung: eine Anfrage der SZ, der einschlägige Unterlagen vorliegen. Zum Beispiel ein Angebot vom Mai 2005 an einen Pharmakonzern, im Bayernjournal einen Beitrag in der Reihe „Spektrum Gesundheit“ zu platzieren. Thema: Männergesundheit. Die Offerte stammt von World Com, einer Firma aus dem Umfeld von Ralph Burkei, Mitinhaber bei Camp TV. Als Preis soll World Com-Mitarbeiter Ö. dem Pharmakonzern mündlich 12 750 Euro genannt haben. Ö. sagt dazu nichts. Im Juli 2003 vereinbarte World Com mit einer Münchner Firma einen Report über Rückenschmerzen, ebenfalls in der Gesundheitsreihe des Bayernjournals. 13 340 Euro sollte das kosten, gezahlt wurde dann aber doch nicht.

Früher hat Camp TV solche Beiträge selbst verkauft. Etwa 1993 an Omega Pharma in Berlin, Thema Lachsöl für die Gesundheitsreihe im Bayernjournal. Es ging um 15 000 Mark. Die BLM rügte Camp TV für derlei Dinge – und danach kam die World Com ins Spiel, auch bei Sat 1."


Die BLM fand nicht genug Belege, sagte Präsident Ring kürzlich in der SZ:

"Im Spätsommer und Herbst 2005 sind im Rahmen der Sendereihe „Spektrum Gesundheit" Krankheitsfälle vorgestellt worden, für deren Behandlung bestimmte Präparate genannt wurden. Dadurch konnte der Eindruck entstehen, dass die Themenauswahl und Darstellung möglicherweise von der Pharmaindustrie beeinflusst wurde. Der programmliche Befund war jedoch nicht eindeutig und gab keine Hinweise auf mögliche Geldflüsse."

Das könnte aber auch folgenden Grund haben. Ring:

Der Nachweis von Schleichwerbung ist für die externe Aufsicht über private Rundfunkveranstalter nicht leichter zu führen, als für die internen Aufsichtsgremien der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten. Auch bei den Schleichwerbeskandalen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in den letzten Jahren war es anscheinend für die Presse leichter, an interne Unterlagen heranzukommen als für die aufsichtführenden Stellen. Der aktuelle Sachverhalt zeigt, dass die Medien - in diesem Fall ganz offensichtlich die „Süddeutsche Zeitung" und das ARD-Medienmagazin „ZAPP" - über Unterlagen verfügen, die der BLM nicht vorliegen. In aller Regel ist für die Aufsicht der Nachweis von Zahlungen für Produktplatzierungen im Programm nicht möglich. Die Beurteilung, ob Schleichwerbung vorliegt oder nicht, reduziert sich in diesen Fällen auf die Bewertung der programmlichen Darstellung.

Für die Landeszentrale kommt erschwerend hinzu, dass ihre Beanstandungen - im Unterschied zu Programmrügen des Rundfunkrats - justiziabel sind. Deshalb muss die BLM die Indizien aus der Programmgestaltung zu einer so eindeutigen Beweiskette zusammenfügen, dass ein Beanstandungsbescheid einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Die Erfahrungen der Praxis lassen eine gewisse Neigung der Gerichte erkennen, im Zweifel zu Gunsten der Rundfunkfreiheit und gegen ordnungsrechtliche Verfügungen zu entscheiden. Dies macht eine sehr sorgfältige Abwägung im Einzelfall erforderlich.









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