Weiter widerrechtliche Laienwerbung von MSD Austria

§ 50. (1) Als „Werbung für Arzneimittel” gelten alle Maßnahmen zur Information, zur Marktuntersuchung und Marktbearbeitung und zur Schaffung von Anreizen mit dem Ziel, die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch von Arzneimitteln zu fördern. Sie umfasst insbesondere:
1. die Arzneimittelwerbung, die für Verbraucher bestimmt ist (Laienwerbung),
2. die Arzneimittelwerbung für Personen, die zur Verschreibung oder zur Abgabe von Arzneimitteln befugt sind (Fachwerbung),
...

§ 51. (1) Laienwerbung darf nicht für
1. Arzneispezialitäten, die der Rezeptpflicht unterliegen,
...
betrieben werden.
Aus dem österreichischen Arzneimittelgesetz.

Wie trennt MSD Österreich bei dem Diabetes-Medikament Januvia® im Internet die Fachwerbung von der Laienwerbung?

Durch nette Buttons in Magenta.

Damit ist nicht sichergestellt, dass die Informationen nur Personen erreichen, die zur Verschreibung oder zur Abgabe von Arzneimitteln befugt sind. Sollte ein klarer Verstoss gegen das Arzneimittelgesetz sein. Was aber in Österreich weder Behörden noch Mitbewerber besonders interessiert. Die Seite steht unverändert schon mindestens seit Juni im Netz.

Durch die Werbung könnte MSD Österreich (dortige Tochterfirma des Pharmakonzerns Merck & Co.) auch deutsches Recht verletzen. Das Telemediengesetz legt fest:
§ 3 Herkunftslandprinzip
5) Das Angebot und die Erbringung von Telemedien durch einen Diensteanbieter, der in einem anderen Staat im Geltungsbereich der Richtlinie 2000/31/EG niedergelassen ist, unterliegen abweichend von Absatz 2 den Einschränkungen des innerstaatlichen Rechts, soweit dieses dem Schutz
...
2. der öffentlichen Gesundheit,
3. der Interessen der Verbraucher, einschließlich des Schutzes von Anlegern,
vor Beeinträchtigungen oder ernsthaften und schwerwiegenden Gefahren dient und die auf der Grundlage des innerstaatlichen Rechts in Betracht kommenden Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu diesen Schutzzielen stehen.

In Deutschland darf nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden. Das HWG dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und des Verbrauchers. Ich bin kein Jurist, aber somit sollte auch die deutschsprachige Seite zu Januvia® von MSD Österreich, trotz des Firmensitzes in Wien und der .at-Domain, in den Geltungsbereich des HWG fallen und das Herkunftsland-Prinzip nicht gelten.

Die rechtlichen Implikationen dadurch, dass im Herkunftsland die Internetseite wahrscheinlich auch nicht mit den Gesetz vereinbar ist und wie sich das auf das Privileg des freien Dienstleistungsverkehrs von Telemedien durch Anbieter, die in einem anderen Staat innerhalb der EU niedergelassen sind, auswirkt, überlasse ich mal den Juristen. Nach meiner Meinung stände einem Unterlassungsanspruch nichts entgegen, da auch nach der österreichischen Rechtsordnung ein Unterlassungsanspruch bestände.
 
[Oesterreich]
Autor: strappato   2008-11-08   Link   (9 KommentareIhr Kommentar  



 

Links am Samstag

Der Patriarch unter den Apothekern.

Elektronische Gesundheitskarte belastet Gesundheitsfonds.

Menschliches Erbgut in nur acht Wochen entziffert - Fluch oder Segen?

nature blogs - die besseren "scienceblogs".

Verheugens Arzneimittelpaket weiterhin umstritten.

Das Dilemma der Ärzte bei anonymen Geburten.

Pfizer CEO Kindler Has His Work Cut Out for Him - Investors want a fresh perspective for post-Lipitor Pfizer, but they're not yet convinced outsider Kindler is the one to bring it.

Ärzte in ärmeren Stadtteilen: Ich bleib’ dann mal hier.

The Health Care Challenge: Sailing Into a Perfect Storm - der Gesundheitsökonom Uwe E. Reinhardt, der als Professor in Princeton lehrt, zweifelt an den Versprechungen von Obama.

Dry Pet Food and Salmonella in Humans - in den USA sind alleine dieses Jahr 8 Fälle von Salmonellosen durch Hunde- bzw. Katzentrockenfutter gemeldet worden - The agency [CDC] says consumers should use precautions when handling all dry pet food, treats and supplements.
 
[Links]
Autor: strappato   2008-11-08   Link   (0 Kommentare)  Ihr Kommentar  



 

Cornelia Yzer erklärt das Image-Problem der Pharmaindustrie

Ich glaube, viele Menschen haben das Empfinden, dass niemand an Krankheiten verdienen sollte - und das tut man nun einmal, wenn man Medikamente verkauft.
Die VFA-Cheflobbyistin im Interview mit dem Internetportal "Vitafil" der PR- und Lobbyistenagentur WMP Eurocom auf die Frage, warum Pharmahersteller "trotz ihrer Erfolge" immer wieder angegriffen würden.
(Quelle: www.vitafil.de/?p=331).
 
