Dr. med. vet. Auch mal eine Variante. Ein Tierarzt wird Gesundheitsminister in Bayern. Keulen statt Palliation. [Politik]
Pharmalobby Ahoi Die Astroturfer von Weber Shandwick wollen die Berliner Gesundheitspolitik sich mal von der Spreeseite aus betrachten. Am 29. September geht es ab 18:30 Uhr auf die MS Berolina, wo "Experten aus Politik, Medien und Unternehmen" über "zeitgemässe Interessenvertretung, kommunikative Innovationen und erfolgversprechende Interaktionsformen für die Kommunikation in der Gesundheitspolitik" diskutieren. Das Podium ist mit dem internationalen Chef von Weber Shandwick, Jack Leslie, Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Björn H.G. Moeller, "Director Health Care Relations" bei Johnson & Johnson und früherer Mitarbeiter des FDP-Gesundheitspolitikers Daniel Bahr, und der Kommunikationschefin von Sanofi Aventis Deutschland, Judith Kramer, auch stellvertretende Vorsitzende des Ausschuss Kommunikation beim vfa, hochkarätig besetzt. Beim Pharmalobbying-Get Togehter kann die Branche auch schon ein wenig auf den Erfolg bei den Gesundheitreform anstossen. Wie heisst es so schön in der Einladung: "Für das leibliche Wohl während der Veranstaltung ist gesorgt." Na dann... [Politik]
vfa greift dem Gesundheitsministerium unter die Arme Nach Medienbrichten sollen künftig die Bewertungkriterien für Medikamente auch von der Politik festgelegt werden. Formulierungen im Entwurf für eine entsprechende Verordnung hat die Regierung laut "Süddeutscher Zeitung" fast wortgleich von der Pharmalobby übernommen. Wie wortgleich, zeigt ein Vergleich der Dokumente: Der "vfa-Vorschlag für eine Rechtsverordnung zur (frühen) Nutzenbewertung nach § 35a SGB V (AMNOG): vfa_vorschlag rechtsverordnung (pdf, 68 KB) "Das Nähere zur Nutzenbewertung regelt das Bundesministerium für Gesundheit in einer Rechtsverordnung. Darin wird insbesondere festgelegt, welche Grundsätze für die Bestimmung der Vergleichstherapie gelten, in welchen Fällen zusätzliche Nachweise notwendig sind, unter welchen Voraussetzungen Studien welcher Evidenzstufe zu verlangen sind sowie Übergangsregelungen für diejenigen Arzneimittel, mit denen bereits Studien begonnen oder abgeschlossen wurden; weitere Einzelheiten regelt der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Verfahrensordnung." Die Formulierungshilfe für den Änderungsantrag 2 der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherungen: 10-09-08_amnog neufassung ndantrag (pdf, 14 KB) "Das Bundesministerium für Gesundheit regelt durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrats das Nähere zur Nutzenbewertung. Darin ist insbesondere fest zulegen, welche Grundsätze für die Bestimmung der Vergleichstherapie gelten, in welchen Fällen zusätzliche Nachweise erforderlich sind, unter welchen Voraussetzungen Studien welcher Evidenzstufe zu verlangen sind, sowie Übergangsregelungen für diejenigen Arzneimittel, für die bereits Studien begonnen oder abgeschlossen wurden; der Gemeinsame Bundesausschuss regelt weitere Einzelheiten erst mals innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Recht sverordnung in seiner Verfahrensordnung." Das BMG verweist nun darauf, dass der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf der Grundlage des Referentenentwurfes entstanden sei, der vom Kabinett beschlossen und bereits im Juli in den Bundestag eingebracht worden ist. Wer hat nun bei wem abgeschrieben? Interessant ist für die Beantwortung dieser Frage, dass der Absatz a) augenscheinlich nachträglich eingefügt worden ist. Das kann lässt sich an den Änderungsmarkierungen erkennen. Die weiteren Punkte, die im "Änderungsantrag 2" abgehandelt werden, betreffen die Freistellung von Orphan Drugs und Arzneimittel, für die den Krankenkassen nur geringfügige Ausgaben entstehen, von der Nutzenbewertung. Beides notwendige Präzisierungen des Gesetzentwurfs. Es sieht so aus, als sei dieser für Kleinigkeiten gedachte Antragsentwurf