IQWiG senkt den Daumen für Memantin (Axura®, Ebixa®)

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) kann keinen Nutzen des als Alzheimer-Medikament vermarkteten Wirkstoffs Memantin (engl. Memantine) erkennen. Merz Pharma vertreibt das Präparat unter dem Handelsnamen Axura® (früher als Akatinol Memantine®). Lundbeck und Forest vermarkten den Stoff in Lizenz unter den Handelsnamen Ebixa® bzw. Abixa® und Namenda®.

In der pdf-DateiKurzfassung des IQWiG-Abschlussberichts heißt es:
Es gibt keinen Beleg für einen Nutzen der Memantin-Therapie bei Patienten mit Alzheimer Demenz. Dies gilt für Patienten mit mittelschwerer und schwerer Alzheimer Demenz gleichermaßen. Auch für die Behandlung als Monotherapie sowie in Kombination mit anderen Antidementiva gibt es jeweils keinen Beleg für einen Nutzen.

Die Bewertung des IQWiG kommt nicht überraschend. Das Institut liegt auf einer Linie mit seinem britischen Pendant NICE, das ebenfalls keinen Beleg für einen Nutzen des Präparat erkennen konnte und einen Einsatz von Memantin außerhalb von klinischen Studien ablehnt.

Merz erzielte mit dem Medikament zuletzt einen Jahresumsatz von deutlich über einer Milliarde Euro, auch ein Erfolg der fragwürdigen und zum Teil illegalen Marketingpraktiken, die wir hier im Blog immer wieder dokumentiert haben.

Die weitere Erstattung des Medikaments durch die gesetzlichen Krankenkassen ist nun in Frage gestellt. Die endgültige Entscheidung liegt beim Gemeinsamen Bundesausschuss.
 
[Memantine]
Autor: hockeystick   2009-09-12   Link   (1 KommentarIhr Kommentar  



 

Zukunftsforum Demenz: Merz lass nach

Während Merz über unseren Hinweis nachdenkt und die illegale Laienwerbung für das verschreibungspflichtige Alzheimer-Medikament Memantine auf verschiedenen Domains unverändert abrufbar ist, möchten wir die Wartezeit mit dem Blick auf ein weiteres ambitioniertes Projekt von Merz verkürzen: Das "Zukunftsforum Demenz" mit der Website "zukunftsforum-demenz.de".

Redaktionell verantwortlich zeichnet im Impressum - für Fachleute vielleicht ein wenig überraschend - keine natürliche Person, sondern das "Zukunftsforum Demenz", wohnhaft in der Eckenheimer Landstr. 100, 60318 Frankfurt a. M., also an der gleichen Anschrift wie die Firma Merz. Mit dieser teilt es sich auch den Telefonanschluss. Kurz: Die Website "zukunftsforum-demenz.de" - und daraus macht der mit dem Merz-Logo gezierte Internetauftritt auch keinen Hehl - ist eine von vielen einschlägigen Web-Sites der Firma Merz.

Wie bei verschiedenen anderen Merz-Sites zum Thema Alzheimer-Demenz scheint auch bei der Gestaltung dieser Site das Heilmittelwerbegesetz nicht zur Hand gewesen zu sein.


Kostprobe:
Memantine ist gut verträglich. Für die zumeist älteren Alzheimer-Patienten, die oft noch unter Krankheiten am Herzen, Bluthochdruck oder Rheuma leiden und deshalb viele andere Medikamente nehmen müssen, ist das ein wichtiger Aspekt.

Sogar bei schwerer Alzheimer-Demenz kann Memantine noch eine Besserung der Hirnfunktionen erreichen. Damit können auch Alltagsfähigkeiten wie Anziehen, Waschen oder der Toilettengang länger erhalten bleiben. Das trägt wiederum dazu bei, dass die Kranken länger zu Hause betreut werden können und eine Heimeinweisung über lange Zeit vermieden werden kann. Natürlich haben es die Betreuer so auch viel leichter mit ihren Schützlingen. Erhalten die Patienten Memantine bereits im mittelschweren Stadium, verbessern sich ebenfalls ihre geistigen Leistungen. Die damit verbundenen Erfolgserlebnisse heben die Stimmung und verschaffen den Betroffenen mehr Lebensqualität. So entlastet die Therapie wiederum indirekt die Betreuer.
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Und wer sich fragen sollte, wo er sich denn nun schnell ein Päckchen mit den Wunderpillen holen kann, der findet serviceorientierten Rat auf "memantine.com" (mein persönliches Highlight):


 
[Memantine]
Autor: hockeystick   2009-06-05   Link   (3 KommentareIhr Kommentar  



 

Merz betreibt weiterhin illegale Laienwerbung für Memantine

Auf zahlreichen Unterseiten der von Merz verantworteten Internet-Sites merz.de, alzheimerinfo.de und memantine.com finden sich werbliche Texte über das verschreibungspflichtige Medikament Memantine (Axura® bzw. Ebixa®), die man als dreisten Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz auffassen kann.

