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![]() Nutzenbewertung Einen Einblick in die Problematik die Wirtschaftlichkeits- und Nutzenbewertung von Arzneimitteln bietet ein Artikel in der DZKF: Festbeträge - der Fall Atorvastatin. Gezeigt wird auch sehr anschaulich die Arbeitsweise des Gemeinsamen Bundesaussschusses (G-BA) und des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG). [Arzneimittel]
Zurückrudern Die Proteste der Kassenärzte zeigen Wirkung: Nach einer Meldung der Berliner Zeitung soll der Gesetzentwurf nachgebessert werden. Die Grenze, ab der finanzielle Abschläge in Kauf genommen werden müssen, soll von 5-10% über den vereinbarten Tagestherapiekosten, die sich bei wirtschaftlicher Verordnungsweise ergeben, auf 10-15% angehoben werden. Dagegen haben die Patienten keine Lobby: Die drohenden Mehrkosten für Patienten durch die Absenkung der Festbeträge soll durch einen Wegfall der gesetzlichen Zuzahlung abgemildert werden, wenn die Medikamente deutlich unter dem Festbetrag liegen. Jedoch ist hier nur ein Versuch in einer Testregion angedacht. Überhaupt scheint dieser Punkt im Gesetzentwurf nicht so richtig durchdacht. Auf die ungeklärten Auswirkungen der Rabattvereinbarungen habe ich schon hingewiesen. Interessant ist, dass überlegt wird, wie Krankenhäuser zu einer wirtschaftlichen Verordnungsweise gezwungen werden können. Das Gesetz behandelt ja bisher nur den Bereich der niedergelassenen Ärzte. Wenn am Ende Krankenhäuser trotz DRGs nicht mehr frei in der Wahl der Medikamente sind, dann wäre dies ein weiterer Schritt zum staatsreglementierten Zuteilungssystem. [Arzneimittel]
Löcher stopfen Die angekündigte Reform ist Zukunftsmusik. Einstweilen müssen Löcher geflickt werden und da hat Frau Schmidt die Arzneimittelkosten als grösstes Loch ausgemacht. Diese sind 2005 um rund 16% gestiegen und damit doppelt so hoch, wie in den Richtgrössenvereinbarungen der Krankenkassen mit den niedergelassenen Ärzten vorgesehen. Die 3,5 Milliarden Mehrausgeben bedeuten nach der Faustformel: 1 Beitragssatzpunkt = 10 Millarden Euro, dass der Anstieg der Arzneimittelkosten den Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0,3 Punkte gesteigert hat. Darüber hinaus kann man gegen die bösen Pharmakonzerne und die gutverdienenden Apotheker schiessen, was diesen Ausgabenbereich für die Gesundheitsministerin besonders attraktiv macht. Lösung: Ein Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG). Das Gesetz soll 2006 eine Entlastung von 1 Milliarde Euro bringen. Am Mittwoch, dem Tag, an dem tausende Ärzte auf die Strasse gegangen sind, fand die Anhörung des Bundestagsgesundheitsausschuss zum Gesetzentwurf statt. Die in die Rede gekommenen Naturalrabatte der Pharmafirmen an die Apotheker sollen verboten werden, genauso wie Praxissoftware, die bestimmte Hersteller bevorzugt, auch ist ein Preismoratorium für 2 Jahre vorgesehen. Was aber auf besonders erbitterten Wiederstand stösst, ist die geplante Bonus-/Malus-Regelung. Sie sieht vor, den Vertragsärzten Geld vom Honorar abzuziehen, wenn bestimmte Grenzwerte in der Medikamentenverordnung überschritten werden und - was neu ist - Ärzten boni für besonders sparsame Verordnung zu gewähren. Die Bundesgesundheitsministerin spekuliert offensichtlich auf eine "honorarverbessernden Minimaltherapie". Dann hätten wir eine verschärfte Version des Medikamentenbudgets - das übrigens von Frau Schmidt nach ihrer Amtsübernahme als Art "vertrauensbildende Massnahme" abgeschafft wurde. Zur Erinnerung: Ärzte verweigerten die Verschreibung von Medikamenten mit Hinweis auf das Budget, Patienten wurden auf grosse Überweisungstour geschickt, in der Hoffnung, dass der Kollege die Medikamente zu Lasten seines Budgets verschreibt. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Veränderungen bei den Festbeträgen könnten im Extremfall bewirken, dass nur noch 45% der Verordnungen ohne Zuzahlungen der Versicherten zu erhalten sind, da Erstattungsgrenzen durchgängig stark gesenkt werden sollen. Somit werden viele Präparate anders als früher weit über dem neuen Festbetragspreis angeboten werden. Die vorgesehene Möglichkeit von Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und Hersteller ist bei 250 Krankenkassen in Deutschland eine ganz besondere Herausforderung, aber wird wahrscheinlich ins Leere laufen. Warum sollten Pharmaunternehmen freiwillig flächendeckend Rabattverträge anbieten, wenn sie andererseits nicht bereit sind, Preissenkungen auf den Festbetrag vorzunehmen? Fazit: Patienten, Ärzte Apotheker, Hersteller - keiner bleibt ungeschoren. Eine Vorgeschmack auf die grosse Reform. Da klingt die Reform-Ankündigung der Minsterin eher nach einer Drohung: ..., dass künftig jeder in diesem Land versichert ist, jeder den Zugang zu allen notwendigen medizinischen Leistungen auf der Höhe des medizinischen Fortschritts hat und dass jeder sich an der Finanzierung des Gesamtsystems angemessen beteiligt. [Arzneimittel]
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