genutzt worden um kurzfristig die Formulierungswünsche der Pharmaindustrie zu erfüllen. Nämlich das Bundesgesundheitsministerium per Rechtsverordnung zu befähigen, Kriterien festzuschreiben, nach denen der Nutzen eines neuen Medikaments bewertet wird. Mit der Unabhängigkeit der Selbstverwaltungsgemien und des IQWiG wäre es vorbei. Auch eine Art von Staatsmedizin, vor der der vfa sonst gerne warnt. Die Rechtsverordung selber liefert der vfa auch mit. Auf diesen Vorschlag wird noch näher einzugehen sein. -- Update: Cornelia Yzer, Hauptgeschäftsführerin des vfa hat eine weitere Erklärung parat, wer von wem abgeschrieben hat: „Das geplante Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG) enthält Formulierungen, die in der anschließenden Diskussion auch vom vfa aufgegriffen wurden. Wenn diese Formulierungen jetzt im weiteren parlamentarischen Verfahren wieder auftauchen, hat nicht die Politik bei der Industrie, sondern allenfalls das Parlament beim Bundesgesundheitsministerium abgeschrieben.“ Lügen haben kurze Beine: Den Vorwurf, man habe beim Lobbyverband abgeschrieben, wies das Ministerium zurück und erklärte seinerseits, der vfa habe aus dem bereits im Juni eingebrachten Gesetzentwurf abgeschrieben. Eine irreführende Behauptung: Dass die entscheidende Änderungspassage dort noch gar nicht enthalten ist, musste eine Ministeriumssprecherin auf Nachfrage bestätigen [Politik]
Homöopathie-Gedanken Vorab: Ich war noch nie in homöopatischer Behandlung, habe keine Globuli geschluckt und stehe dem Therapiekonzept nicht sonderlich wohlwollend gegenüber. Die Diskussion um die Homöopathie ist eine Stellvertreterdebatte. Bei Homöopathie kann jeder mitreden, alle kennen jemanden, den es geholfen hat oder sind erbitterte Gegner. Wissenschaftliche Studien gibt es auch keine, was das diskutieren erheblich vereinfacht. Im Grunde geht es um die Frage, was die gesetzliche Krankenversicherung angesichts der von den Medien dramatisierten Lage in Zukunft bezahlen soll. Wir sollten aufpassen. Das Fass, das derzeit geöffnet wird ist bodenlos und wird genauso schwer zu stoppen sein, wie das BP-Bohrloch im Golf von Mexiko. Am Ende kann die Solidargemeinschaft mit den Bach runter gehen. Es gibt viele Therapien, die wissenschaftlich auf fragwürdigen Grund stehen. Alle streichen. Behandlungen, die vom Patienten nicht durchgeführt werden, z.B. wenn er die Medikamente zu früh absetzt oder unregelmässig nimmt. Bessere Kontrolle mit Hausbesuch. Therapien, die Wellness-Charakter haben, wie manche Physiotherapien, wo der Therapeut eine medizinische Massage abrechnet, aber eher ein Entspannungsmassage macht. Streichen. Kieferorthopädie ist bis auf Ausnahmefällen eher ästhetisch statt zahnmedizinisch indiziert, Studien zur besten Methode bei bestimmten Fehlstellungen gibt es nicht. Weg damit. Selbstverschuldete Erkrankungen, ob durch Übergewicht oder durch das Kurvenkratzen auf dem Motorrad können gesondert versichert werden. Familienversicherung kann der Staat tragen, aber zu mit verminderten Leistungen. Mir fiele da noch viel ein. Natürlich muss sich die Gesellschaft und die Versichertengemeinschaft Gedanken machen, wie der medizinische Fortschritt und die demographischen Herausforderungen mit der Finanzierung in Einklang zu bringen sind. Jedoch diese Debatte, bei der jeder mit dem Finger auf was anderes zeigt, im Zweifel etwas, was ihn nicht belastet, bringt uns nicht weiter. Im Gegenteil. Willkür ist die schlechteste Option bei dieser politischen Entscheidung. Am Ende zählt der Konsenz. Obwohl es den Homöopathie-Kritikern (mir auch) nicht gefällt: Die Patienten haben ihre Entscheidung getroffen und trauen der Homöopathie und Naturheilkunde oftmals mehr als allen Lauterbachs auf dieser Welt. [Politik]
Homöopathie-Fakten Die Homöopathie-Diskussion brandet durch die Medien und Blogs. Da ist viel Emotion im Spiel, jedoch wenig Fakten. Daher erst einmal ein paar Daten zur Homöopathie in Deutschland.
