Cholesterin: FOCUS berichtet wie geschmiert Mitten im Text erscheint eine ganzseitige Anzeige für eine bestimme Margarine. Genau diese Margarine wird zwei Seiten weiter im redaktionellen Text zum Verzehr empfohlen. Der Autor bestreitet einen Zusammenhang und schreibt auf die Fragen der Redaktion: „Produktnamen nenne ich in meinen Artikeln immer dann, wenn dies zum besseren Verständnis führt und den Servicecharakter der Geschichte erhöht.“ [...] Aber wie neutral informiert der Artikel tatsächlich zu „Cholesterin“? Ein wichtiger Experte für den Focus-Autor, um seine These vom „gefährlichen“ Cholesterin zu untermauern, gehört zur sogenannten „Lipid-Liga“. Dieser Verein mit Sitz in einem Münchener Vorort will zu Fettstoffwechselerkrankungen informieren, ganz neutral, rein gesundheitlich. Doch die Liste der Förderer und Geldgeber, einsehbar im Internet, verwundert: Neben Namen aus der Pharmaindustrie steht der Hersteller der im Focus beworbenen Margarine. Ein höchst sehenswerter Beitrag der WDR-Sendung "Servicezeit: Gesundheit" über die Focus-Titelgeschichte "Tödliches Blutfett - Cholesterin", die Interessenkonflikte des Autors Jochen Niehaus und seiner Ansprechpartner sowie das Geschäftsmodell des auf dem journalistischen Niveau von Hausfrauenillustrierten und kostenlosen Fernsehbeilagen angelangten Burda-Blättchens. [Journalismus]
Frühjahrsputz bei Merz (II) (Update) Frau Weinhold, ich merke, wir verstehen uns. Vorher: Nachher (http://alzheimerinfo.de): (Teil 1) -- Update: Zu früh gefreut. Merz wirbt auch nach dem Ende der Wartungsarbeiten auf zahlreichen Unterseiten von "alzheimerinfo.de" sowie auf "memantine.com" ohne Zugangsbeschränkung für das verschreibungspflichtige Medikament "Memantine" und ignoriert damit weiterhin das Heilmittelwerbegesetz. [Memantine]
Witwer will Pfizer zur Offenlegung von Zoloft®-Unterlagen zwingen Der Kölner Lothar Schröder ringt nach dem Suizid seiner Frau unter dem Einfluss des Antidepressivums Zoloft® seit Jahren mit deutschen Behörden und dem Pharmakonzern Pfizer. Nun steht er offenbar vor einem Teilerfolg. Eine Anzeige von Schröder wegen fahrlässiger Tötung und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gegen die Pfizer GmbH, die im Beipackzettel für Zoloft heute vor einem erhöhten Suizidrisiko für Menschen bis zu 25 Jahren warnt, blieb im März 2006 jedoch erfolglos. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe lehnte die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens ab, die Behörde folgte der Sichtweise des Pharmariesen. Unter anderem wurde argumentiert, dass die Gefahr eines erhöhten Suizidrisikos bei „älteren Erwachsenen“ über 25 Jahre wissenschaftlich nicht belegt sei. [...] Nachdem auch Beschwerden gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft erfolglos blieben, beantragte er Akteneinsicht beim „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“, das Zoloft 1996 zugelassen hat. Drei Jahre brauchte die Behörde, bis sie einen Termin nannte. Auf die Frage, weshalb dies so lange gedauert hat, erhielt der „Kölner Stadt-Anzeiger“ keine konkrete Antwort. [...] Für die 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln, die Anfang nächsten Monats über den Fall verhandeln will, scheint zumindest der Wunsch Schröders, die internen Akten des Pharmaunternehmens lesen zu dürfen, berechtigt zu sein. Die Einsichtnahme beim Bundesinstitut alleine reiche jedenfalls nicht aus, um den Auskunftsanspruch des Klägers zu erfüllen, heißt es in einer Verfügung. Denn der Zulassungsbehörde würden nicht sämtliche Unterlagen des Medikamentenherstellers vorliegen. -- Nachtrag: Lothar Schröder hat auch [SSRI]
