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Die Proteste der Kassenärzte zeigen Wirkung: Nach einer Meldung der Berliner Zeitung soll der Gesetzentwurf nachgebessert werden. Die Grenze, ab der finanzielle Abschläge in Kauf genommen werden müssen, soll von 5-10% über den vereinbarten Tagestherapiekosten, die sich bei wirtschaftlicher Verordnungsweise ergeben, auf 10-15% angehoben werden.

Dagegen haben die Patienten keine Lobby: Die drohenden Mehrkosten für Patienten durch die Absenkung der Festbeträge soll durch einen Wegfall der gesetzlichen Zuzahlung abgemildert werden, wenn die Medikamente deutlich unter dem Festbetrag liegen. Jedoch ist hier nur ein Versuch in einer Testregion angedacht. Überhaupt scheint dieser Punkt im Gesetzentwurf nicht so richtig durchdacht. Auf die ungeklärten Auswirkungen der Rabattvereinbarungen habe ich schon hingewiesen.

Interessant ist, dass überlegt wird, wie Krankenhäuser zu einer wirtschaftlichen Verordnungsweise gezwungen werden können. Das Gesetz behandelt ja bisher nur den Bereich der niedergelassenen Ärzte. Wenn am Ende Krankenhäuser trotz DRGs nicht mehr frei in der Wahl der Medikamente sind, dann wäre dies ein weiterer Schritt zum staatsreglementierten Zuteilungssystem.
 
[Arzneimittel]
Autor: strappato   2006-01-22   Link   (0 Kommentare)  Ihr Kommentar  








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