[Politik]
Gesundheitspolitik-Kasperei Koalition lässt die Kassen kassieren. Alliteration galore. Ich hätte es nie für möglich gehalten, dass ich mir Ulla Schmidt zurückwünsche.-- Das Eckpunktepapier eckpunkte 2010 (pdf, 1,403 KB): "Für ein gerechtes, soziales, stabiles, wettbewerbliches und transparentes Gesundheitssystem". [Politik]
Preiskontrolle im ethischen Konflikt Arzneimittelpreise - an dem derzeit wichtigsten gesundheitspolitischem Thema kommt auch das ZDF-Magazin Friontal21 nicht vorbei und zeigte in der Sendung am Dienstag ein vermeintlich besonder schlimmen Fall für die Abzocke der Pharmakonzerne. Der alte Wirkstoff Thalidomid, bekannt als Contergan®, wird vom Pharmaunternehmen Celgene für einen horrenden Preis zur Therapie des multiplen Myeloms verkauft. Ein Beispiel, dass unglücklich gewählt wurde und nur mit Gewohnheit zu erklären ist. Schon 2006 hatte Frontal21 Celgene und Thalidomid bzw. Revlimid® (Wirkstoff Lenalidomid) bei überhöhten Preisen ins Visier genommen. Bei der Preistreiberei, die Gesundheitsminister Rösler eindämmen will, geht es um patentgeschützte Wirkstoffe. Das Patent für Thalidomid ist vor Jahrzehnten ausgelaufen. Wie kann Celegne damit ein Preismonopol begründen? Diese Erklärung bleibt der TV-Beitrag schuldig und wird hier nachgereicht, weil es die Komplexität des Themas zeigt. Das Unternehmen Pharmion hatte bei der europäischen Arzneimittelbehörde EMEA eine Zulassung zur Behandlung des Multiplen Myeloms als Orphan Drug beantragt. Mit dem Status "Orphan Drug" zur Behandlung von seltenen Krankheiten, sind exklusive Vermarktungsrechte für das ausgewiesene therapeutische Anwendungsgebiet über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren verbunden. Ausserdem wird das Unternehmen von Gebühren der EMEA, z.B. für die Beratung bei der Entwicklung und für die Bearbeitung von Zulassungs- und Änderungsanträgen, befreit Der Pharmakonzern Celgene kaufte das Unternehmen Pharmion 2007 für 2,9 Milliarden Dollar und kam damit wieder in Besitz der Vermarktungsrechte, die vorher Celegne an Pharmunion weitergegeben hatte. Celgene vermarktet bereits Lenalidomid (Revlimid®), ein dem Thalidomid verwandten Wirkstoff, als Orphan Drug zur Behandlung des Multiplen Myeloms. Darüber hinaus hat Celgene mit Actimid™ ein weiteres Thalidomid-Analogpräparat in der Entwicklungs-Pipeline. Bei Orphan drugs ist am Ende des fünften Jahres eine Überprüfung der Fördervoraussetzungen vorgesehen. Das Exklusivrecht erlischt, wenn ein anderer Anbieter innerhalb der 10-Jahres-Frist nachweisen kann, dass sein Präparat "sicherer, wirksamer oder unter anderen Aspekten klinisch überlegen ist". Rechtzeitig vor Ablauf der 5-jährigen Überprüfungsfrist für Lenalidomid hatte sich Celgene durch die Übernahme von Pharmion einen neuen Umsatzbringer gesichert. Wenn Frontal21 damit die Notwendigkeit von Preisverhandlungen zeigen wollte, ging das gründlich schief. In diesem Fall kommen mehrere Dinge zusammen. Zum einen die Förderung der Entwicklung von Medikamenten für