Aufgrund der Vielzahl der entsprechenden Fundstellen auf diesen Websites - Google zählt mehrere hundert Erwähnungen des Medikaments auf diesen Seiten - sei nur ein Beispiel herausgegriffen (www.alzheimerinfo.de/therapie/medikamentoes/):

Was macht Memantine?

Die Patienten werden geistig aktiver, die Alltagskompetenz wird verbessert. Auch bei pflegebedürftigen Patienten kommt es zu Verbesserungen: Die Kranken sind beim Bettenmachen beweglicher, können besser ihrer persönlichen Hygiene nachkommen, sich selbst anziehen, erkennen Personen wieder, können bei einem Gespräch besser den Inhalt verstehen und auch besser antworten. Wegen der aktiveren Teilnahme der Patienten am Tagesgeschehen wird auch die Betreuung durch Angehörige und das Pflegepersonal leichter. Memantine führt neben den psychischen und physischen Verbesserungen auch zu einer signifikanten Reduktion der Betreuungszeit, denn durch Memantine können mehr als 50 Pflegestunden im Monat eingespart werden.



Vergleicht man die euphorischen und weitgehend unbelegten Aussagen von Merz mit dem tatsächlich insgesamt fraglichen Nutzen des Medikaments (IQWiG: Es liegt kein Nutzenbeleg für die Behandlung von moderater bis schwerer Alzheimer Demenz (AD) mit Memantin vor), so könnte ein schlecht gelaunter Staatsanwalt vielleicht sogar eine irreführende Werbung für Arzneimittel annehmen, die empfindlich geahndet werden kann. Auszüge aus dem Heilmittelwerbegesetz:
§ 3
Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor,
1. wenn Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben
[...]
§ 10
(1) Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden
[...]
§ 14
Wer dem Verbot der irreführenden Werbung (§ 3) zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Erst auf unseren Hinweis hin wurde kürzlich bereits auf den österreichischen Internetseiten von Merz illegale Laienwerbung für Memantine und andere verschreibungspflichtige Medikamente mit einem Zugangsschutz für Fachkreise versehen.

Auch auf dem Internetauftritt der "Deutsche Seniorenliga" (dsl-alzheimer.de) und in verschiedenen Broschüren dieser Organisation, die nach im April erstmals veröffentlichten Angaben von Merz alleine im vergangenen Jahr eine sechsstellige Summe vom Unternehmen erhalten hat und die offenbar seit vielen Jahren verdeckte PR für die Firma Merz betreibt, wird der Wirkstoff weiterhin in rechtlich fragwürdiger Weise beworben.

Unser Versuch, mit der Unternehmenssprecherin Ute Weinhold in dieser Sache noch einmal Kontakt aufzunehmen, ist bislang erfolglos geblieben.
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Update, 19 Uhr:



Update, 19:15:

Wieder alles unverändert online.
 
[Memantine]
Autor: hockeystick   2009-06-03   Link   (3 KommentareIhr Kommentar  



 

Frühjahrsputz bei Merz (II) (Update)

Frau Weinhold, ich merke, wir verstehen uns.

Vorher:


Nachher (http://alzheimerinfo.de):


(Teil 1)

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Update: Zu früh gefreut. Merz wirbt auch nach dem Ende der Wartungsarbeiten auf zahlreichen Unterseiten von "alzheimerinfo.de" sowie auf "memantine.com" ohne Zugangsbeschränkung für das verschreibungspflichtige Medikament "Memantine" und ignoriert damit weiterhin das Heilmittelwerbegesetz.
 
[Memantine]
Autor: hockeystick   2009-05-28   Link   (5 KommentareIhr Kommentar  



 

Frühjahrsputz bei Merz

Vorher:


Nachher:

 
[Memantine]
Autor: hockeystick   2009-05-26   Link   (3 KommentareIhr Kommentar  



 



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