Zukunftsforum Demenz: Merz lass nach Während Merz über unseren Hinweis nachdenkt und die illegale Laienwerbung für das verschreibungspflichtige Alzheimer-Medikament Memantine auf verschiedenen Domains unverändert abrufbar ist, möchten wir die Wartezeit mit dem Blick auf ein weiteres ambitioniertes Projekt von Merz verkürzen: Das "Zukunftsforum Demenz" mit der Website "zukunftsforum-demenz.de". Redaktionell verantwortlich zeichnet im Impressum - für Fachleute vielleicht ein wenig überraschend - keine natürliche Person, sondern das "Zukunftsforum Demenz", wohnhaft in der Eckenheimer Landstr. 100, 60318 Frankfurt a. M., also an der gleichen Anschrift wie die Firma Merz. Mit dieser teilt es sich auch den Telefonanschluss. Kurz: Die Website "zukunftsforum-demenz.de" - und daraus macht der mit dem Merz-Logo gezierte Internetauftritt auch keinen Hehl - ist eine von vielen einschlägigen Web-Sites der Firma Merz. Wie bei verschiedenen anderen Merz-Sites zum Thema Alzheimer-Demenz scheint auch bei der Gestaltung dieser Site das Heilmittelwerbegesetz nicht zur Hand gewesen zu sein. Kostprobe: Memantine ist gut verträglich. Für die zumeist älteren Alzheimer-Patienten, die oft noch unter Krankheiten am Herzen, Bluthochdruck oder Rheuma leiden und deshalb viele andere Medikamente nehmen müssen, ist das ein wichtiger Aspekt.
--Sogar bei schwerer Alzheimer-Demenz kann Memantine noch eine Besserung der Hirnfunktionen erreichen. Damit können auch Alltagsfähigkeiten wie Anziehen, Waschen oder der Toilettengang länger erhalten bleiben. Das trägt wiederum dazu bei, dass die Kranken länger zu Hause betreut werden können und eine Heimeinweisung über lange Zeit vermieden werden kann. Natürlich haben es die Betreuer so auch viel leichter mit ihren Schützlingen. Erhalten die Patienten Memantine bereits im mittelschweren Stadium, verbessern sich ebenfalls ihre geistigen Leistungen. Die damit verbundenen Erfolgserlebnisse heben die Stimmung und verschaffen den Betroffenen mehr Lebensqualität. So entlastet die Therapie wiederum indirekt die Betreuer. Und wer sich fragen sollte, wo er sich denn nun schnell ein Päckchen mit den Wunderpillen holen kann, der findet serviceorientierten Rat auf "memantine.com" (mein persönliches Highlight): [Memantine]
Zweifelhafte Pharmawerbung Gestern im 3. Programm des SWR: Zweifelhafte Pharmawerbung als Schwerpunkt der Sendung "Odysso". In vier Beiträgen wurden Beispiele dokumentiert, wie die Pharmaindustrie mit Marketing manipuliert. Die ausgewählten Themen Zeckenimpfung, Anwendungsbeobachtungen, HPV-Impfung und pharmafinanzierte Fortbildung sind für Leser dieses Blogs und aufmerksame Medienkonsumenten nicht neu. Wie sagt man so schön, steter Tropfen, und dicke Bretter usw. Wobei bei den Videos auffällt, dass der Tropfen schon dicker sein könnte oder der Bohrer mehr Umdrehungen haben dürfte. Die Diktion des SWR erscheint an manchen Stellen übervorsichtig. Dazu gehört auch, die Sendung um 22:00 Uhr auszustrahlen, nicht zu wiederholen, und nur zwei Videos online zu stellen. -- Übrigens werden die EU-Minister am 8. und 9. Juni beim EU-Ministertreffen des "Employment, Social Affairs, Health and Consumer Affairs Council (EPSCO)" in Luxemburg die von den Pharmaunternehmen gewünschte Lockerung der Werbebeschränkungen für Arzneimittel gegenüber dem Verbraucher vorläufig wohl beerdigen. -- Update: Der Zeckenbeitrag ist wohl aus der Sendung "report" von 4.5.2009. Könnte trotzdem darauf verlinkt werden. [TV-Magazine]
Uni Köln weiter schweigsam zur Kooperation mit Bayer Der Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Universität Köln aufgefordert, genauer darzulegen, welche Kriterien sie an die Frage des Informationszugangs anlegt. Anlass war das weitreichende Kooperationsabkommen zwischen der Uniklinik Köln und dem Pharmakonzern Bayer, dessen Inhalt auch über einem Jahr nach Unterzeichung unbekannt ist. Transparenz bei der Verwendung öffentlicher Mittel wird von beiden Vertragspartnern nicht gerne gesehen. Nun muss die Uni begründen, warum bei einer Offenlegung Geschäftsgeheimnisse der Bayer HealthCare offenbart werden könnten. [Klinische Studien]
