Kartellrecht und Kliniken Der deutsche Krankenhausbereich ist im Umbruch. Es gibt Studien, wie die von McKinsey, die - trotz aller Bemühungen die der Kliniken die Wirtschaftlichkeit zu verbessern - für ein Drittel der Kliniken wirtschaftliche Probleme prognostizieren. Die Internetseite kliniksterben.de dokumentiert den Umbau der deutschen Krankenhauslandschaft. Vor diesem Hintergrund muss man die Meldung in der heutigen FTD sehen: Kartellamt durchsucht Asklepios-Tochter. Immer mehr Kliniken setzen auf Verbundstrukturen um die Verhandlungsposition bei Vertragsverhandlungen zu stärken. Verbünde und Kooperationen sind gut, aber die privaten Klinikkonzerne drängen auf Übernahmen, um die Bilanz und den Aktienkurs zu verbessern. Fraglich ist, ob das Kartellrecht geeignet ist, die Krankenhausversorgung im Sinne des Bürgers zu beeinflussen. Für die Patienten bedeutet die Untersagung einer Übernahme das Ende der wohnortnahen Krankenhaushausversorgung. [Klinik]
Kuh-Content Google nimmt ja Arbeit ab. "inek" ist schneller in die Suchleiste getippt als "g-drg.de" in die Adressezeile. Was das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus mit Kühen verbindet wird mir micht ganz klar. Inek = Kuh auf türkisch? [Internet]
Ein blog ist ein blog ist ein... "Blog" klingt und modern. Muss ja nicht immer auch "blog" drin sein. Wie bei dem blog der Landesapothekenkammer Thüringen. Weder Chronologie, noch Datumsangabe, keine Kommentare. Einfach nur eine Sammlung von Statements, die lediglich Journalisten zur Verwendung im Rahmen Ihrer Berichterstattung bzw. als Themenanregung dienen sollen. PR von einem Journalistenbüro. -- P.S. Mein Lieblingsstatement aus dem "blog": Es sollte nicht die Aufgabe einer Apotheke sein, in einen Wettbewerb zu gehen. Dieser hat zur Folge, dass die Kunden ihren Unmut an uns auslassen, weil sie uns für die Urheber des Problems ansehen. [Internet]
Qualität von Anwendungsbeobachtungen Mit Anwendungsbeobachtungen sollen Erkenntnisse bei der Anwendung zugelassener Arzneimittel gesammelt werden. Dass dies notwendig ist, zeigen Beispiele wie der Fall Vioxx. Da erst nach Zulassung, wenn das Medikament von einer grösseren Zahl von Patienten über einen längeren Zeitraum eingenommen wird, sich möglicherweise in den Studien wenig beachtete Nebenwirkungen doch als relevant herausstellen können. Anwendungsbeobachtungen sind aber auch erstklassige Marketing-Instrumente. Nicht nur für neue Medikamente, auch bei älteren Präparate soll dies - bevor der Patentschutz abläuft - zu einem Umsatzkick sorgen. Der Arzt erhält als Untersuchungszentrum ein Honorar und als Gegenleistung stellt er eine voher vereinbarte Anzahl von Patienten auf das (teuere) Präparat um. Selbst die Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) weist in den Empfehlungen zur Durchführung von Anwendungsbeobachtungen nur lapidar daruf hin, dass die Anwendungsbeobachtung nicht ausschliesslich aus Marketinginteressen durchgeführt werden darf. Das Thema ist relevant: Nach einer Information des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) sind derzeit über 250 Anwendungsbeobachtungen gemeldet, überwiegend bundesweit und jeweils mit Beteiligung einer grösseren Anzahl von Ärzten. Die Eva Susanne Dietrich, Direktorin des frisch gegründeten Wissenschaftlichen Instituts der Techniker Krankenkasse für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen (WINEG), hat sich in ihrem vorherigen Job bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Qualität Anwendungsbeobachtungen angesehen und ist zu dem erwarteten Ergebnis gekommen (Dietrich ES, Zierold F. Evaluation of Scientific Quality of Postmarketing Surveillance Studies in Germany. Value in Health 2006;9:A219.):
In ihrem neuen Job für die TK rechnet die Direktorin nun aus, dass jährlich 130.000 Patienten in umfassenden Studien behandelt werden könnten, wenn die von der GKV in den Anwendungsbeobachtungen bezahlten hohen Medikamentenpreise dafür eingesetzt würden. Ihre weitere Forderungen: Die existierenden Qualitätsvorgaben müssen eingehalten werden und Medikamenten-Hersteller, die die Anwendungsbeobachtungen durchführen, dazu verpflichtet werden, ihre Methodik und die gewonnenen Studienergebnisse zu veröffentlichen. Nicht sehr weitgehend, da ist selbst die Bundesregierung schon weiter. Das Gesundheitsreformgesetz sieht eine Änderung des Arzneimittelgesetzes vor: Entschädigungen, die an Ärzte für ihre Beteiligung an Untersuchungen nach Satz 1 geleistet werden, sind nach ihrer Art und Höhe so zu bemessen, dass kein Anreiz für eine bevorzugte Verschreibung oder Empfehlung bestimmter Arzneimittel entsteht. Sofern beteiligte Ärzte Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen, sind bei Anzeigen nach Satz 1 auch die Art und die Höhe der an sie geleisteten Entschädigungen anzugeben sowie jeweils eine Ausfertigung der mit ihnen geschlossenen Verträge zu übermitteln; hiervon sind Anzeigen gegenüber den zuständigen Bundesoberbehörden