seltene Erkrankungen. Mit der Exklusivität soll Pharmauunternehmen ein wirtschaftlicher Anreiz gegeben werden, die auch für eine kleine Zahl von betroffenen Patienten neue Medikamente zu entwickeln. In Deutschland sind durch die bisher freie Preissetzung und generellen Erstattung mit dem Orphan Drug Status keine besonderen Vorteile verbunden. Andere Länder, in denen Kosten-Nutzen-Bewertungen, Verhandlungen oder Festsetzungen den Preis und die Erstattung bestimmen, sehen Ausnahmen für Oprhan Drug Medikamente vor. Falls die Pläne der Bundesregierung umgesetzt werden, müssten sich Politik und Krankenkassen in Deutschland Gedanken machen, wie sie mit Orphan Drugs umgehen. Es ist widersinnig, den Zulassungsprozess für Orphan drugs zu erleichtern, wenn in einem zweiten Schritt die Erstattung an dem zu hohen geforderten Preis scheitert. Methodisch ist eine Bewertung von Orphan Drugs schwierig. Daher sind Arzneimittel, für die eine Kosten-Nutzen-Bewertung nur im Vergleich zur Nichtbehandlung erstellt werden kann, derzeit von einer Bewertung durch das IQWiG ausgenommen. Um es noch eine Schraube weiter zu drehen. Mit Revlimid® gab es vor der Zulassung von Thalidomid schon ein Medikament zur Therapie des multiplen Myeloms. Wenn Thalidomid bessere Ergebnisse bringt, würde eine Kosten-Nutzen-Bewertung sogar theoretisch einen höheren Preis rechtfertigen. Zum anderen ist es ein Krebsmedikament. Hier wirft eine Nutzenbewertung generell Fragen auf. Von Experten wird eingewandt, dass sich die Bestimmung der Standardtherapie in der Onkologie häufig schwierig gestaltet. Die Therapie muss dem Krankheitsverlauf angepasst und individuell ausgerichtet werden. Bei der Therapie der letzten Wahl werden oft für die Indikation nicht zugelassene Medikamente off-label verwendet. In der Krebstherapie treffen bei der Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln ethische Aspekte auf finanzielle Grenzen. Ein Randthema? Bei der GEK hatten 2008 gentechnisch hergestellter Arzneien, die etwa bei Krebs eingesetzt werden, bereits einen Anteil von 13% der Arzneimittelausgaben - mit steigender Tendenz. Ein kleiner Vorgeschmack auf die Diskussionen über die Vorschläge zur Reduzierung der Arzneimittelausgaben über Verhandlungen mit Krankenkassen, Nutzendossiers und Schiedskommissionen, wie es Gesundheitsminister Rösler vorgeschlagen hat. Die Gefahr ist gross, dass es bei der Frage endet, was ein Lebensmonat wert ist. Eine Diskussion, die Rösler auf jeden Fall vermeiden wollte. [Politik]
Arzneimittelpreise: "Siehe Antwort auf Frage 2" Die Bundestagsfraktion der Linken wollte von der Bundesregierung wissen, was diese über die Arzneimittelpreise im Ausland im Vergleich zu Deutschland weiss. Ziemlich wenig, wie der Antwort auf die Kleine Anfrage zu "Nationalen und internationalen Regelungen zur Arzneimittelpreisbildung" zeigt. Da die deutschen Arzneimittelpreise zum Teil eine Grundlage für Preisgestaltungen in anderen Staaten darstellen, sei es auch von internationaler Bedeutung, ob die Vielzahl