Die allgegenwärtige Pharma-PR Die deutsche Presse kennt viele kleine Hademar Bankhofers. Ein Artikel des epd (Evangelischer Pressedienst) beschäftigt sich mit dem Umgang mit Pharma-PR bei der Berichterstattung über Medikamente und Therapien in den deutschen Medien. Offenbar ist das Problem verdeckter Pharma-PR branchennotorisch. Dies zeigt sich auch daran, dass sich der Deutsche Presserat in seiner Spruchpraxis immer wieder mit dem Schleichwerbeverdacht verbunden mit übertriebenen Heilungserwartungen, die Artikel bei Lesern erweckt hatten, befassen musste. Ziffer 14 der Publizistischen Grundsätze schreibt vor: "Bei Berichten über medizinische Themen ist eine unangemessen sensationelle Darstellung zu vermeiden, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken könnte." Der Autor attestiert den Verlegern eine Doppelmoral. Die Schleichwerbungsfälle bei den öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern würden kritisiert, jedoch in eigenen Medien werde die gebotenen Trennung von Redaktion und Werbung nicht ernst genommen. In dem Artikel wird ein Beispiel aufgezeigt, dass jeden Vergleich mit Gesundheitsgurus standhalten kann: Namhafte große Medien beschäftigten ihn als Autor: Günther Teuber [Name von der epd-Redaktion geändert] kam mit Gesundheitsartikeln, die nicht selten getarnte PR enthielten, in "Bild am Sonntag" ebenso unter wie im "stern spezial Gesund Leben". Von 2006 an unterhielt Teuber eigener Darstellung zufolge eine "spezielle Kooperation" mit 16 hochauflagigen Zeitungen und Zeitschriften, "denen ich meine Artikel honorarfrei anbiete". Teuber machte keinen Hehl daraus, dass er sich dabei von Pharmaunternehmen, großen Klinikkonzernen und PR-Agenturen bezahlen ließ. An Selbstbewusstsein kein Mangel: "Ich kann stets eine hohe Millionenauflage garantieren." [Journalismus]
Schleichwerbeanfrage bei Selbsthilfeportal Diese E-Mail erhielt ein grosses nicht-gewinnorientiertes Internet-Portal, das ehrenamtlich in Kooperation mit Selbsthilfeverbänden betrieben wird, von einer Werbeagentur: Sehr geehrte Damen und Herren, gern möchten wir, im Zuge einer Kampagne für einen unserer Kunden, im Internet verstärkt auftreten und Media-/PR-Arbeit durchführen. Ihre Mediadaten konnten wir direkt von Ihrer Website herunterladen, allerdings interessiert uns ferner ob es möglich ist mit Ihnen eine tiefergehende Kooperation einzugehen? Ist es beispielsweise möglich redaktionellen Content bei Ihnen einfließen zu lassen, oder einen ganzen "Krankheitsbereich" zu sponsern und mit Inhalten zu füllen? Weiterhin denken wir daran einen Expertenrat/-forum zu entwickeln/einzubinden. Über eine baldige Antwort würden wir uns sehr freuen und danken Ihnen vorab für Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen ***** **** Eigentlich hätte die Agentur das kürzer formulieren können: "Geben Sie uns eine Stelle in Ihrer Site, wir kippen unsere Werbung als Content rein".In diesem Fall lief die Anfrage ins Leere. Ich schätze jedoch, dass der überwiegende Teil der Betreiber von medizinischen Angeboten im Internet die redaktionellen Grundsätze nicht so ernst nimmt. Allen Qualitätssiegeln zum Trotz.-- Die betreffende Internetseite bietet über einen Vermarkter auch Bannerwerbung an - daher die Mediadaten - aber Schleichwerbung scheint die Werbeagentur für effektiver zu halten. [Pharmamarketing]
Die üblichen Verdächtigen Der Zapp-Beitrag zur Schleichwerbung im Bayern-Journal gewährt kurze Einblicke in Dokumente, die die Details der finanziellen Transaktionen zwischen Auftraggebern und der Firma Camp TV zu belegen scheinen. Deutlich zu erkennen ein Auftraggeber, der den Stammlesern dieses Blogs bestens bekannt ist: die Mang Medical One AG. [Schoenheits-OPs]
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