ausgenommen. Ein Widerspruch ist zu erkennen, denn der Aufwand für qualitativ hochwertige Studien muss auch vergütet werden. Wo fängt der Anreiz für die Verschreibung an? Wie kann man dies vom Anreiz abgrenzen, gute Daten zu liefern? Nach meiner Meinung ist das Entscheidende, die Anwendungsbeobachungen von den Aktivitäten des Pharmaaussendienstes und des Marketings zu trennen. Nur wenn der Arzt angemesssene Ansprechpartner hat, kann sich das Image dieser Studien verbessern. Nicht alle Ärzte sind gleichermassen für die wissenschaftliche Arbeit berufen. Engagierte Ärzte, die Interesse an der aktiven Mitarbeit an Studien haben, meiden Anwendungsbeobachtungen - aus den oben genannten Qualitätsdefiziten. Weder eine Offenlegung der Vergütung, noch eine Veröffentlichungspflicht der Ergebnisse (wo überhaupt?) motivieren die "guten" Ärzte, zukünftig ihre Zeit und Patienten in solche Beobachtungsstudien zu stecken. [Pharmaindustrie]
Pharma PR Christiane Link über in ihrem blog "Behindertenparkplatz" über Gesundheitskommunikation. [Links]
Kit-Pack - Kick-Back Eigentlich wollte ich mal wieder über was anderes berichten, als über die unsauberen Methoden der Pharma- und Medizingeräteindustrie. Aber es ist was dazwischen gekommen. Der aktuelle Fall: Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen sieben Mitarbeiter des Unternehmens Lohmann & Rauscher ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. In den Fall sollen bundesweit 527 Ärzte verstrickt sein, die falsch deklarierte Lieferungen mit medizinischem Material bezogen haben sollen. Gegen sie ermitteln ebenfalls die Staatsanwaltschaften. Der Schaden soll nach Schätzung der Staatsanwaltschaft knapp 15 Millionen Euro betragen. Wenn die Vorwürfe zutreffen, haben Ärzte und Unternehmen eine Besonderheit beim "Verbrauchsmaterial" der Praxen sich zunutze gemacht. Bei den Vertragsärzten wird zwischen Sprechstundenbedarf und Praxisbedarf unterschieden. Während der Sprechstundenbedarf, wie z.B. Verbände, von den Krankenkassen bezahlt wird, muss der Praxisbedarf, (beispielsweise Abdecktücher, aber auch Büromaterialien oder Instrumente) von den Ärzten aus ihren Praxiseinnahmen bezahlt werden. In dem Betrugsfall soll der Praxisbedarf verbilligt abgegeben und über den Sprechstundenbedarf zu Lasten der Krankenkassen subventioniert worden sein, indem alles in "Kit-Packs" zusammen gepackt und abgerechnet wurde. Durchaus mit einiger kriminelle Energie. Nicht nur, dass bei der Abrechnung mit der Krankenkasse nicht darauf hingewiesen wurde, dass es sich überhaupt um ein Kit-Pack handelte und somit auch nicht, dass der Praxisbedarf zu einem verbilligten Preis abgegeben wurde. Sondern die Kit-Packs sollen mit Verbandsmaterial aus nichtsterilen Grosspackungen bestückt worden und das Kit-Pack anschließend im Ganzen sterilisiert worden sein. Gegenüber der Krankenkasse soll dann jedoch nicht die billigere, nichtsterile Verbandsform, sondern die sterile einzeln verpackte Form abgerechnet worden sein. Das nennt man dann wohl "systematischer Betrug". Zur Vollständigkeit hier die Stellungnahme des Unternehmens, in der alle Vorwürfe zurückgewiesen werden. In einem früheren Projekt habe ich schon gemerkt, dass mit dem Sprechstundenbedarf nicht alles so transparent läuft. Wir sind vom Headquarter eines Unternehmens beauftragt worden und sollten eigentlich Empfehlungen für das pricing eines neuen Produktes geben. Bei der Kalkulation mit den Ärzten wollte sich die deutsche Niederlassung nicht in die Karten schauen lassen. Was den Projekterfolg nachhaltig erschwerte. [Ambulante Versorgung]
Ausbildungsdefizite Zum unethischen Verhalten gehören immer zwei: Einer der es an den Tag legt und ein anderer, der es hinnimmt. Das kann auch aus Unkenntnis resultieren. Idealerweise gehören Informationen über die Methoden der Pharmaindustrie schon in den Lehrstoff des Studiums. Peter Mansfield ist Gründer von Healthy Skepticism Inc, einer Organisation, deren Ziel es ist, die Gesundheit zu verbessern, in dem Schäden durch irreführendes Pharmamarketing verringert werden. In einem aktuellen Artikel schlägt er zusammen mit anderen Autoren vier Ziele vor, die in der Ausbildung für einen aufgeklärten Umgang mit den Versprechungen der Pharmaindustrie sorgen sollen: Four Objectives for Education about Pharmaceutical and Device Promotion All health professionals should be aided in the following ways:
Mansfield PR, Lexchin J, Wen LS, Grandori L, McCoy CP, et al. Educating Health Professionals about Drug and Device Promotion: Advocates' Recommendations. PLoS Med 2006;3(11):e451. Dazu auch eine Veröffentlichung aus den References zu dem Artikel von Mansfields et al.: Norris P, Herxheimer A, Lexchin J, Mansfield P. Drug promotion: What we know, what we have yet to learn. Geneva: World Health Organization 2005. Available: http://www.who.int/entity/medicines/areas/rational_use/drugPromodhai.pdf. [Ethik & Monetik]
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