Gefängnisstrafe für Mediziner

2 Jahre Haft für den Gründer des Werksarztzentrums. So das Urteil des Landgerichts Bochum in dem Verfahren um den Einsatz falscher Ärzte und Subventionsbetrug.

Durch das Geständnis wurden auch Ermittlungen an der Fachhochschule Gelsenkirchen ins Rollen gebracht, in deren Verlauf die systematische Veruntreuung von Fördergeldern des Landes in grossem Stil aufgedeckt worden sind.
 
[FH Gelsenkirchen]
Autor: strappato   2007-12-22   Link   (0 Kommentare)  Ihr Kommentar  



 

Vergleichsstudie Lucentis® vs. Avastin® (Update)

Die deutsche klinische Studie, die Lucentis® vs. Avastin® direkt vergleichen soll, ist gestartet. Dem Studienregister ClinicalTrials.gov kann man Details der VIBERA (Prevention of Vision Loss in Patients with AMD by Intravitreal Injection of Bevacizumab and Ranibizumab)
genannten Studie entnehmen.

Die bis Mai 2009 laufende Studie wird vom Institut für Pharmakologie, Klinikum Bremen-Mitte gGmbH durchgeführt und soll bei 360 Studienteilnehmern die Behandlung von altersabhängiger Makuladegeneration (AMD) mit Bevacizumab (Avastin®) und Ranibizumab (Lucentis®) untersuchen. Ziel ist, die Nicht-Unterlegenheit des preiswerteren, jedoch nicht zur AMD-Behandlung zugelassenen Avastin®, gegen das 30-fach teurere Lucentis® zu zeigen.

Als randomisierte, doppelverblindende Studie erfüllt das Design die höchste Anforderungen an Qualität und lässt eine hohe Evidenz der Ergebnisse erwarten.

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Update

Nicht das Kompetenzzentrum für Klinische Studien ist für die Durchführung verantwortlich, sondern das Institut für Pharmakologie des Klinikums Bremen-Mitte. Lebensqualität wird auch gemessen.
 
[Avastin - Lucentis]
Autor: strappato   2007-12-21   Link   (4 KommentareIhr Kommentar  



 

Aronia gesund für Anwälte

Aronia scheint ein schweres Geschäft zu sein. Auf der homepage eines Apfelbeeren-Anbieters ist zu lesen:
beim Weitersurfen auf unserer Website wird Ihnen auffallen, dass unsere bisherige Informationsvielfalt eingeschränkt wurde.

Grund dafür ist, dass man uns derzeit mit Abmahnungen bis hin zur einstweiligen Verfügung überschüttet, um zu verhindern, dass wir wichtige Informationen über die Apfelbeere an Sie weitergeben.

Wir prüfen derzeit, auf welchem Weg wir Ihnen die Informationen zukünftig zukommen lassen können, die Ihnen einfach zustehen.

Da hat sich jemand an den Expertenmeinungen zur medizinischen Wirkung des Aronia-Saftes gestossen, mit denen geworben wurde. Trotzdem sind die Ratschläge unter

apfelbeere.de/anz_exp.php?id1=x -> statt "x" Zahlen von 1 bis 17 eingeben

weiterhin nachzulesen. Google verweist natürlich bei entsprechenden Suchanfragen darauf. Ebenso verlinkt: Wissenschaftliche Artikel, teilweise ohne Angaben zum Jahr, Methode oder Qualität. Hier könnte man Punkt 7 des §12 LFGB "Verbot der krankheitsbezogenen Werbung" verletzt sehen:

Es ist verboten, beim Verkehr mit Lebensmitteln oder in der Werbung für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall

7. Schriften oder schriftliche Angaben, die dazu anleiten, Krankheiten mit Lebensmitteln zu behandeln,

zu verwenden.

 
[Aronia]
Autor: strappato   2007-12-20   Link   (4 KommentareIhr Kommentar  



 



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