[Quotes]
Autor: hockeystick   2008-11-07   Link   (2 KommentareIhr Kommentar  



 

Marketing mit Brust-Vergrösserung

Eine Disco im niedersächsischen Celle will eine Brustvergrösserung in Polen verlosen - oder besser dies zum Marketing nutzen:
So folge der Bewerbung eine Vorauswahl aus 30 Teilnehmerinnen, die dann per online Voting ermittelten 10 "Finalteilnehmerinnen" müssten sich schließlich dem Wettbewerb in der Diskothek stellen. Hier würden dann gefüllte Luftballonbrüste zerbissen, Karaoke gesungen und parallel der Körper eines Gastes bemalt werden usw. Sechs Tage danach werde die Gewinnerin fest terminiert zum Eingriff in Posen erwartet, danach stehe ein Foto-Shooting für den nächsten Diskothek Flyer auf dem Programm.

Partner der Diskothek für den Event ist eine Agentur, die Patienten an eine Schönheitsklinik in Poznań vermittelt. Sowas nennt sich wohl "Cross-Media" und nicht von ungefähr betreibt die Geschäftsführerin ausserdem eine Promotionsagentur und ein Online-Auktionshaus. Das Gegenteil von dem, was sich eine Patientin unter einer diskreten, seriösen Beratung vorstellt.

Aber kein Einzelfall. Ebenfalls in Hannover gibt es eine weitere Promotionsagentur, deren Mitarbeiterin nebenbei noch Patienten an die gleiche Klinik in Poznań schickt.

Die Aktion stösst auf scharfe Kritik der Fachverbände.

In den Stellungnahmen wird jedoch ausschliesslich der Veranstalter attackiert. Die Frage der Qualifikation von Agenturen, die Patienten an ausländische Kliniken vermitteln, bleibt aussen vor. Nach dem geplanten Gendiagnostikgesetz muss eine Beratung durch einen Arzt vor und nach dem Test erfolgen. Gentests sind vergleichweise harmlos gegenüber invasiven Operationen. Es geht um chirurgische Eingriffe. Da darf die Frage erlaubt sein, warum nebenberuflich betriebene Agenturen Patienten in ausländische Kliniken verfrachten können, deren Qualifikation der Betreiberinnen in Werbung, Marketing und Promotion besteht? Oder doch Fachfrauen? Brust-OPs als Mittel zur Selbst-Promotion.

--
Update
In der Celleschen Zeitung verweist die von der Diskothek beaufragte Werbeagentur "Wirkunxgrad" darauf, dass die Diskothek Inkognito nur die Räume stellt und für die Werbung sorgt. Wer ist nun der Veranstalter? Die Werbeagentur? Wer bezahlt "Wirkunxgrad"? Doch die Vermittlungsagentur Du bist Schön? Dafür spricht, dass sie in der Zeitung als Veranstalter bezeichnet werden.
Die Veranstalter sehen das anders. "Ich würde auch um die Operation kämpfen“, sagt Manuela Huduti von der Agentur „Du bist schön“, die die Brust-OP zu Werbezwecken verschenkt. „Für ein neues Auto muss ich schließlich auch einiges tun.“

Die Dame, die da zu Wort kommt ist natürlich auch bei der Promationagentur Promocall beschäftigt.

Wenn die Vermittlungsagentur nicht nur den "Preis" verschenkt, sondern als Mitveranstalter für Brust-OPs in Polen wirbt, wäre das ein klarer Verstoss gegen das Heilmittelwerbegesetz.
 
[Ethik & Monetik]
Autor: strappato   2008-11-06   Link   (2 KommentareIhr Kommentar  



 

Traumberuf Medizinjournalist (VIII)

Eine chemische Substanz bewahrt Mäuse vor dem Dickwerden und erhöht gleichzeitig ihre körperliche Ausdauer. Das US-Pharmaunternehmen Sirtris in Cambridge hatte den Wirkstoff entwickelt. [...]

Die Mäuse, die eine hohe Dosis dieses Wirkstoffs erhielten, nahmen im Gegensatz zur Kontrollgruppe nicht zu, gleichzeitig sanken ihre Blutzucker- und Cholesterinwerte im Blut. Wenn die Forscher die Versuchstiere regelmäßig im Laufrad trainieren ließen, liefen die SRT1720-Mäuse in anschließenden Ausdauertests doppelt so weit wie die unbehandelten.
Meldet die dpa. Und:
Nebenwirkungen beobachteten die Forscher bisher nicht.
Hätte mich auch überrascht.
 
[Journalismus]
Autor: hockeystick   2008-11-06   Link   (2 KommentareIhr Kommentar  



 



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