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![]() G-BA empfiehlt Januvia® nur für Ausnahmefälle Der Gemeinsame Bundesaussschuss (G-BA) hat in einem heute in Kraft getretenen Beschluss die Arzneimittel-Richtlinie geändert. Damit präzisierte der G-BA die Verordnung des von MSD ![]() Die Gabe von Sitagliptin ist auf die Fälle zu beschränken, bei denen die vorhandenen kostengünstigeren Alternativen aufgrund von Kontraindikationen nicht eingesetzt werden können, unverträglich sind oder nicht zu einer adäquaten Blutzuckerkontrolle führen. Metformin und Sulfonylharnstoffe sind bei belegtem Langzeitnutzen und günstigen Kosten orale Antidiabetika der ersten Wahl. Wenn Glitazone unter Berücksichtigung ihrer Risiken in der Second-line-Therapie nicht in Frage kommen und die Insulintherapie noch nicht angezeigt ist, kann Sitagliptin eine Alternative sein. Die Kosten und den geringen Zusatznutzen hatte das "arznei-telegramm sich schon vor einem Jahr kritisiert. Die zusätzliche Verordnung von täglich 100 mg Sitagliptin (JANUVIA, 66 €/Monat) verteuert die Therapiekosten gegenüber Metformin allein (METFORMIN AL u.a.; 7 €/Monat, bei täglich 1.700 mg) um das Neunfache. [...] Risikosignale ergeben sich aufgrund der potenziellen Steigerung der kardiovaskulären Toxizität von Pioglitazon und erhöhter Mortalität bei Nierenfunktionseinschränkung. [...] Ein therapeutischer Stellenwert des wirkschwachen Antidiabetikums ist nicht erkennbar. Der Therapiehinweis ist das dem G-BA zur Verfügung stehende Mittel mit den geringsten Konsequenzen. Die Alternativen Leistungsausschluss oder Festbetrag unter Einbeziehung der unwirtschaftlichen Arzneimittel wären die weiteren Handlungsoptionen. Die geplante Einführung der Kosten-Nutzen-Analyse wird zukünftig die Möglichkeit eröffnen, Höchstbeträge für bestimmte Medikamente festzulegen, die nicht in eine Festbetragsgruppe einbezogen werden können. [GKV & PKV]
Erfolgreiche Lobbyarbeit bei Arzneimittelfälschungen Focus online berichtet, wie andere deutsche Medien, über die Gefahr, dass Patienten im Internet gefährliche Medikamentenfälschungen bei online-Apotheken erwerben. Quelle ist die europäische Patientenorganisation „European Alliance for Access to Safe Medicines“ (EAASM). Nach einer ![]() Was ist das EAASM? Da langt ein Blick auf die Sponsoren: Bayer, Lilly, Boehringer, Pfizer, Wyeth, Johnson & Johnson (J&J), Idis (ein internationaler Pharmazie-Dienstleister), Aegate (noch ein Apothekendienstleister), Ahura Scientfic (Anbieter von Analysegeräten zur Identifizierung gefälschter Wirkstoffe). Klingt nicht sehr nach "Patientenorganisation". Der Eindruck verstärkt sich bei dem Vorsitz der EAASM, Jim Thomson. Ein Profi im Astroturfing. Patientensicherheit ist ein ernstes Thema und darf nicht den ![]() Der Erfolg rechtfertigt in diesem Fall wohl die Mittel. Von den Linken bis zur CSU gibt es in allen Parteien Bestrebungen, den Arzneimittelversand einzuschränken. Obwohl die weit überwiegende Anzahl aller Arzneimittelfälschungen den Versand durch kriminelle ausländische Apotheken bzw. illegale ausländische Anbieter betrifft, die auch nach dem Recht ihres Heimatstaates nicht als Apotheke anerkannt sind. Die überdies in vielen Fällen aus Staaten ausserhalb der EU agieren. Gerade diese waren Gegenstand der Studie des Lobbyverbandes, ausgewählt mit keywords wie "‘online pharmacy","cheap medicines", "medicines online", "buy [medicine name] online", sowie zusätzlich aus Spam-Mailings herausgefischt. Was die von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) aufgeschreckten Medien ignorieren und stattdessen sich die ABDA-Forderungen ins Content Management System hacken lassen. "Deshalb ist es ein Gebot des Verbraucherschutzes, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten zu verbieten." [Counterfeit drugs]
Bankhofer-Sendung auf TW1 illegal? Bei der Boocompany habe ich zusammengefasst, warum Bankhofers Sendung "Die gesunde halbe Stunde" rechtlich auf wackeligen Beinen steht. Um es vorsichtig auszudrücken. [Medien]
Doch keine Klostermelisse in Bottrop Wenn ich vor Jahren bei unserem Bericht von den deutschen Apothekergärten von einem, den ich nicht einmal selbst ausgesucht habe, live berichtet habe, dabei vor den Beschreibungstafeln der Kräuter stehe und bei einem Kraut “Klostermelisse” lese, die es wirklich als Zucht gibt, und ich sage das Wort “Klostermelisse” ist es an den Haaren herbeigezogen, hier Schleichwerbung vorzuwerfen.
Hademar Bankhofer in seiner Stellungnahme gegenüber dem Handelsblatt-Journalisten Thomas Knüwer.Bei uns gibt es keine Klostermelisse - und die hat es bei uns auch vor drei Jahren nicht gegeben.
Horst Stadtmann von der Alten Apotheke in Bottrop, der den Garten betreibt, in dem das besagte Morgenmagazin-Interview aufgezeichnet wurde, gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger.Der WDR bestätigte der Zeitung, dass Bankhofer auch dem Sender gesagt habe, in dem Garten wachse die "Klostermelisse". [ARD-Schleichwerbung]
18 Patienten = 1 Notebook 18 Patienten sind ein Notebook wert. Zumindest für das Pharmaunternehmen Trommsdorff. Stern-Journalist Markus Grill schreibt in seinem Blog, dass Trommsdorff den Ärzten verschiedene Elektroartikel, wie iPod, Espressomaschine, Navigationsgerät oder Notebook, als Gegenleistung für die Teilnahme an Anwendungsbeobachtungen für die Blutdrucksenker Emestar® mono und Emestar® plus in den Jahren 2004 bis 2007 angeboten hatte - und damit für die Verordnung dieser Medikamente. Die Staatsanwaltschaft Aachen ermittelt. Es geht noch einer Stufe schärfer: Firmeninterne Dokumente würden nahe legen, dass Trommsdorff ausserdem die Vergütung der Ärzte in Form einer „Fondsorientierten Privatvorsorge für Ärzte“ zumindest geplant hätte. [Pharmamarketing]
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