an Regelungen zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben Einfluss auf die offiziellen deutschen Herstellerabgabepreise hätten, so die Begründung für die Initiative. Gleich auf die zweite Frage nach Positivlisten in anderen Ländern muss das Bundesgesundheitsministerium passen: Die Bundesregierung führt kein Register über Preisregulierungen und Erstattungsregelungen in anderen Ländern und verweist auf entsprechende Fachveröffentlichungen. Die folgenden 13 Fragen hätte sich die Linksfraktion schenken können. Sieben Mal wird lapidar verwiesen Siehe Antwort auf Frage 2.
Die restlichen Antworten zeugen auch nicht von Durchblick, sondern signalisieren: Arzneimittelpreise im Ausland? Interessiert uns nicht.[Politik]
Reformbegeisterung bei der Bevölkerung In unserem Nachbarland Österreich fordern laut einer repräsentativen Umfrage des Instituts "Oekonsult" 91% der Bürger eine Gesundheitsreform. Angesicht der deutschen Erfahrungen mit je nach Zählweise ein Dutzend und mehr Reformen im Gesundheitswesen, mag das recht naiv klingen. Man könnte daher meinen, die Deutschen hätten von Reformen, die in weiteren Kosten für die Patienten und Einschränkung der Versorgung enden, die Nase voll. Dem ist nicht so. Wenn man der gestern vom Verband der forschenden Arzneimittelhersteller (vfa) vorgestellten Emnid-Befragung Glauben schenken darf, sprechen sich 62% der Bundesbürger weiterhin hartnäckig für Reformen im Gesundheitswesen aus. 70% gehen sogar davon aus, dass es ihnen persönlich nützt, obwohl die Zufriedenheit gross ist und das gegenwärtige medizinische Versorgungsniveau für gut empfunden wird. Sieht nach dem Beweis aus, dass die tägliche PR der Interessensgruppen Wirkung zeigt, die jeweils für ihre Gruppe ein Horrorszenario entwerfen und den Versicherten klar machen, dass sie mit ihnen im Boot sässen. Gemeinsam ist den Pharmaunternehmen, Ärzten, Kliniken, und anderen der Ruf nach mehr Geld. Ohne Anstieg der Ausgaben sei der Forschritt nicht finanzierbar und das gegewärtige Versorgungsniveau nicht zu halten. Das Ergebnis überzeugt:
-- Update In Österreich rätselt Ernest G. Pichlbauer über Umfragen und Zufriedenheit mit der Gesundheitsversorgung. Noch mehr Umfragen: 30 Prozent der Deutschen sehen Gesundheitssystem vor Kollaps. Fast 60 Prozent der Bürger sehen „größere Probleme“ im Gesundheitswesen. [Politik]
Lobbyisten an die Front Wenn der Vizepräsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) als Moderator der "beliebtesten Gesundheitssendung" im öffentlich-rechtlichen Fernsehen fungieren darf, ist es eigentlich nur konsequent, den stellvertretenden Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) zum neuen Leiter der Grundsatzabteilung im Bundesgesundheitsministerium zu machen. Entgegen anders lautender Gerüchte ist jedoch in diesem Jahr nicht mehr mit der Berufung der Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) auf den Posten des Bundesgesundheitsministers zu rechnen. [Politik]
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