Lifestyle-Pille "It is not enough to just offer efficacy, reliability and cycle control, this is a given. What we need is to have options that give women more individual benefits. [This] announcement means we have a new and different option at our fingertips to allow us to tailor a woman's contraception to her lifestyle." In UK ist die Pille mit dem Q auf dem Markt gekommen und wird wie in den anderen Ländern als Alternative für Frauen positioniert, die Verhütung einfach haben wollen, aber trotzdem "natürlich". [Klaera]
Merz betreibt weiterhin illegale Laienwerbung für Memantine Auf zahlreichen Unterseiten der von Merz verantworteten Internet-Sites merz.de, alzheimerinfo.de und memantine.com finden sich werbliche Texte über das verschreibungspflichtige Medikament Memantine (Axura® bzw. Ebixa®), die man als dreisten Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz auffassen kann. Aufgrund der Vielzahl der entsprechenden Fundstellen auf diesen Websites - Google zählt mehrere hundert Erwähnungen des Medikaments auf diesen Seiten - sei nur ein Beispiel herausgegriffen (www.alzheimerinfo.de/therapie/medikamentoes/): Was macht Memantine? Die Patienten werden geistig aktiver, die Alltagskompetenz wird verbessert. Auch bei pflegebedürftigen Patienten kommt es zu Verbesserungen: Die Kranken sind beim Bettenmachen beweglicher, können besser ihrer persönlichen Hygiene nachkommen, sich selbst anziehen, erkennen Personen wieder, können bei einem Gespräch besser den Inhalt verstehen und auch besser antworten. Wegen der aktiveren Teilnahme der Patienten am Tagesgeschehen wird auch die Betreuung durch Angehörige und das Pflegepersonal leichter. Memantine führt neben den psychischen und physischen Verbesserungen auch zu einer signifikanten Reduktion der Betreuungszeit, denn durch Memantine können mehr als 50 Pflegestunden im Monat eingespart werden. Vergleicht man die euphorischen und weitgehend unbelegten Aussagen von Merz mit dem tatsächlich insgesamt fraglichen Nutzen des Medikaments (IQWiG: Es liegt kein Nutzenbeleg für die Behandlung von moderater bis schwerer Alzheimer Demenz (AD) mit Memantin vor), so könnte ein schlecht gelaunter Staatsanwalt vielleicht sogar eine irreführende Werbung für Arzneimittel annehmen, die empfindlich geahndet werden kann. Auszüge aus dem Heilmittelwerbegesetz: § 3 Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor, 1. wenn Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben [...] § 10 (1) Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden [...] § 14 Wer dem Verbot der irreführenden Werbung (§ 3) zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Erst auf unseren Hinweis hin wurde kürzlich bereits auf den österreichischen Internetseiten von Merz illegale Laienwerbung für Memantine und andere verschreibungspflichtige Medikamente mit einem Zugangsschutz für Fachkreise versehen. Auch auf dem Internetauftritt der "Deutsche Seniorenliga" (dsl-alzheimer.de) und in verschiedenen Broschüren dieser Organisation, die nach im April erstmals veröffentlichten Angaben von Merz alleine im vergangenen Jahr eine sechsstellige Summe vom Unternehmen erhalten hat und die offenbar seit vielen Jahren verdeckte PR für die Firma Merz betreibt, wird der Wirkstoff weiterhin in rechtlich fragwürdiger Weise beworben. Unser Versuch, mit der Unternehmenssprecherin Ute Weinhold in dieser Sache noch einmal Kontakt aufzunehmen, ist bislang erfolglos geblieben. -- Update, 19 Uhr: Update, 19:15: Wieder alles unverändert online. [Memantine]
Pharmakrise Schnäppchenjäger aufgepasst: Pfizer bietet zwei Flugzeuge aus der konzerneigenen Flotte für zusammen rund 65 Mio. US-Dollar zum Verkauf an. [Pharmaindustrie]
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