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Neue PML-Fälle unter Tysabri® (Update) In der EU sind laut dem Ärzteblatt Todesfälle von zwei Patienten an einer In den letzten Monaten waren zusätzlich Bedenken wegen eines erhöhten Risikos für Schneller als die Aufsichtsbehörden hat die Börse reagiert. Die Aktien des Hersteller Biogen Idec und seines Partnerunternehmens Elan brachen über 20% bzw. fast 50% ein. -- Update: Wie in den Kommentar von chefarztfrau beschrieben sind beide Patienten nach Angaben von Biogen Idec am Leben. Ein Patient klinisch stabil, der andere in stationärer Behandlung. Berichtigung des Ärzteblatts. [Tysabri]
Wer Quote bringt, hat Recht In der Süddeutschen Zeitung kriegen die Medien im Fall Bankhofer von Dr. Gerd Antes, dem Leiter des Deutschen Cochrane-Zentrums, ihr Fett weg. Der ganze Vorgang ist sicherlich eine Fundgrube für Psychologen, Soziologen und Gesellschaftswissenschaftler. Denn er zeigt, wie die geschickte Ausnutzung eines Medien-Hypes sowie die regelmässige Huldigung durch die Grössen der Talkshow-Szene auch bei seriösen Redaktionen zu kollektiver Kritiklosigkeit und Schlafmützigkeit führen.
Dabei meint er jedoch nicht die Vorwürfe bezüglich möglicher Schleichwerbung und der von Bankhofer verschwiegene Beratervertrag mit einem Pharmaunternehmen, die den WDR zum Rauswurf des "Mr. Gesundheit" veranlasst haben. Antes kritisiert die seiner Meinung nach auf fragwürdigen wissenschaftlichen Grundlagen beruhenden Ratschläge. In der Erklärung - Gerd Antes löste vergangene Woche die Trennung der ARD von Hademar Bankhofer aus
- schwingt der Traum mit, dass Journalisten und Wissenschaft unangefochtene Kontrollinstanzen sind, als wenn es das Internet nicht gäbe.Antes wird sich in seinem Beruf oft das Paracelsus zugeschriebene Zitat: "Wer heilt, hat Recht" anhören müssen. Aus dem Fall wird er eine neue Erkenntnis gezogen haben: Wer Quote bringt, hat Recht. Das sollte Anlass geben, darüber nachzudenken, wie das Konzept der Evidenz, bei der patientenorientierte Entscheidungen ausdrücklich auf der Grundlage von nachgewiesener Wirksamkeit getroffen werden, den Patienten näher gebracht werden kann. Dies wäre als Schutz vor "Medizin-Gurus", auch im Sinne der verstärkt geforderten Eigenverantwortung des Patienten, nachhaltiger, als der Verweis auf die Verantwortung von Redakteuren. [ARD-Schleichwerbung]
Ungleiche Partner Kooperationen von Pharma- und Medizinprodukteherstellern mit Ärzten und Selbsthilfeorganisationen können problematisch sein: Auf dem Spiel steht oft die Glaubwürdigkeit der Patientenselbsthilfe. Fälle, wie Unternehmen Patientenverbände für das Marketing nutzen, gibt es Der Bundesverband der Ersatzkassen hat nun die Broschüre [Selbsthilfe]
G-BA empfiehlt Januvia® nur für Ausnahmefälle Der Gemeinsame Bundesaussschuss (G-BA) hat in einem heute in Kraft getretenen Beschluss die Arzneimittel-Richtlinie geändert. Damit präzisierte der G-BA die Verordnung des von MSD Die Gabe von Sitagliptin ist auf die Fälle zu beschränken, bei denen die vorhandenen kostengünstigeren Alternativen aufgrund von Kontraindikationen nicht eingesetzt werden können, unverträglich sind oder nicht zu einer adäquaten Blutzuckerkontrolle führen. Metformin und Sulfonylharnstoffe sind bei belegtem Langzeitnutzen und günstigen Kosten orale Antidiabetika der ersten Wahl. Wenn Glitazone unter Berücksichtigung ihrer Risiken in der Second-line-Therapie nicht in Frage kommen und die Insulintherapie noch nicht angezeigt ist, kann Sitagliptin eine Alternative sein. Die Kosten und den geringen Zusatznutzen hatte das "arznei-telegramm sich schon vor einem Jahr kritisiert. Die zusätzliche Verordnung von täglich 100 mg Sitagliptin (JANUVIA, 66 €/Monat) verteuert die Therapiekosten gegenüber Metformin allein (METFORMIN AL u.a.; 7 €/Monat, bei täglich 1.700 mg) um das Neunfache. [...] Risikosignale ergeben sich aufgrund der potenziellen Steigerung der kardiovaskulären Toxizität von Pioglitazon und erhöhter Mortalität bei Nierenfunktionseinschränkung. [...] Ein therapeutischer Stellenwert des wirkschwachen Antidiabetikums ist nicht erkennbar. Der Therapiehinweis ist das dem G-BA zur Verfügung stehende Mittel mit den geringsten Konsequenzen. Die Alternativen Leistungsausschluss oder Festbetrag unter Einbeziehung der unwirtschaftlichen Arzneimittel wären die weiteren Handlungsoptionen. Die geplante Einführung der Kosten-Nutzen-Analyse wird zukünftig die Möglichkeit eröffnen, Höchstbeträge für bestimmte Medikamente festzulegen, die nicht in eine Festbetragsgruppe einbezogen werden können. [GKV & PKV]
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