Überschätzung Ich habe am Samstag kurz in die Verleihung des deutschen Fernsehpreis reingezappt. Ich bin ja eher Fernsehanfänger. Erst seit gut einem Jahr haben wir einen kleinen Fernseher. Wir meinten, das Au-pair sei schon genug damit geschlagen, in ein Dorf mitten in der norddeutschen Tiefebene zu kommen. ... ertappte man sich kurz bei dem Gedanken, wie das Fernsehprogramm der kommenden Tage wohl aussähe, wenn im Coloneum eine Bombe hochginge... Es freut mich, dass noch andere solche subversiven Gedanken hatten, angesichts der personalisierten Langeweile in den Sitzen. Die Web2.0-Kamarilla lässt ja allerorten verlauten, dass in den nächsten 24 Monaten die Fernsehlandschaft sich einmal komplett umwälzen würde. Wenn das mit der Bombe wahr geworden wäre, würde ich zustimmen. Aber solange die GEZ-Gelder fliessen und die ernannten TV-Stars und ihre Schranzen und Steigbügelhalter bei den Sendern noch die Häppchen selber halten können, wird sich nichts ändern. Passend dazu: Harald Schmidt: Ich habe für die deutsche Fernsehunterhaltung die gleiche Bedeutung wie Brecht für das Theater. Dann schlage ich DonAlphonso wahlweise für den Georg-Büchner-Preis oder Pulitzer Prize vor. [heile Welt]
Pharmaberater-Zukunft Dem Pharmaaussendienst soll es an den Kragen gehen, wenn sich Ulla Schmidt durchsetzt. Mehr bei der boocompany. [Arzneimittel]
Pharmaindustrie-Abwehr-Gesetz Ein paar Aspekte, die bei der Diskussion über das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV-WSG) nicht erwähnt werden: Das Gesetz wird die Weitergabe von Verordnungsdaten durch den Vertragsarzt stark einschränken. Bisher bekommen Unternehmen wie IMS Verordnungsdaten von den niedergelassenen Ärzten, um sie aufbereitet z.B. Pharmakonzernen zur Steuerung ihres Aussendienstes weiterzuverkaufen. In Artikel 1, Punkt 209 findet sich eine Änderung des § 305a SGB V. Ist gesetzlich nichts anderes bestimmt, dürfen Vertragsärzte Daten über die von ihnen verordneten Arzneimittel nur solchen Stellen übermitteln, die sich verpflichten, die Daten ausschließlich als Nachweis für die in einer Kassenärztlichen Vereinigung oder einer größeren Region insgesamt in Anspruch genommenen Leistungen zu verarbeiten. Eine Verarbeitung dieser Daten mit regionaler Differenzierung innerhalb einer kassenärztlichen Vereinigung, für einzelne Vertragsärzte oder Einrichtungen sowie für einzelne Apotheken ist unzulässig. Da geht nicht um den Datenschutz, sondern die Pharmaindustrie soll nicht länger Kenntnisse über das Verschreibungsverhalten der Ärzte haben. Damit wird die Aufgabe der Pharmaberaters auf die eigentlichen Zwecke des Arzneimittelgesetzes zurückgeführt, nämlich die Information des Arztes, wie es im Kommentar heisst. Die Pharmaindustrie wird sich andere Möglichkeiten einfallen lassen, um Streuverluste beim Marketing zu vermeiden. Die eigentlichen Verlierer werden die Pharmareferenten sein. Fällt doch ein elegantes Instrument weg, um Bonuszahlungen zu bestimmen. Jedoch werden auch anderen, z.B. der Wissenschaft diese Informationen über Wirkungsweise und Verbreitung von Medikamenten unter realen Bedingungen genommen. Man hat den Eindruck, dass Ulla Schmidt dem Leitspruch folgt: Unter Blinden ist die Einäugige Königin. Aber die Pharmaindustrie muss noch mehr einstecken. So wird die Arzneimittelpreisverordnung auf „Höchstzuschläge“ umgestellt und die Möglichkeit umfangreicher Rabatte eingeräumt. Ferner ist eine Liste mit besonderen Arzneimitteln vorgesehen, für die künftig eine ärztliche Zweitmeinung eingeholt werden muss. Näheres soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seinen Richtlinien, insbesondere Wirkstoffe, Anwendungsgebiete, Patientengruppen sowie Qualitätsanforderungen an die Ärzte, regeln. Es kommt für die Pharmaindusrie noch dicker: im Punkt 16 in Artikel 1 des Gesetzentwurfes: Für nicht-festbetragsgeregelte Arzneimittel setzen die Krankenkassen gemeinsam einen Höchstbetrag fest, welcher anteilige Entwicklungskosten berücksichtigt. Der Höchstbetrag kann auch im Einvernehmen mit den pharmazeutischen Unternehmen festgelegt werden.
Das bedeutet das faktische Ende der freien Preisgestaltung.Damit noch nicht genug, die Kosten-Nutzen-Bewertung soll bei der Frage der Erstattung von Arzneimitteln eingeführt werden: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) nimmt die wirtschaftliche Bewertung des medizinischen Zusatznutzens vor. Die Kosten-Nutzenbewertung erfolgt durch einen Vergleich mit anderen Arzneimitteln und Behandlungsformen unter Berücksichtigung des therapeutischen Zusatznutzens für die Patienten im Verhältnis zu den Kosten.
Jedoch wurde erwartet, dass dies nach internationalen Standards erfolgt. Nun sind den politisch motivierten hausgemachten Methoden Tor und Tür geöffnet.Da erscheint eine Änderung geradezu marginal: Die Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses sollen hauptamtlich tätig sein. Ist nur konsequent, denn wenn es Richtung Staatsmedizin geht, gibt es eine Menge für das Gremium zu tun. [Reform]
Cheap drugs Wal-Mart, der weltgrösste Einzelhandelskonzern, ist in den USA unter Beschuss. Die von der PR-Agenture Edelman gesteuerte Image-Kampagne, droht in einem Desaster zu enden. Getreu der Devise: America's working families benefit from Wal-Mart, hat das Unternehmen begonnen, Generika preiswert zu verkaufen und dies nun überraschend auf weitere US-Staaten ausgeweitet. Die Pressemitteilung passt zur Image-Kampagne: In one pharmacy in Florida, our pharmacist told me that a woman broke down and started to cry as she told of how the $4 program was saving her $75 a month,” said Simon. “She said, ‘It may not sound like a lot to you, but for the first time in a long time, I’ll be able to buy my grandkids presents for Christmas. It has been a long time since I was able to do that.’ Rührend. Ganz oben auf der Liste in der Pressemitteilung: Fluoxetine, bekannt als Prozac. [Ausland]
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